Hallo,
eines unserer BR-Mitglieder , gleichzeitig stellvertretender BRV, ist seit vielen Jahren Leitender Oberarzt und damit ständiger Vertreter des Chefarztes und kann unabhängig von diesem auch bei dessen Anwesenheit sämtliche Entscheidungen treffen. Nach meiner Auffassung ist der Ltd. Oa damit leitender Angestellter und somit eigentlich nicht in den BR wählbar. Sollte meine Auffassung zutreffen, hätte ich gerne gewußt ob und wie in dieser Situation zu reagieren wäre. Vielen Dank !