Hey Ihr da draussen, hat jemand von Euch Erfahrung wie man ein Verfahren beim Arbeitsgericht einleitet ? Kurz zur Info, wir sind ein relativ neuer Betriebsrat und sind noch nicht so erfahren. Nun hatte unsere Geschäftsleitung vor 3 Wochen eine Zustimmung zur Einstellung beantragt und gleichzeitig hilfsweise den §100 mit eingebaut. Wir haben beiden Maßnahmen widersprochen. Heute nun stellten wir fest, dass der neue Arbeiter tatsächlich schon arbeitet zwecks Einlernung und wie er sagt ab März fest. Auf Nachfrage bei der Geschäftsleitung wurde uns mitgeteilt, Eure Einsprüche interessieren uns nicht. Hoppla hat sich der Arbeitgeber da nicht einen Verfahrensfehler geleistet, denn uns ist nicht bekannt, dass er die Zustimmung Ersatzweise beim Arbeitsgericht eingeholt hätte, auch hier heißt es geht Euch nichts an. Wie sieht das aus, muss der Arbeitgeber diesen Zustimmungsantrag innerhalb 3 Tagen uns auch nachweisen und wie läuft das jetzt weiter ab, wie machen wir das richtig wenn wir dieses Verhalten beim Arbeitsgericht ein Verfahren einleiten wollen.
Könnt Ihr Tipps geben. Sage Danke