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Schulung für 2. stlv. Schwerbehindertenvertreter?

U
ueberleger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben einen Schwerbehindertenvertreter und 2 Stellvertreter. nun ist der Schwbehvertr. länger krank und aufgrund der wöchentl. Teilzeitbeschäftigung des 1. stellvertretenden Mitgliedes das 2. stellvertetende Mitglied öfters im Einsatz (in den letzten 7 Wochen war dieser 3 Wochen im Einsatz). Nun möchte dieser Schulungen besuchen, wird Ihm aber vom AG untersagt, §96 Abs. 4 "stellvertretende Mitglied mit der höchsten Stimmenzahl"

Wer kann uns hierzu etwas raten? MfG

5.43501

Community-Antworten (1)

P
pirat

26.10.2007 um 10:16 Uhr

@ueberleger, dies hift dir vielleicht beim ueberlegen.....und beim Integrationsamt anrufen könnte von Vorteil sein. .......kleiner Tipp google hat´s!

Das Recht auf Teilnahme an Seminaren und Öffentlichkeitsarbeit gilt für das stellvertretende Mitglied bzw. die stellvertretenden Mitglieder, wenn die Teilnahme wegen ständiger Heranziehung, häufiger Vertretung oder absehbarem Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung erforderlich ist (vgl. § 96 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 8 SGB IX).

http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-221/i.html

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