Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein großes Problem bei uns im Betrieb. Wir sind eine medizinische Einrichtung mit ca. 90 Beschäftigten. Die Verwaltung und Terminplanung wird über die Leitstelle bei uns im Haus erledigt. Aktuell arbeiten 5 Damen und zwei Azubis in der Leitstelle. Es wird auch das Arztbriefe schreiben in der Leitstelle erledigt.
Der Arbeitgeber plant eine Umstrukturierung der Leitstelle. Er möchte den Schreibdienst ausgliedern und mit zwei Leuten besetzen, natürlich mit einer niedrigeren Entgelteinstufung.
Drei der derzeit 5 Damen in der Leitstelle haben einen befristeten Arbeitsvertrag. Die nächste Verlängerung einer Kollegin steht Anfang März 2012 an. Der Arbeitgeber hat uns im Betriebsrat mitgeteilt, dass er den Arbeitsvertrag der betreffenden Kollegin nicht verlängern wird,
1. wegen der Umstellung auf den Schreibdienst ist die Kollegin nicht mehr notwendig,
2. der Arbeitgeber ist mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden (obwohl er der betroffenen Kollegin vorher schon mal ein positives Feedback gegeben hat),
3. durch die Umstrukturierung kann er der Kollegin keinen Arbeitsplatzwechsel mit der damit niedrigeren Lohnstufe anbieten und
4. sind die Kolleginnen in der Leitstelle zu hoch eingestuft (die Vergütung wird angeblich bei den Vertragssatzverhandlungen mit den Krankenkassen nicht akzeptiert, hat der Arbeitgeber uns zumindest jetzt mitgeteilt, unsere Einrichtung besteht aber schon seit 20 Jahren).

Der Arbeitgeber wird eine eigene Praxis im Haus eröffnen und eine Arzthelferin für seine Praxis einstellen (wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden). Darüber hinaus soll die einzustellende Arzthelferin gleichzeitig einen Arbeitsvertrag über unsere medizinische Einrichtung für den Schreibdienst erhalten (aufgefüllt bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std.).

Somit verlängert er der betroffenen Kollegin den bestehenden befristeten Arbeitsvertrag nicht weiter und möchte gleichzeitig eine neue Kollegin einstellen, die zu günstigeren Konditionen den Schreibdienst übernehmen soll.

Wir als Betriebsrat stellen uns jetzt die Frage, wie wir uns verhalten sollen und ggf. eine entsprechende Stellungnahme über den § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG formulieren können und sollen.

Hat jemand einen Vorschlag für uns wie und was wir schreiben sollten?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Herzliche Grüße

Michael