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Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung im Urlaub?

R
rosi
Jan 2018 bearbeitet

ist mir die zeit anzurechnen wenn ich im urlaub zur betriebsratsversammlung war?

3.62703

Community-Antworten (3)

T
tamirasun

17.10.2006 um 16:03 Uhr

Nun ich kann jetzt nur sagen, Urlaub ist zur Erholung da und nicht zum Arbeiten...lächel Da Urlaub zu einer der regulären Entschuldigungen dient nicht an einer Sitzung teilnehmen zu müssen, glaube ich nicht, daß Dir zusätzliche Arbeitszeit gutgeschrieben werden muß.

Weiß aber jetzt auch nicht genau, wie Eure Regelungen intern sind.

LG

W
Werner

17.10.2006 um 16:23 Uhr

Hallo Rosi, m.E. ist die Zeit (Anfahrt;Versammlung;Abfahrt) dann wie Mehrarbeit zu vergüten. Kann aber auch sein das Euer BR eine BV oder Regelabsprache über solche Fälle hat. Da solltest Du mal Nachfragen!

P
packer

17.10.2006 um 16:56 Uhr

das ist ja einfach :)

voila:

Ein Arbeitnehmer kann während seines Erholungsurlaubs an einer regelmäßigen Betriebsversammlung teilnehmen. Er hat für die Zeit der Teilnahme Anspruch auf eine Vergütung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 oder 3 BetrVG. BAG 5.5.1987 – 1 AZR 665/85

Die Zeit der Teilnahme ist wie „Arbeitszeit“ zu vergüten. Damit wird nur die Berechnung der Vergütung geregelt. Die Zeit der Teilnahme ist keine Arbeitszeit. Deshalb gelten auch nicht die Arbeitszeitvorschriften. Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag. BAG 5.5.1987 – 1 AZR 666/85

hoffe das trifft es!

gruß, packer

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