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Ordentliche Kündigung

K
Kurt.C.Hose
Feb 2022 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch... Wann darf der AG die schriftliche Kündigung an den AN übersenden? Bzw. muss der AG mit der Übersendung warten, bis sich der BR zur ausgehändigten Anhörung (also im Zweifelsfallle nach Ablauf der Wochenfrist) geäußert hat? Wir haben gerade den Fall, dass unser AG dem BR die schriftliche Anhörung ausgehändigt und am selben Tag bereits die schriftliche Kündigung an den AN losgeschickt hat...

Danke für eure Unterstützung!

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Community-Antworten (8)

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Maja8383

22.02.2022 um 09:44 Uhr

Für den betroffenen AN ist der Sachverhalt gut, denn der kann jetzt zum Anwalt gehen und sagen, der BR wurde nicht zu dieser Kündigung angehört.

Der AG muss warten, bis ihr euch zur Anhörung meldet oder die sieben Tage verstrichen sind.

T
takkus

22.02.2022 um 09:44 Uhr

Der ArbGeb dar die schriftliche Kündigung immer und jederzeit an den ArbN übersenden. Fraglich ist allerdings, wenn die einzelnen gesetzlichen Regelungen, wie die Anhörung des BR, nicht eigehalten werden, ob diese Kündigung im Falle einer Kündigungsschutzklage bestand hat.

R
Relfe

22.02.2022 um 09:49 Uhr

welche Art Kündigung ist es?

T
takkus

22.02.2022 um 10:10 Uhr

Wenn ich nach der Überschrift gehe, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung.

M
Moreno

22.02.2022 um 10:14 Uhr

Diese Kündigung ist unwirksam! Zweck des Anhörungsverfahren ist ja, dass der Betriebsrat einen Einfluss auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers hat. Dies ist hier nicht der Fall. Natürlich nur wenn der AN auch innerhalb der drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhebt.

K
Kurt.C.Hose

22.02.2022 um 10:23 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich sah es genauso, war mir aber irgendwie nicht mehr sicher :-)

E
Erbsenzähler

22.02.2022 um 14:55 Uhr

Der AG sollte die Kündigung grundsätzlich nicht vor Ablauf der Frist aushändigen. Der BR kann sich das immer noch überlegen. Ausnahme: Es handelt sich um eine abschließende Stellungnahme.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsstellungnahme-muss-zweifelsfrei-abschliessend-sein/details/anzeige/

E
enigmathika

23.02.2022 um 10:51 Uhr

Trotzdem nicht vergessen:

Die Kündigung bleibt wirksam, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt!

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