Guten Morgen zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch...
Wann darf der AG die schriftliche Kündigung an den AN übersenden?
Bzw. muss der AG mit der Übersendung warten, bis sich der BR zur ausgehändigten Anhörung (also im Zweifelsfallle nach Ablauf der Wochenfrist) geäußert hat?
Wir haben gerade den Fall, dass unser AG dem BR die schriftliche Anhörung ausgehändigt und am selben Tag bereits die schriftliche Kündigung an den AN losgeschickt hat...

Danke für eure Unterstützung!