Temporäre Teilnahme Ersatzmitglied an BR Sitzungen?
Hallo,
wir sind ein fünfköpfiges BR Gremium. Spricht etwas dagegen, wenn ein bestimmtes Ersatzmitglied (welches bei fehlen eines ordentlichen BR Mitgliedes automatisch nachrücken würde) auch temporär regelmäßig an den BR Sitzungen teilnimmt? Hintergrund ist folgender: für den Herbst diesen Jahres ist ein Standortwechsel der Firma geplant. Der BR hat diesem auch schon entsprechend zugestimmt. Nun laufen ja noch Verhandlungen über diverse Themen die ein solcher Standortwechsel mit sich bringt. Da heute schon absehbar ist, dass regelmäßig ein ordentliches BR Mitglied zu den jeweiligen Sitzungen/Verhandlungen nicht anwesend sein kann (Urlaub, Schulung etc.) würden wir gerne das Ersatzmitglied dauerhaft in die Sitzungen/Verhandlungen im Bezug auf den Standortwechsel mit einbinden, damit dieser auch immer auf dem aktuellsten Stand ist. Kann man das so handhaben?
Viele Grüße und Dank vorab.
Community-Antworten (7)
29.05.2008 um 16:01 Uhr
@Tortugarot, ja! Nämlich die "Nichtöffentlichkeit" (§ 42 BetrVG) der Betriebsratssitzungen.
29.05.2008 um 16:08 Uhr
@Mona-Lisa
Du meinst wohl § 30 BetrVG - oder sehe ich das falsch?
29.05.2008 um 16:09 Uhr
Hallo Mona-Lisa,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Aber der von Dir genannte § bezieht sich ja auf Betriebsversammlungen wenn ich mich nicht irre. Aber mein Frage zielt ja auf die regelmäßigen BR Sitzungen ab.
29.05.2008 um 16:11 Uhr
@ Mona-Lisa ich muss Dich berichtigen: § 30 BtrrVG 5 Betriebsratssitzungen / Nichtöffentlichkeit
29.05.2008 um 16:12 Uhr
@RolfH, jepp und nein! Hab mich von Betriebsversammlungsparagraphen verleiten lassen und - nein - du siehst das absolut korrekt! :-))
29.05.2008 um 16:14 Uhr
@all, JA !!! Hab meine Prügel eingesteckt!! ;-))))
30.05.2008 um 01:39 Uhr
Tortugarot Ein Ersatzmitglied hat erst im Vertretungsfall das Recht an der BR Sitzung teilzunehmen. Ich sehe eigentlich nicht das genannte Problem der Nichtöffentlichkeit, sonder eher, dass der Arbeitnehmer ohne rechtliche Grundlage seinen Arbeitsplatz verlässt. Solch ein Verhalten könnte der Arbeitgeber mit einer berechtigten Abmahnung quittieren. Für die fehlende Zeit am Arbeitsplatz brauchte der AG auch kein Lohn zahlen.
Tritt der Vertretungsfall ein und das Ersatzmitglied wird zu einer Sitzung eingeladen, so hat der Kollege das Recht sich ordentlich auf die Sitzung vorzubereiten. Dafür kann der Kollege sich von der Arbeit selber freistellen. Freistellung sind aber nur im Vertretungsfall möglich.
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