Teilnahme an der BR-Sitzung als Ersatzmitglied für Seminarteilnehmer
Ich habe gehört, dass Gerichte in der letzten Zeit entschieden hätten, dass kein Ersatzmitglied an der BR-Sitzung teilnehmen darf, wenn ein ordentliches BR-Mitglied wegen der Teilnahme an einem BR-Seminar fehlt???? Mit dem besten Willen kann ich mir das nicht vorstellen. Wer weiß mehr darüber
Community-Antworten (4)
18.04.2006 um 15:16 Uhr
Das wäre mir neu und ergäbe auch gemäß § 25 BetrVG keinen Sinn. Stimmt nicht! Ein solches Urteil hätte ich gerne mal gesehen...
18.04.2006 um 15:26 Uhr
hallo Emma, wenn ein BR - Mitglied wegen Teilnahme an einem Seminar an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, muss ein Érsatzmitglied eingeladen werden! Nachzulesen im Fitting § 25 Rn. 17 BetrVG. Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BR - Mitglied vorübergehend aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine betriebsverfassungsrechlichen Amtsobliegenheiten auszuüben (z.B.wegen Urlaubs oder Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, ........ ) Gruss Mona-Lisa
18.04.2006 um 16:18 Uhr
Hallo Mona-Lisa, hallo Kölner, nicht das wir uns falsch verstehen - ich weiß, dass ein Ersatzmitglied eingeladen werden muss. Aber ein Kollege, der ein Seminar besucht hat, kam mit dieser neuen, aktuellen Meldung zurück. Wir, im Gremium sind natürluch verwundert darüber, aber Gerichte sollen in der letzten Zeit so entschieden haben! Vielleicht bekommt Ihr noch was raus. Danke im Voraus
18.04.2006 um 22:47 Uhr
Ich weiss noch nicht einmal, ob ich da "noch was raus"-kriegen wollte!
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