Teilnahme an Schulungen für Schwerbehindertenvertreter?
Hat der Stellvertreter eines Schwerbehindertenbeauftragten ebenfalls das Recht an einem Einführungsseminar teilzunehmen?
Community-Antworten (1)
10.01.2007 um 20:42 Uhr
@ThomasD,
Schulungsanspruch für das stellvertretende Mitglied
"Der hier erläuterte Schulungsanspruch für die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen gilt im selben Umfang auch für das jeweils mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, wenn es ständig zur Erfüllung der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 SGB IX herangezogen wird, häufig die Vertretung der Vertrauenspeson für längere Zeit übernimmt oder in absehbarer Zeit in das Amt der Schwerbehindertenvertretung nachrückt und sich somit eine Erforderlichkeit von Schulungsbesuchen abzeichnet (§ 96 Abs. 4 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 SGB IX)."
Wenn das alles für euren Stellvertreter zutrifft, dann....
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