Schulungsanspruch stellvertretender SBV
Hallo Kolleginnen-Kollegen, im Juni war ich als stellvertr. SBV zu einem Seminar. Dieses war ein "Einsteigerseminar! Nun lud mich die gleiche Bildungsstätte zu einem weiteren, intensiverin Seminar ein, das im August stattfindet. Kann mir mein Arbeitgeber (er muss es endlich auch bezahlen) die Teilnahme verweigern? Daimon
Community-Antworten (6)
16.06.2007 um 20:06 Uhr
Hallo Daimon
wenn ihr es in eurer BR Sitzung festlegt laut § 37 Abs 6 BetrVg muß er dir die Teilnahme gestaten.
16.06.2007 um 20:11 Uhr
toppi, falsch!!!! Als SchwerbV unterliege ich nicht den Beschlüssen des BR!
Daimon, Dein AG könnte die Erforderlichkeit anzweifeln. Schau Dir mal § 96 Abs.4 im SGB IX an.
16.06.2007 um 20:34 Uhr
@Lotte, dann hätte der AG aber schon das Einsteigerseminar anzweifeln müssen... ;-)
16.06.2007 um 20:55 Uhr
Mona-Lisa, bin mir da nicht sicher.... ;-)
16.06.2007 um 23:11 Uhr
unabhängig von dem Widerspruch des ArG solltes Du Dir überlegen, ob dieses "weitere, intensivere Seminar" auch in Deinem Interesse und Fahrplan bestanden hätte, wenn der Bildungsträger nicht geworben (freundlich = "eingeladen") hätte. Zu deutsch: neben der Kostenübernahme bitte auch mal bedenken, ob das Seminar nicht aufgrund der geilen Werbung notwendig erscheint.
18.06.2007 um 01:23 Uhr
Die Frage ist eigentlich "nur", ob das Seminar erforderlich ist, sodass du die Aufgabe als SBV ordnungsgemäß ausführen kannst.
Einsteigerseminare muss der AG eigentlich immer erlauben. Bei einen zweiten Seminar kann das schwierig sein, das zu begründen.
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