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Schulungsanspruch stellvertretender SBV

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Daimon 11454
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen-Kollegen, im Juni war ich als stellvertr. SBV zu einem Seminar. Dieses war ein "Einsteigerseminar! Nun lud mich die gleiche Bildungsstätte zu einem weiteren, intensiverin Seminar ein, das im August stattfindet. Kann mir mein Arbeitgeber (er muss es endlich auch bezahlen) die Teilnahme verweigern? Daimon

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Community-Antworten (6)

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toppi

16.06.2007 um 20:06 Uhr

Hallo Daimon

wenn ihr es in eurer BR Sitzung festlegt laut § 37 Abs 6 BetrVg muß er dir die Teilnahme gestaten.

L
Lotte

16.06.2007 um 20:11 Uhr

toppi, falsch!!!! Als SchwerbV unterliege ich nicht den Beschlüssen des BR!

Daimon, Dein AG könnte die Erforderlichkeit anzweifeln. Schau Dir mal § 96 Abs.4 im SGB IX an.

M
Mona-Lisa

16.06.2007 um 20:34 Uhr

@Lotte, dann hätte der AG aber schon das Einsteigerseminar anzweifeln müssen... ;-)

L
Lotte

16.06.2007 um 20:55 Uhr

Mona-Lisa, bin mir da nicht sicher.... ;-)

H
hans

16.06.2007 um 23:11 Uhr

unabhängig von dem Widerspruch des ArG solltes Du Dir überlegen, ob dieses "weitere, intensivere Seminar" auch in Deinem Interesse und Fahrplan bestanden hätte, wenn der Bildungsträger nicht geworben (freundlich = "eingeladen") hätte. Zu deutsch: neben der Kostenübernahme bitte auch mal bedenken, ob das Seminar nicht aufgrund der geilen Werbung notwendig erscheint.

T
Tsubasa

18.06.2007 um 01:23 Uhr

Die Frage ist eigentlich "nur", ob das Seminar erforderlich ist, sodass du die Aufgabe als SBV ordnungsgemäß ausführen kannst.

Einsteigerseminare muss der AG eigentlich immer erlauben. Bei einen zweiten Seminar kann das schwierig sein, das zu begründen.

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