Erstellt am 11.09.2019 um 08:37 Uhr von Kjarrigan
Platzmangel - Ist das gefühlt? oder ein tatsächlicher?
Es gelten die Arbeitsstättenrichtlinien. Solnage die Größe erreicht ist, habt ihr in rechtlicher Hinsicht wenig Möglichkeiten.
Den AG ansprechen, hinweisen, verhandeln gehtnatrülich immer.
Wenn der MA weiterhin die gleiche Tätigkeit wie vorher ausübt, besteht die Versetzung in der ortlichen Veränderung. So ganz ist mir nicht klar warum das seine "Weiterentwicklungsmöglichkeiten" schwinden lassen soll. Oder ist er dadruch von seinem "Team" "Kollegen" getrennt und ausgeschlossen?
Erstellt am 11.09.2019 um 09:23 Uhr von stehipp
Nachdem der neue Arbeitsplatz scheinbar im gleich Gebäude gerade mal 15 Meter weiter ist sehe ich hier jetzt keine örtliche Veränderung die eine Anhörung bzgl. einer Versetzung rechtfertigen würde.
Grundsätzlich hat der AG das Recht zu entscheiden, welcher MA in welchem Büro an welchem Arbeitsplatz sitzt. Persönliche Befindlichkeiten kann, muss der AG dabei aber nicht berücksichtigen.
Ich fürchte, außer dem AG gut zuzureden, habt ihr hier wenig Möglichkeiten.
Ergo, ich würde sagen es ist rechtens, ob es zumutbar ist hängt wohl von der Gestaltung des "Notarbeitsplatzes" ab und kann hier nicht final beantwortet werden.
Eingreifen werden könnt ihr immer. Wie sagt man bei uns "redn bringt Leit zam", fordern eher nicht.
Erstellt am 11.09.2019 um 13:30 Uhr von ASiep
Hallo zusammen,
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Im Kern sehen wir es ebenso. Es liegt keine Versetzung vor und die Örtliche Änderung ändert nichts an den weiter bestehenden Tätigkeiten und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des MAs. Für uns verbleibt nun einzig und allein die Frage ob die Einstellung eines Werkstudenten trotz wirklich vorhandenen Platzmangels die räumliche Umsetzung des MAs rechtfertigt.
Erstellt am 11.09.2019 um 15:37 Uhr von Kratzbürste
Er kann ja mal vom § 82 Abs. 2 BetrVG Gebrauch machen und sich seine berufliche Entwicklung erklären lassen. Er sollte dazu aber auch ein BR mitnehmen.
Erstellt am 11.09.2019 um 19:31 Uhr von celestro
Klingt etwas seltsam das Ganze. Ein Werksstudent soll sich mit bestimmten Leuten austauschen, in Ordnung. Aber warum sollte es dieser Student nicht können, wenn er außerhalb dieser beiden Räume seinen Schreibtisch hat?
Erstellt am 12.09.2019 um 07:57 Uhr von stehipp
@ Celestro
Es ist in vielen Branchen heutzutage schwierig qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen.
Daher werden mittlerweile schon Werkstudenten bzw. duale Studenten geradezu hofiert, um sie so frühzeitig an das Unternehmen zu binden.
Erstellt am 12.09.2019 um 18:36 Uhr von celestro
@stehipp
Interessant! Ob dies allerdings hier vorliegt, sollten wir nicht für den TE entscheiden.