Hallo

unser lieber AG meint er müsste die Übernachtungskosten bei einer BVer. für die BRM nicht zahlen da es nur ein Teilbetriebsversammlung ist.
In unserem Tarif steht das bei Ausbleibezeit von mehr als 14 Std eine Übernachtung zusteht und diese der AG zu zahlen hat.

Was meint Ihr dazu? Wie sollten wir vorgehen?

Gruß Rübe