Interessenkonflikt Leitender Oberarzt/ BR-Mitgliedschaft?
Hallo, eines unserer BR-Mitglieder , gleichzeitig stellvertretender BRV, ist seit vielen Jahren Leitender Oberarzt und damit ständiger Vertreter des Chefarztes und kann unabhängig von diesem auch bei dessen Anwesenheit sämtliche Entscheidungen treffen. Nach meiner Auffassung ist der Ltd. Oa damit leitender Angestellter und somit eigentlich nicht in den BR wählbar. Sollte meine Auffassung zutreffen, hätte ich gerne gewußt ob und wie in dieser Situation zu reagieren wäre. Vielen Dank !
Community-Antworten (3)
13.02.2008 um 12:57 Uhr
@robodoc, der lt. OA übernimmt doch eigentlich nur Abteilungsleiteraufgaben. Sollte er allerdings Mitarbeiter einstellen bzw. kündigen können, wäre dies eine leitende Funktion im Sinne des BetrVG. Dann dürfte er nicht wählen/gewählt werden.
13.02.2008 um 16:49 Uhr
@ robodoc Wenn er eigenständig einstellen und kündigen darf, dann zählt er zu den leitenden Angestellten! Ansonsten hilft ein Blick in alte Wählerlisten (von der letzten Wahl). Wenn er dort als Leitender eingestuft wurde (also nicht auf der Liste steht), bleibt es dabei, dann zählt er weiterhin als Leitender. §5 Abs 3 und 4 BetrVG definiert leitende Angestellte. Und zu guter Letzt: Wenn der Wahlvorstand anscheinend beschlossen hat, dass XY kein leitender Angestellter ist, dann ist das so.
14.02.2008 um 10:21 Uhr
@matze24, @punkt5, genau das war die Gretchenfrage. Es gibt zwar Uraltvertragler, die die Befugnis zur eigenständigen Einstellung und Kündigung haben, aber just dieser gehört nicht zum illustren Kreis. Somit besteht kein Handlungsbedarf. Besten Dank für Eure Stellungnahmen !
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