Erstellt am 18.04.2006 um 13:16 Uhr von Kölner
Das wäre mir neu und ergäbe auch gemäß § 25 BetrVG keinen Sinn.
Stimmt nicht!
Ein solches Urteil hätte ich gerne mal gesehen...
Erstellt am 18.04.2006 um 13:26 Uhr von Mona-Lisa
hallo Emma,
wenn ein BR - Mitglied wegen Teilnahme an einem Seminar an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, muss ein Érsatzmitglied eingeladen werden!
Nachzulesen im Fitting § 25 Rn. 17 BetrVG.
Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BR - Mitglied vorübergehend aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine betriebsverfassungsrechlichen Amtsobliegenheiten auszuüben (z.B.wegen Urlaubs oder Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, ........ )
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 18.04.2006 um 14:18 Uhr von Emma
Hallo Mona-Lisa,
hallo Kölner,
nicht das wir uns falsch verstehen - ich weiß, dass ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss. Aber ein Kollege, der ein Seminar besucht hat, kam mit dieser neuen, aktuellen Meldung zurück. Wir, im Gremium sind natürluch verwundert darüber, aber Gerichte sollen in der letzten Zeit so entschieden haben! Vielleicht bekommt Ihr noch was raus. Danke im Voraus
Erstellt am 18.04.2006 um 20:47 Uhr von Kölner
Ich weiss noch nicht einmal, ob ich da "noch was raus"-kriegen wollte!