Teilnahme der Geschäftsführung bei Betriebsversammlung?
Ist es zulässig, dass die Geschäftsführung an der Betriebsversammlung teilnimmt, d.h. während der Betriebsratsvorsitzende referiert?Soweit ich weiß ist es nicht zulässig, dass leitende Angestellte teilnehmen.
Community-Antworten (1)
15.12.2009 um 18:57 Uhr
@Christina
Oftmals bringt einfach ein Blick ins Gesetz, hier das BetrVG BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Klarheit.
(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.
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