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Mitbestimmung bei Umsetzung Mitarbeiter

B
BetriebsratMD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn Mitarbeiter von einem Unternehmen in ein anderes Unternehmen umgesetzt werden ist diese bestimmt Mitbestimmungspflichtig. Fällt unter den Begriff Swinging Company. Heißt beide Unternehmen gehören zu einer Mutter. Liegen wir hier richtig?

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