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Kündigung BR-Mitgliedschaft

E
ehrtbbeehre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte meine BR-Mitgliedschaft kündigen, d.h. mein Amt niederlegen. Welche Schritte muss ich gehen, reicht ein einfaches Kündigungsschreiben an den Vorsitz?

1.35907

Community-Antworten (7)

M
Matze

07.07.2011 um 14:54 Uhr

Man muss nicht gleich kündigen! Es reicht ein formlose Bekundung auf der BR-Sitzung, besser aber als fromloses Schreiben an den BRV (jederzeit) (LAG Berlin BB 67, 1424). Mit kollegialen Grüßen

P
polybär

07.07.2011 um 21:28 Uhr

@ehrtbbeehre, einfach so kündigen geht schonmal gar nicht ! wenn du schon dein ehrenamt niederlegen willst musst du erst viele dingen machen, das ist extra so ansonsten könnte ja jeder einfach sagen, danke das warst ich gehe äh ich lege mein amt nieder.

du musst erstmal nachsehen welche br mandats kündigungsfrist du hast ( pro monat mandat musst du 3 monate zum jahresende mit rechnen)

dazu kommen dann noch regresansprüche für erhaltene seminare und ausgaben von sach leistungen.

und zum schluss noch die behandlung in der br klinik damit du alles vergisst und nichts ausplauders, das tut zwar richtig weh und oft bleiben schäden aber dafür hast du dann auch kein vermerk in der personalakte " hohes risiko, er weis was"

also dann schönes rest arbeitsleben noch, wir werden uns ja nie-wiedersehen, ist ja fakt gewöhnlicherweise kennen einen die welche ihr amt nieder gelegt haben ja nicht mehr....

ach ja dein waf zugang zerstört sich in 43 sec automatisch... durch ein standardmäßig update .-)))

K
Kurzarbeiter

07.07.2011 um 23:22 Uhr

Matze

..Man muss nicht gleich kündigen! Man muss ein BR weder gleich noch später kündigen.

Man erklärt einfach seinen Rücktritt vom Mandat. Entweder verbal oder schriftlich, dass war es dann.

K
Kölner

07.07.2011 um 23:24 Uhr

Prinzipiell reicht es, wenn das Schreiben mit Rückschein an die WAF geht...

S
SCENIC

08.07.2011 um 09:20 Uhr

@polybär Außerdem braucht man noch eine Bestätigung der Eltern sowie eine Entlastung auf dem nächsten Gewerkschaftstag.

Und, dass der Arbeitgeber dem zustimmen muss, versteht sich wohl von selbst!

R
rkoch

08.07.2011 um 11:00 Uhr

.... ich frage mich gerade ob Erthbeere Euer feiner Humor hier aufgeht oder ob er die Beiträge ab Antwort 2 möglicherweise ernst nimmt ..........

P
polybär

08.07.2011 um 18:36 Uhr

@rkoch, schön das du dir fragen stellst, überlege doch mal bitte ob auch das thema "refeltion" dazu gehört.

@kölner, das hat nichts mit der waf zuschaffen, hier im forum MUSS das gesammte nickt bärengehege, darüber abstimmen ob und war es möglich ist, der kündigung ohne anhörung statt zu geben.

@SCENIC, dein arbeitgeber hat hier nichts mit zu bestimmen, es habendel sich um das "ordinäre" br geschäfft.

es ist also so zu verrichten wie alle geschäffte ... auf dem klo. jeder für sich alleine. natrüchlich sollte sich jeder vorher das klo ansehen, auf dem er sein geschäft gründen möchte. hinterher zu jammern ist nicht besonders zielführend. das ist so wie mit diesen brm´s die aus jucx und dollerei in den br wollen und dann wieder verschwinden, erst grosse töne abgeben, dann mal vollen arlam aus rufen, sich schnell drcken wenn es dann ersnst witd um dann das mandat nieder zu legen. hinter her noch den br schlecht machen...

solche gurken gehen gar nicht. schlimmer finde ich nur die sabbelköpfe die im eigenen br nichts bewegen können und hier andre zum kollegtiven selbstrauswurf aufstacheln....

130 ist richtgeschwindigkeit, passta ! ....

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