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Ordentliche Kündigung in der Probezeit - was solte der BR tun?

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Nocheinmal Hallo Mitstreiter,

habe gerade eine Kündigung eines MA innerhalb der Probezeit bekommen. MA soll ordentlich zum 30.6.08 innerhalb der Probezeit gekündigt werden. Dienstbeginn war der 17.03.08, Probezeit läuft bis 16.06.08. Jetzt ist der MA erkrankt. Nach § 102 Rz5 BetrVg(Fitting)- ist der BR bei jeder Kündigung zu hören. Unsere Frist läuft ab heute, wir können den MA aber nicht anhören da er erkrankt ist. Nächste BR-Sitzung ist nächsten Montag. Was sollte ich jetzt tun?

4.26206

Community-Antworten (6)

S
Sternburg

05.06.2008 um 16:18 Uhr

Was würdet ihr denn tun wollen? Oder was würde sich ändern, wenn Ihr mit dem MA reden könntet? Erklärte Bedenken gegen die Kündigung von seiten des BR, was würden die bewirken?

Das Dumme an der Probezeit ist, dass es sie gibt...

M
Mona-Lisa

05.06.2008 um 16:19 Uhr

@klinik, eine Anhörung zur Kündigung heisst, dass der Betriebsrat angehört werden muss, nicht unbedingt der Kollege. Das BetrVG sagt, dass der betroffene Kollege angehört werden "soll", was ich wiederum sehr gerne als ein "muss" auffasse! Könnt ihr den Kollegen nicht telefonisch erreichen? Er sollte vor allem zuerst von euch erfahren, was der AG plant! Wird zwar nicht viel ändern, denn der Kündigungsschutz beginnt erst nach 6 Monaten, aber ihr könntet euch seine Auffassung und Meinung zu der geplanten Kündigung anhören......

hier noch ein interessanter Link -

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/K%C3%BCndigung+in+der+Probezeit.html

P
Petrus

05.06.2008 um 16:25 Uhr

@hospital: In § 102 steht, der BR soll den ArbN hören. Sollen heißt nicht müssen - der BR kann seine Entscheidung also auch so treffen. Was ich mich aber frage: wenn heute die Frist abläuft, warum ist eure nächste Sitzung erst Montag? In solchen Fälle ist in der Regel eine Sondersitzung fällig! Wenn ihr euch bis Fristablauf nicht äußert, habt ihr gemäß § 102(2) BetrVG der Kündigung zugestimmt!

K
klinik

05.06.2008 um 16:25 Uhr

@ Mona-lisa, @ Sternburg,

die Regelung mit der Probezeit ist mir klar, dass er dadurch nicht unter das KSchG fällt auch. Leider muss man erwähnen, dass der Kollege keine positive Arbeitseinstellung an den Tag gelegt hat. fragliche Bereitschaft im Team zu arbeiten ect.. Ich wollt nur wissen ob wir Ihn anhören müssen, oder ob der AG nach §102 BetrVG nur den BR anhören muss. Danke für Eure schnelle Zuarbeit

K
klinik

05.06.2008 um 16:28 Uhr

@Petrus,

die Frist läuft nicht heute aus, hatte ich im Eingangstext aber geschrieben.

P
Petrus

05.06.2008 um 16:47 Uhr

@spital: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Frist läuft ab heute" ist was anderes als "Frist läuft heute ab" . Sorry.

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