Erstellt am 02.08.2006 um 17:52 Uhr von paula
was heißt hier not am mann? brennt es und er muss eimer tragen?
spass beiseite! BR Arbeit geht vor!!
Erstellt am 02.08.2006 um 18:12 Uhr von rainer
Hi,
der AG hat die Arbeit so zu organisieren, dass der BR jederzeit seiner
Pflicht nachkommen kann.
rainer
Erstellt am 02.08.2006 um 18:25 Uhr von Kölner
@rainer
Was im Zweifel bedeuten könnte (wird), den/die Kollegen in eine andere Abteilung zu versetzen/umzusetzen.
Erstellt am 02.08.2006 um 19:14 Uhr von Nadja
Hallo Michael,
natürlich geht BR Arbeit vor!
Wer verbietet denn das Nachrücken deines Kollegen?
Dies ist auf jeden Fall Behinderung der BR Arbeit!
Viele Grüsse
Nadja
Erstellt am 02.08.2006 um 19:40 Uhr von gelini
hi,
mich würde mal interessieren, ob ihr nur 4 in der abteilung seid!!!
ihr habt doch dann bestimmt einen abteilungsleiter??? dem müsst ihr lediglich 24 stunden vor der sitzung bescheid geben, dass ihr ne sitzung habt punkt fertisch schulz!
also nur mal nebenbei, wenn ich urlaub habe, und es steht eine sitzung an, bin ich gewillt, daran teil zunehmen. abgesehen davon geht bei uns z.zt. auch der punk ab, aber selbst wenn der punk nicht abgehen würde...(und ich nicht auf irgendeiner insel bin)
grüssis
gelini
Erstellt am 02.08.2006 um 21:07 Uhr von Rollie
Wo steht denn das nachzulesen, das man 24 Stunden vorher Bescheid geben muß ?
Erstellt am 02.08.2006 um 21:14 Uhr von Kölner
@gelini
Deine 24 Stunden kenne ich nur von Reinigungsfirmen, Versandfirmen oder Fotolaboratorien.
"also nur mal nebenbei, wenn ich urlaub habe, und es steht eine sitzung an, bin ich gewillt, daran teil zunehmen."
Wenn Du dann aber im Urlaub bist, ist die Teilnahme an der BR-Sitzung keine Arbeitszeit...
Erstellt am 02.08.2006 um 22:26 Uhr von Heini
Nein, die Teilnahme kann nicht verboten werden.
Sobald dem Ers.Mitgl. die Einladung vorliegt informiert Dieser, möglichst schriftlich über den Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Dauer, seinen nächsten Vorgesetzten. Kommt dann der Zeitpunkt an dem die Sitzung stattfindet, meldet er sich zur Sitzung ab und geht.
Erstellt am 03.08.2006 um 14:41 Uhr von Klaus K.
Ge-nau!
In den Beiträgen ist alles dazu gesagt. Dem Vorgesetzten notfalls mal §119 BetrVG zu lesen geben, das reicht meistens ;)
Erstellt am 03.08.2006 um 16:28 Uhr von Michael
Ich bin ganz Eurer Meinung, doch leider gibt es bei uns Betriebsräte die diese Meinung nicht teilen. Ich werde Ihnen diese Antworten mal vorlegen.
Vielen Dank an Euch alle