Hallo,

wir haben einen Schwerbehindertenvertreter und 2 Stellvertreter. nun ist der Schwbehvertr. länger krank und aufgrund der wöchentl. Teilzeitbeschäftigung des 1. stellvertretenden Mitgliedes das 2. stellvertetende Mitglied öfters im Einsatz (in den letzten 7 Wochen war dieser 3 Wochen im Einsatz).
Nun möchte dieser Schulungen besuchen, wird Ihm aber vom AG untersagt, §96 Abs. 4 "stellvertretende Mitglied mit der höchsten Stimmenzahl"

Wer kann uns hierzu etwas raten?
MfG