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Teilnahme an Betriebsversammlung von BRM?

R
Rübezahl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

unser lieber AG meint er müsste die Übernachtungskosten bei einer BVer. für die BRM nicht zahlen da es nur ein Teilbetriebsversammlung ist. In unserem Tarif steht das bei Ausbleibezeit von mehr als 14 Std eine Übernachtung zusteht und diese der AG zu zahlen hat.

Was meint Ihr dazu? Wie sollten wir vorgehen?

Gruß Rübe

5.52702

Community-Antworten (2)

P
Peanuts

17.03.2009 um 22:42 Uhr

Ist denn die Teilnahme dieses BRM an dieser Teilbetriebsversammlung überhaupt erforderlich???

RW
rainer w

18.03.2009 um 02:49 Uhr

@peanuts Was hat das mit der Frage von @Rübezahl zu tun? Wenn dem nicht so wäre hätte der BR wohl nicht gesagt, mach Dich mal auf die Socken dahin. Der Ag hat dies nur zu akzeptieren und zu zahlen. Wenn er das nicht will, weiß er ja welche Wege ihm offen stehen.

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