Kann einem Ersatzmitglied die Teilnahme an der BR-Sitzung verboten werden?
Wir sind 4 BR-Mitglieder aus einer Abteilung, davon 1 Ersatz. Da öfters mal einer von 9 Mitgliedern fehlt (Krank oder Urlaub) ist es erforderlich das Ersatzmitglied aus unserer Abteilung zu laden. Da in unserer Abt. aber fast immer "Not am Mann" ist, darf er nie an der Sitzung teilnehmen! Im Grundwissen-Seminar wurde mir aber gesagt, das BR-Arbeit vor betriebl. Arbeit geht. Was ist nun RICHTIG???
Community-Antworten (10)
02.08.2006 um 19:52 Uhr
was heißt hier not am mann? brennt es und er muss eimer tragen?
spass beiseite! BR Arbeit geht vor!!
02.08.2006 um 20:12 Uhr
Hi, der AG hat die Arbeit so zu organisieren, dass der BR jederzeit seiner Pflicht nachkommen kann.
rainer
02.08.2006 um 20:25 Uhr
@rainer Was im Zweifel bedeuten könnte (wird), den/die Kollegen in eine andere Abteilung zu versetzen/umzusetzen.
02.08.2006 um 21:14 Uhr
Hallo Michael,
natürlich geht BR Arbeit vor! Wer verbietet denn das Nachrücken deines Kollegen? Dies ist auf jeden Fall Behinderung der BR Arbeit!
Viele Grüsse Nadja
02.08.2006 um 21:40 Uhr
hi,
mich würde mal interessieren, ob ihr nur 4 in der abteilung seid!!! ihr habt doch dann bestimmt einen abteilungsleiter??? dem müsst ihr lediglich 24 stunden vor der sitzung bescheid geben, dass ihr ne sitzung habt punkt fertisch schulz! also nur mal nebenbei, wenn ich urlaub habe, und es steht eine sitzung an, bin ich gewillt, daran teil zunehmen. abgesehen davon geht bei uns z.zt. auch der punk ab, aber selbst wenn der punk nicht abgehen würde...(und ich nicht auf irgendeiner insel bin) grüssis
gelini
02.08.2006 um 23:07 Uhr
Wo steht denn das nachzulesen, das man 24 Stunden vorher Bescheid geben muß ?
02.08.2006 um 23:14 Uhr
@gelini Deine 24 Stunden kenne ich nur von Reinigungsfirmen, Versandfirmen oder Fotolaboratorien.
"also nur mal nebenbei, wenn ich urlaub habe, und es steht eine sitzung an, bin ich gewillt, daran teil zunehmen." Wenn Du dann aber im Urlaub bist, ist die Teilnahme an der BR-Sitzung keine Arbeitszeit...
03.08.2006 um 00:26 Uhr
Nein, die Teilnahme kann nicht verboten werden. Sobald dem Ers.Mitgl. die Einladung vorliegt informiert Dieser, möglichst schriftlich über den Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Dauer, seinen nächsten Vorgesetzten. Kommt dann der Zeitpunkt an dem die Sitzung stattfindet, meldet er sich zur Sitzung ab und geht.
03.08.2006 um 16:41 Uhr
Ge-nau!
In den Beiträgen ist alles dazu gesagt. Dem Vorgesetzten notfalls mal §119 BetrVG zu lesen geben, das reicht meistens ;)
03.08.2006 um 18:28 Uhr
Ich bin ganz Eurer Meinung, doch leider gibt es bei uns Betriebsräte die diese Meinung nicht teilen. Ich werde Ihnen diese Antworten mal vorlegen. Vielen Dank an Euch alle
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