Hallo peanuts,
man sollte doch wohl die gesetzlichen Bestimmungen aus dem BetrVG immer zu gunsten des MA interpretieren, wenn man als BR bei einer Versetzung (Umsetzung), auch befristet, ein Wörtchen mitzureden hat. Wenn jemand für eine gewisse Zeit in einen anderen Bereich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird (als Vertretung o.ä.), dann wird man da sicherlich nicht den Koch an die Drehmaschine stellen. Es wird schon jemand sein, der die gleichen Erfahrungen und Fähigkeiten hat. Und sollte der an seinem bisherigen Arbeitsplatz eine höhere Bezahlung kriegen als auf dem Platz, wo er befristet hingehen soll, steht doch für jeden BR ausser Frage, dass der MA keine Nachteil haben darf. Also wird man drauf drängen, dass dieser MA sein Gehalt oder seinen bisherigen Stundenlohn genauso weiter bekommt, wie bisher. Deswegen hatte ich geschrieben, dass der BR die Umsetzung auch ablehnen kann, wenn er Nachteile für den MA erkennt. Genauso würde sich das verhalten, jedenfalls ist das bei uns in der Firma so, wenn jemand befristet auf einen Arbeitsplatz kommt, wo er pro Stunde mehr verdienen würde, als an seinem alten Arbeitsplatz. Dann kriegt derjenige für diese Zeit einen Ausgleich gezahlt (zu seinem Stundenlohn), um auf den Stundenlohn zu kommen, der dort Üblicherweise gezahlt wird. Wenn das nicht passiert, stellt das wieder einen Nachteil für den MA dar, wo der BR ebenfalls seine Zustimmung verweigern würde.
Es sei denn, es gibt einen entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, der eine befristete Umsetzung (Versetzung) expliziet beinhaltet.
So, nun ist Wochenende.
MfG
Rapper22