Erstellt am 16.06.2007 um 18:06 Uhr von toppi
Hallo Daimon
wenn ihr es in eurer BR Sitzung festlegt laut § 37 Abs 6 BetrVg muß er dir die Teilnahme gestaten.
Erstellt am 16.06.2007 um 18:11 Uhr von Lotte
toppi,
falsch!!!! Als SchwerbV unterliege ich nicht den Beschlüssen des BR!
Daimon,
Dein AG könnte die Erforderlichkeit anzweifeln.
Schau Dir mal § 96 Abs.4 im SGB IX an.
Erstellt am 16.06.2007 um 18:34 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
dann hätte der AG aber schon das Einsteigerseminar anzweifeln müssen... ;-)
Erstellt am 16.06.2007 um 18:55 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
bin mir da nicht sicher.... ;-)
Erstellt am 16.06.2007 um 21:11 Uhr von hans
unabhängig von dem Widerspruch des ArG solltes Du Dir überlegen, ob dieses "weitere, intensivere Seminar" auch in *Deinem* Interesse und Fahrplan bestanden hätte, wenn der Bildungsträger *nicht* geworben (freundlich = "eingeladen") hätte.
Zu deutsch: neben der Kostenübernahme bitte auch mal bedenken, ob das Seminar nicht aufgrund der geilen Werbung notwendig erscheint.
Erstellt am 17.06.2007 um 23:23 Uhr von Tsubasa
Die Frage ist eigentlich "nur", ob das Seminar erforderlich ist, sodass du die Aufgabe als SBV ordnungsgemäß ausführen kannst.
Einsteigerseminare muss der AG eigentlich immer erlauben. Bei einen zweiten Seminar kann das schwierig sein, das zu begründen.