Erstellt am 17.10.2006 um 14:03 Uhr von tamirasun
Nun ich kann jetzt nur sagen, Urlaub ist zur Erholung da und nicht zum Arbeiten...*lächel*
Da Urlaub zu einer der regulären Entschuldigungen dient nicht an einer Sitzung teilnehmen zu müssen, glaube ich nicht, daß Dir zusätzliche Arbeitszeit gutgeschrieben werden muß.
Weiß aber jetzt auch nicht genau, wie Eure Regelungen intern sind.
LG
Erstellt am 17.10.2006 um 14:23 Uhr von Werner
Hallo Rosi,
m.E. ist die Zeit (Anfahrt;Versammlung;Abfahrt) dann wie Mehrarbeit zu vergüten.
Kann aber auch sein das Euer BR eine BV oder Regelabsprache über solche Fälle hat.
Da solltest Du mal Nachfragen!
Erstellt am 17.10.2006 um 14:56 Uhr von packer
das ist ja einfach :)
voila:
Ein Arbeitnehmer kann während seines Erholungsurlaubs an einer
regelmäßigen Betriebsversammlung teilnehmen. Er hat für die Zeit
der Teilnahme Anspruch auf eine Vergütung nach § 44 Abs. 1 Satz 2
oder 3 BetrVG.
BAG 5.5.1987 – 1 AZR 665/85
Die Zeit der Teilnahme ist wie „Arbeitszeit“ zu vergüten. Damit wird
nur die Berechnung der Vergütung geregelt. Die Zeit der Teilnahme
ist keine Arbeitszeit. Deshalb gelten auch nicht die Arbeitszeitvorschriften.
Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit
hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und auch nicht als Mehrarbeitszeit
zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag.
BAG 5.5.1987 – 1 AZR 666/85
hoffe das trifft es!
gruß,
packer