Erstellt am 05.03.2007 um 06:39 Uhr von MrBig
Warum habt Ihr die Einstellung verweigert ?
Der AG kann sich die Zustimmung ersetzen lassen.
Gruß
MrBig
Erstellt am 05.03.2007 um 07:02 Uhr von Frank B.
Ließ dir den §101 BetrVG durch, alles andere könnt ihr euch sparen.
@ MrBig
Wenn der AG die Zustimmung nach §99 Abs.4 BetrVG vom Arbeitsgericht ersetzen läßt, wird der BR bestimmt vom Arbeitsgericht angehört, demzufolge wüsste der BR darüber Bescheid.
Erstellt am 05.03.2007 um 07:45 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.
ganz so falsch liegt MrBig nicht.....
Der BR hätte die Zustimmung ja nicht verweigern können, wenn er keine Kenntnis davon gehabt hätte ;-))
@empli,
das geht sehr wohl!
Wenn die Zustimmung vom ArG (falls der AG die Ablehnung des BR ersetzen lassen will) nicht erteilt wird, hat euer Boss ein Problem....
Er muss dem "Neuen" mitteilen, dass der einen neuen Job gehabt hat.....
Frag mal euren Betriebsrat, was er zu unternehmen gedenkt, sollte der AG gar nicht daran denken, die Zustimmung ersetzen zu lassen. :-))
Erstellt am 08.03.2007 um 08:58 Uhr von empli
Zustimmung wurde verweigert, weil der neue MA kein Arbeitnehmer ist (mehr als 3 x soviel wie Bezugsgröße SGB IV).
Einstellung sollte aber unbedingt als normaler AN erfolgen, weil sonst die GF informiert werden müsste - alles sehr seltsam...
Erstellt am 08.03.2007 um 09:06 Uhr von Kölner
@empli
Da solltet Ihr mal dringend ein wenig Nachhilfe in Verweigerungsgründen nach § 99 BetrVG bekommen.