Erstellt am 07.06.2023 um 10:52 Uhr von moreno
Es kann nicht an der Sitzung teilnehmen sondern nur zu bei dem Tagesordnungspunkt wo ein ordentliches Mitglied befangen ist. Ist das überhaupt der Fall???
Ansonsten kommt auf die Tätigkeit und die Erkrankung an. Z.B. ein Maurer mit Armbruch kann natürlich an Betriebsratssitzungen teilnehmen. Bei einem Büromitarbeiter mit Rückenschmerzen könnte schon die Frage aufkommen wieso jemand Betriebsratssitzungen machen kann aber nicht am Schreibtisch arbeiten.
Erstellt am 07.06.2023 um 11:06 Uhr von celestro
"das ordentliche BR-Mitglied ist von der Entscheidung des Betriebsrates selbst betroffen, deshalb wurde das nächste Ersatzmitglied geladen."
eine solche Betroffenheit wäre nur dann relevant, wenn es alleine um dieses BRM geht. Wenn also die ganze Abteilung Überstunden schieben soll, darf das BRM ganz normal an dem Punkt mitwirken.
Erstellt am 07.06.2023 um 11:36 Uhr von Kehler
Das betroffene BRM ist normal zu laden, zu dem Top auf der Tagesordnung wo es um ihn geht hat er die Sitzung zu verlassen und das Ersatzmitglied nimmt zu diesem Top teil. Wenn der Top zu Ende ist verlässt das Ersatzmitglied die Sitzung und das betroffene BRM nimmt wieder an der Sitzung teil.