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Betriebsversammlung Teilnahme Geschäftsführer Zeitarbeitfirma?

P
pitsieben
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, der Arbeitgeber ist ja zu den Betriebsversammlungen vom BR einzuladen (§ 43 Abs.2 BetrVG). Ist der Arbeitgeber, der bei uns beschäftigten Leiharbeitnehmer, auch zwingend vom BR einzuladen? Kann der BR diese Personen auffordern den Raum zu verlassen, wenn sie auf Einladung des AG an der Betriebsversammlung teilnehmen wollen?

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Community-Antworten (1)

S
Schmusezecke

10.06.2009 um 11:56 Uhr

Den Arbeitgeber einer Fremdfirma müßt Ihr nicht Einladen, wenn ihr es für nötig haltet aus diversen Anlässen könnt Ihr Ihn Einladen. Bei einer BV hab Ihr das Hausrecht und könnt Prsonen auffordern den Raum zu verlassen. Wenn euer AG eine Personalversammlung macht kann er Ihn einladen, aber auf der BV ladet IHR ein. Mit freundlichem Grüßle

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