Erstellt am 30.08.2023 um 16:10 Uhr von Meph1977
Solange er kein leitender Angestellter ist darf er meiner Meinung nach mit dem BR über alles reden.
Erstellt am 30.08.2023 um 16:21 Uhr von RudiRadeberger
Ich wäre da nicht sicher, ob er hier nicht die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Aber da kann man sicher drüber streiten.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verschwiegenheitspflicht-des-arbeitnehmers_76_531756.html#:~:text=Versto%C3%9F%20gegen%20arbeitsrechtliche%20Verschwiegenheitspflicht&text=Verst%C3%B6%C3%9Ft%20der%20Arbeitnehmer%20gegen%20die,rechtfertigen%20und%20eine%20Schadensersatzpflicht%20begr%C3%BCnden.
Schlechter Stil ist es in meinen Augen allemal.
Erstellt am 30.08.2023 um 16:31 Uhr von celestro
Der BR ist die erste Stelle, mit der der AG über sowas reden muss. Wenn die Pläne so weit sind, mit irgendwelchen MA drüber zu reden, hat der AG seine Pflichten bereits verletzt.
Erstellt am 30.08.2023 um 17:56 Uhr von Meph1977
@RudiRadeberger es gibt keine Verschwiegenheitspflicht des MA gegenüber dem BR.