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Teilnahme an Betriebsversammlung trotz Hausverbot

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Cyber99
Sep 2019 bearbeitet

Mein Arbeitgeber hat mir Hausverbot erteilt und mit Anzeige gedroht, wenn ich dagegen vorstoße. Darf ich trotzdem an einer Betriebsversammlung teilnehmen?

562012

Community-Antworten (12)

C
celestro

30.09.2019 um 02:26 Uhr

Ja, das darfst Du (und die Anzeige bei Teilnahme an der Versammlung kann sich der AG gleich in die Haare schmieren).

R
rtjum

30.09.2019 um 10:40 Uhr

Du bist aber immer noch BR? Dann viel Spaß. Das Verhältnis zwischen Dir und dem AG scheint ja immer besser zu werden...

C
Cyber99

30.09.2019 um 11:03 Uhr

Zitat rtjum: Du bist aber immer noch BR?

Mein BR-Mandat musste ich leider aufgeben. Ich hab einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin bis Ende 2021 freigestellt.

C
celestro

30.09.2019 um 11:36 Uhr

"Mein BR-Mandat musste ich leider aufgeben."

Quatsch!

"Ich hab einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin bis Ende 2021 freigestellt."

Unwiderruflich? Dann wäre das nämlich eine wichtige Information zum Thema, die die Antwort mal gleich um 180° dreht. Dann hast Du auf der Versammlung nämlich nichts zu suchen.

C
Cyber99

30.09.2019 um 11:48 Uhr

Zitat Celestro: Quatsch! Nein, natürlich kein Quatsch. Der Arbeitgeber ist auf den Aufhebungsvertrag nur unter der Bedingung eingegangen, dass ich auf mein BR-Mandat verzichte.

Ja ich bin unwiderruflich freigestellt. Warum ändert das etwas an der Aussage. Ich bin ja nach wie vor bei dem Unternehmen beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat mich noch mal ausdrücklich schriftlich auf meine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hingewiesen. Warum sollten mir dann meine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nicht zustehen. Dazu gehört doch auch die Teilnahme an einer Betriebsversammlung. Hast Du da irgendwelche Hinweise aus der Rechtssprechung? Gibt´s da irgendwelche Urteile?

C
celestro

30.09.2019 um 12:12 Uhr

"Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat das Teilnahmerecht des betroffenen Arbeitnehmers an der Betriebsversammlung bejaht und das Hausverbot für unwirksam erklärt. Nur dann, wenn sicher feststeht, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt - z.B. in der passiven Phase während der Altersteilzeit - erlischt das Teilnahmerecht.

Beschluss vom 30.01.2017 - 3 TaBVGa 1/17"

und ich würde sagen, Du kehrst nicht mehr zurück, oder?

"Nein, natürlich kein Quatsch. Der Arbeitgeber ist auf den Aufhebungsvertrag nur unter der Bedingung eingegangen, dass ich auf mein BR-Mandat verzichte."

Sag ich ja ... Quatsch! Du hättest

a) auf diese Bedingung nicht eingehen müssen

und

b) weiß ich nicht, ob eine solche Bedingung nicht sogar sittenwidrig ist

K
Kampfschwein

30.09.2019 um 14:48 Uhr

@Cyber99 : Ich hab einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin bis Ende 2021 freigestellt.

Ich würde sagen : Ziemlich optimal

M
Moreno

30.09.2019 um 15:09 Uhr

Und ich frage mich was Du noch bei den Betriebsversammlungen willst?

P
Pjöööng

30.09.2019 um 15:50 Uhr

Zitat (Cyber99): "Ja ich bin unwiderruflich freigestellt. (...) Ich bin ja nach wie vor bei dem Unternehmen beschäftigt. "

Häh?

"Unwiderruflich freigestellt" heißt doch, dass der Arbeitgeber Dich NICHT mehr beschäftigt.

C
Cyber99

30.09.2019 um 17:03 Uhr

Zitat moreno: Und ich frage mich was Du noch bei den Betriebsversammlungen willst?

Diese Frage ist absolut berechtigt und ich habe Sir mir natürlich auch gestellt. Vermutlich werde ich mich da auch raus halten und die Kolleginnen und Kollegen ihrem Schicksal überlassen. Ich hab mich schließlich lange genug unter widrigsten Umständen um Veränderungen im Unternehmen bemüht. Durch meinen Abgang bleibt halt eine tief gespaltene Belegschaft und ein untätiges BR-Gremium zurück. Viele Wahrheiten sind halt bis heute nicht ausgesprochen und die einzige Möglichkeit dies zu tun wäre eben eine Betriebsversammlung. Aber auch ich werde mich wahrscheinlich so verhalten, wie es die Meisten machen würden: "Nach mir die Sintflut!"

Zitat Pjöööng: "Unwiderruflich freigestellt" heißt doch, dass der Arbeitgeber Dich NICHT mehr beschäftigt.

Ja natürlich - ich steh halt noch auf der Gehaltsliste und befinde mich in einem Angestelltenverhältnis auch wenn ich "nicht mehr beschäftigt" bin.

Zitat Kampfschwein: Ich würde sagen : Ziemlich optimal

Das ist eine Frage der Sichtweise. Selbstverständlich ist es für mich persönlich optimal gelaufen, da ich im Abfindungspoker meine Forderungen, auch Dank einer hervorragenden anwaltlichen Beratung, durchsetzen konnte. Trotzdem und das könnt ihr mir glauben, blutet nach 34 Jahren im Unternehmen das Herz und eine gewisse Verbitterung und menschliche Enttäuschung bleibt zurück. Und für die verbliebenen Kollegen ist die Situation alles andere als optimal - aber das sollte mich in der Tat nicht mehr kümmern.

M
Minski

30.09.2019 um 21:37 Uhr

Lieber Cyber99, ich hatte mich schon gewundert wo du steckst? Jetzt verstehe ich. Das dein Herz blutet kann ich absolut nachvollziehen, da ich in einer sehr ähnlichen Situation bin. Bisher habe ich aber das Abfindungsangebot nicht angenommen....mal schauen wie lange meine Kraft reicht. Es tat gut zu wissen, dass es Solche wie dich gibt. Deine Antworten und Tipps hier im Forum habe ich immer als sehr hilfreich empfunden. Wäre toll wenn du weiterhin dabei bleibst um deine Erfahrungen und dein Wissen zu teilen. Hier ist es auf jeden Fall gewünscht. Ich wünsche dir alles Gute und vor allen Dingen ein ruhigeres Leben. Minski

C
Cyber99

30.09.2019 um 22:19 Uhr

@Minski

vielen Dank für die netten Worte. Ich werde mal schauen, was sich machen lässt und sicher ab und an mal ins Forum schauen. Aber wie es im Leben halt so ist - die Interessen verschieben sich ganz schnell wieder. Ich bin gerade dabei auszuloten, wie mein weiterer beruflicher Weg aussehen könnte, in meinem Alter ist das aber schon nicht mehr ganz so einfach. Dir und allen anderen, die in ähnlichen Situationen sind, kann ich nur viel Kraft und das nötige Durchhaltevermögen wünschen. Leider ist aber unser System so angelegt, dass, die Wahrscheinlichkeit auf der Strecke zu bleiben, sehr groß ist. Man braucht auf jeden Fall gute Berater, Anwälte, Psychologen, Freunde und die Familie, die in einer solchen Situation hinter einem stehen.

@Alle Die Beteiligung in diesem Forum war für mich auch ein Teil meiner Überlebensstrategie. Ich hatte die Möglichkeit viele Stunden hier im Forum zu verbringen, habe selbst sehr viel Hilfe erfahren und konnte hoffentlich auch dem ein oder anderen helfen. An dieser Stelle hier auch noch mal mein Dank an alle, insbesondere auch an die kritischen Kollegen, die mich über Monate im Forum begleitet haben. Ich habe hier sehr viel für die Praxis als Betriebsrat gelernt. Schade nur, dass es für mein Unternehmen nichts gebracht hat. Ich hoffe Ihr bleibt alle weiter so aktiv und sorgt dafür, dass die Mitbestimmung in unseren Unternehmen nicht gänzlich verschwindet. Vor allem solltet Ihr Euch nicht über Kommentare unserer arbeitgeberfreundlichen Zeitgenossen hier im Forum aufregen. Auf manche Kommentare sollte man besser nicht reagieren und die Autoren mit Ignoranz strafen. Ich wünsche Euch weiterhin gutes Gelingen und eine gute Zeit.

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