Arbeitgeber verweigert PC Grundlehrgang für SBV.
Um eine vernünftige Umsetzung unserer Arbeit als Schwerbehindertenvertretung zu erreichen,wollten wir einen PC-Grundkurs absolvieren.
Wir, das sind der Vertrauensmann
sowie sein Stellvertreter. Nicht zusammen,sondern zu verschiedenen Terminen.Er sollte
uns ein Grundwissen in Word,Exel,sowie Intranet geben.
Der Arbeitgeber sieht das anders. "Für unsere Arbeit nicht nötig".
Gibt es eine rechtliche Grundlage? Wie können wir den Arbeitgeber überzeugen?
Für eine Mitteilung ,wie wir weiter verfahren sollten, wären wir dankbar.