Ordentliche Kündigung
Guten Morgen zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch... Wann darf der AG die schriftliche Kündigung an den AN übersenden? Bzw. muss der AG mit der Übersendung warten, bis sich der BR zur ausgehändigten Anhörung (also im Zweifelsfallle nach Ablauf der Wochenfrist) geäußert hat? Wir haben gerade den Fall, dass unser AG dem BR die schriftliche Anhörung ausgehändigt und am selben Tag bereits die schriftliche Kündigung an den AN losgeschickt hat...
Danke für eure Unterstützung!
Community-Antworten (8)
22.02.2022 um 09:44 Uhr
Für den betroffenen AN ist der Sachverhalt gut, denn der kann jetzt zum Anwalt gehen und sagen, der BR wurde nicht zu dieser Kündigung angehört.
Der AG muss warten, bis ihr euch zur Anhörung meldet oder die sieben Tage verstrichen sind.
22.02.2022 um 09:44 Uhr
Der ArbGeb dar die schriftliche Kündigung immer und jederzeit an den ArbN übersenden. Fraglich ist allerdings, wenn die einzelnen gesetzlichen Regelungen, wie die Anhörung des BR, nicht eigehalten werden, ob diese Kündigung im Falle einer Kündigungsschutzklage bestand hat.
22.02.2022 um 09:49 Uhr
welche Art Kündigung ist es?
22.02.2022 um 10:10 Uhr
Wenn ich nach der Überschrift gehe, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.
22.02.2022 um 10:14 Uhr
Diese Kündigung ist unwirksam! Zweck des Anhörungsverfahren ist ja, dass der Betriebsrat einen Einfluss auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers hat. Dies ist hier nicht der Fall. Natürlich nur wenn der AN auch innerhalb der drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhebt.
22.02.2022 um 10:23 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich sah es genauso, war mir aber irgendwie nicht mehr sicher :-)
22.02.2022 um 14:55 Uhr
Der AG sollte die Kündigung grundsätzlich nicht vor Ablauf der Frist aushändigen. Der BR kann sich das immer noch überlegen. Ausnahme: Es handelt sich um eine abschließende Stellungnahme.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsstellungnahme-muss-zweifelsfrei-abschliessend-sein/details/anzeige/
23.02.2022 um 10:51 Uhr
Trotzdem nicht vergessen:
Die Kündigung bleibt wirksam, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt!
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