Hallo Kollegen,

unser BR hat in Erwartung einer betrieblichen Umstrukturierung (2 ehemals sachlich und räumlich getrennte Betriebssparten und werden zusammengeführt) und einem sich noch bildenden Europäischen Betriebsrat (welcher sich absehbar bilden wird) einen Beschluss gefasst, einen Kollegen des lokalen Betriebsrats für ein Seminar mit dem Thema " Europäischen Arbeitsrecht" zu entsenden.

Der AG weigert sich nun allerdings, die Kosten zu übernehmen. Begründung:
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der lokalen BR Tätigkeit von Herrn XXXXXXX im Werk und dem Europäischen Arbeitsrecht.

Mit welchen Argumenten können wir - als junger BR- nun unseren Beschluss umsetzen, oder haben wir hier wirklich keine Handhabe?

Unsere Argumentation: über die Erforderlichkeit eines Seminarbesuchs entscheidet nicht der Arbeitgeber, sondern allein das Betriebsratsgremium (BAG vom 9.10.1973 – 1 ABR 6/73). Eine Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber ist in § 37 Abs. 6 BetrVG nicht vorgesehen. Unser Kollege ist übrigens auch ordentliches Mitglied im GBR, sofern dieses Info hilfreich ist.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.