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Einstellung von Mitarbeitern während ihrer Elternzeit

T
TBlisse
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns im Unternehmen aktuell folgende Situation: Eine Mitarbeiterin, die sich zurzeit in Elternzeit befindet möchte während ihrer Elternzeit für ca. 20 Std die Woche in unserem Unternehmen arbeiten. Die Tätigkeit die sie ausüben möchte, ist aktuell durch eine andere Vollzeitmitarbeiterin besetzt und gehört nicht zu dem ursprünglichen Arbeitsbereich der Elternzeit-Kollegin. Nun stellt sich für uns die Frage, ob der Arbeitgeber die gewünschte Tätigkeit als zusätzliche Teilzeitstelle ausschreiben muss, oder ob diese Tätigkeit intern und ohne Ausschreibung ausgeübt werden kann, obwohl es die Stelle ja eigentlich nicht gibt.

Vielleicht hat ja jemad Erfahrungen in dem Bereich und kann uns einen Tipp geben. Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

20.05.2014 um 23:38 Uhr

Wenn der BR die Ausschreibung pauschal ohne wenn und aber gefordert hat - ja muss ausgeschrieben werden. Ihr könnt Euch aber mit dem AG auf Fälle verständigen, wo eine Ausschreibung nicht erfolgen muss.

Würde ich in diesem Fall jedenfalls so machen.

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