Erstellt am 29.02.2008 um 12:48 Uhr von Petrus
Was habt ihr für Verträge mit dem Kunden? AÜ, Werkvertrag, ... ?
Erstellt am 03.03.2008 um 08:40 Uhr von Reiniger
Wir sind ein Reinigungsunternehmen,welches bei diesem kunden arbeitet. verstehe nicht was ein Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag für unterschiede macht
Erstellt am 03.03.2008 um 12:25 Uhr von Petrus
Bei einem reinen Werkvertrag schuldet euer Unternehmen keinen bestimmten Arbeitszeitumfang - damit hat der Kunde auch keinerlei Überwachungsinteresse (zu haben).
Bei AÜ sind die MA im entleihenden Betrieb nach 3 Monaten wahlberechtigt - damit dürften auch die MBR des dortigen BR bezogen auf den Entleiherbetrieb(!) einschlägig sein. Natürlich unterliegen die erhobenen Daten dem Datenschutz und dürfen nicht an der Verleiher weitergegeben werden (bzw. nur mit Zustimmung des BR des Verleihers).
Bei einem DL-Vertrag bezahlt der Kunde z.B. für "3 Std. putzen" - und will dann natürlich, dass der MA nicht nach 2 1/2 Std. geht... Da es aber nicht seine ArbN sind, hat er diese auch nicht zu überwachen - das ist Sache des Dienstleisters. Er darf auch nach BDSG keine personenbezogenen Daten erheben. Was natürlich ginge, wäre eine (natürlich mitbestimmte) Stechuhr des Dienstleisters beim Kunden und das Zurverfügungstellen _anonymisierter_ Abrechnungsdaten...