Erstellt am 15.12.2009 um 17:57 Uhr von erwin
@Christina
Oftmals bringt einfach ein Blick ins Gesetz, hier das BetrVG BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Klarheit.
(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.