Hallo zusammen,
der Arbeitgeber ist ja zu den Betriebsversammlungen vom BR einzuladen (§ 43 Abs.2 BetrVG).
Ist der Arbeitgeber, der bei uns beschäftigten Leiharbeitnehmer, auch zwingend vom BR einzuladen?
Kann der BR diese Personen auffordern den Raum zu verlassen, wenn sie auf Einladung des AG an der Betriebsversammlung teilnehmen wollen?