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Ordentliche Kündigung in der Probezeit

B
Bernhard
Feb 2019 bearbeitet

Unser Gremium hat die Anhörung zu einer ordentliche Kündigung nach 5 1/2 Monaten Probezeit erhalten. Sowohl der Personaldisponent als auch der Betroffenene waren überrascht, zumal vorher nie über mögliche Probleme für eine Übernahme gesprochen wurde. Meiner Meinung nach ist folgende (maßgebliche?) Begründung für den Betriebsrat nicht ausreichend: ".. es musste festgestellt werden, dass Herr XX nicht den an ihn gestellten fachlichen Anforderungen hinsichtlich Qualität gerecht werden kann." Hat unser geplanter Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Im Nachgang zu meinem Beitrag hier die Fakten: Ende der Probezeit: 29.02.08 Vermuteter Zugang der ordentlichen Kündigung: 27.02.08 Ende der Kündigungsfrist: 12.03.08 Frage: Befindet sich der MA dann am Ende der Kündigungsfrist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und ist somit die ausgesprochene ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit unwirksam?

15.22802

Community-Antworten (2)

R
ratve

15.02.2008 um 10:50 Uhr

Nein, in der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne angabe von gründen von beiden seiten gekündigt werden.

P
Pandora

15.02.2008 um 22:12 Uhr

Hallo,

es ist richtig, dass der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit dem betreffenden Arbeitnehmer keinen Grund nennen muss, wenn er ihm eine Kündigung ausspricht.

Aber dem Betriebsrat muss auch in der Probezeit ein Grund mitgeteilt werden.

Jetzt könnte der BR wie folgt vorgehen:

Da der BR den Mitarbeiter vor jeder Kündigung anhören sollte, läd man den Kollegen erst einmal ein und vertagt diesen Punkt auf die nächste BR Sitzung.

So habt Ihr schon einmal zwei Wochen für den Kollegen rausgeholt, weil Ihr dem Arbeitgeber natürlich nicht sofort sondern erst am letzten Tag der Anhörungsfrist die Mitteilung über die Entscheidung zukommen lasst.

Der AG kann den Kollegen somit auch nicht mehr in der Probezeit kündigen und der Kollege hat die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Pandora

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