Erstellt am 28.10.2019 um 08:32 Uhr von takkus
"wir würden gerne ohne dieses BRM weiter arbeiten"- Könnt Ihr m. M .n. aber nicht. Solange er ArbN Betriebsangehöriger ist, ist es auch BRM. § 24 BetrVG
Erstellt am 28.10.2019 um 08:52 Uhr von seehas
Ihr könnt einen Beschluss fassen, mit dem ihr dem AG ein anderes BRM für die Freistellung vorschlagt. Dann hat ab dem Zeitpunkt der Umsetzung jemand anderes viel Zeit um sich um die Belange des BR zu kümmern.
Aus dem BR drängen könnt ihr das BRM nicht, es ist gewählt und darf sein Mandat ausüben solange es im Betrieb beschäftigt ist.
Erstellt am 28.10.2019 um 08:56 Uhr von takkus
Zum Verständnis: ist das BRM vom BR per § 38 BetrVG freigestellt, oder wurde es vom ArbG (wegen was auch immer) von der Arbeit freigestellt?
Erstellt am 28.10.2019 um 08:58 Uhr von UdoWoe
Ihr könnt ihn darum bitten, dass er sein Mandat als BRM niederlegt bzw. schriftlich mitteilt, dass er sein Mandat nicht mehr ausübt.
Wir haben einen Kollegen der durch Urlaub und Überstunden erst in drei Monaten in Rente geht. Er hat dem BRV schriftlich dargelegt, dass er sein Mandat nicht mehr ausüben wird.
Andernfalls werdet ihr die zwei Monate noch durchstehen. Oder macht das BRM Probleme und Ärger?
Erstellt am 28.10.2019 um 08:58 Uhr von Stauderprinz
@ takkus
Das BRm hat einen Vergleich vor Gericht mit dem ArbG zugestimmt.
Erstellt am 28.10.2019 um 09:26 Uhr von takkus
Dann wie von UdoWoe beschrieben. Ansonsten müsst ihr durch diese Situation durch.
Erstellt am 28.10.2019 um 09:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (seehas):
"Ihr könnt einen Beschluss fassen, mit dem ihr dem AG ein anderes BRM für die Freistellung vorschlagt."
Die Antwort ist nun echt der Brüller. Ich hoffe mal dass Du schlichtweg die Frage erst gar nicht gelesen hast.
Zitat (UdoWoe):
"Er hat dem BRV schriftlich dargelegt, dass er sein Mandat nicht mehr ausüben wird."
Was macht der BRV dann mit so einer nutzlosen Mitteilung?
Entweder legt dieses BRM sein Amt nieder, dann ist er raus und es rückt ein Ersatzmitglied nach, oder er teilt für jede einzelne Sitzung mit dass er verhindert ist, dann wird an seiner Stelle ein Ersatzmitglied geladen.
Bei einer Nachricht dass "er sein Mandat nicht mehr ausüben wird" ist hingegen kein Ersatzmitglied zu laden und es rückt auch kein Ersatzmitglied nach.
Erstellt am 28.10.2019 um 10:14 Uhr von takkus
@Pjöööng- vielleicht hat sich UdoWoe etwas unglücklich ausgedrückt, aber ich denke schon, dass damit sein Rücktritt/ seine Amtsniederlegung gemeint war. Alles Andre (und da gebe ich Dir Recht) wäre Nonsens.
Erstellt am 28.10.2019 um 10:23 Uhr von UdoWoe
Danke takkus. Das war einfach nur unglücklich ausgedrückt.
Leider habe ich das Gefühl das Pjöööng soetwas sofort kommentieren muss.
Erstellt am 28.10.2019 um 10:34 Uhr von Pjöööng
UdoWoe, dann schreib doch einfach das was Du schreiben willst und nicht irgendetwas anderes. Aber ich denke dass Du den Unterschied zwischen dem was Du vermeintlich ausdrücken wolltest und dem was Du geschrieben hast gar nicht verstehst.
Ich werde jedenfalls Dinge die schlichtweg falsch sind weiterhin richtigstellen.
Erstellt am 28.10.2019 um 10:40 Uhr von takkus
OMG. Hauptsache Du bist Fehlerfrei!
Erstellt am 28.10.2019 um 11:01 Uhr von Pjöööng
Dir steht es ebenso frei Dinge richtigzustellen wenn ich etwas falsches schreibe.
Erstellt am 28.10.2019 um 13:59 Uhr von fantil
"Dir steht es ebenso frei Dinge richtigzustellen wenn ich etwas falsches schreibe."
Mach ich mal... ;-), ist ja sonst nie möglich!
Dir steht es ebenso frei, Dinge richtigzustellen, wenn ich etwas Falsches schreibe.
Erstellt am 28.10.2019 um 14:19 Uhr von nicoline
*Entweder legt dieses BRM sein Amt nieder, dann ist er raus *
Hmm, wenn also jemand sagt, dass er das BR Amt nicht mehr ausüben will, wäre das für dich keine Niederlegung des Amtes? Für mich schon. ?
Erstellt am 28.10.2019 um 14:26 Uhr von fantil
Nicoline, für mich würde es bedeuten, dass er untätig im BR ist und seinen Kündigungsschutz genießt. Solange er seinen Rücktritt nicht erklärt, bleibt er im BR.
Erstellt am 28.10.2019 um 14:38 Uhr von petermännchen
Wo ist in den Sätzen: "Ich übe mein Mandat nicht weiter aus" und "Ich lege mein Amt nieder" ist der inhaltliche Unterschied?
Erstellt am 28.10.2019 um 14:54 Uhr von Pjöööng
nicoline, zur Niederlegung des Betriebsratsamtes bedarf es wegen der erheblichen Rechtsfolgen doch einer eindeutigen Willenserklärung.
Wenn ich jetzt die Willenserklärung "Ich werde mein Mandat nicht mehr ausüben!" anschaue, dann stelle ich mir die Frage, wann ich ein Mandat (bzw. Amt) ausüben kann. Ein Amt kann ich meines Erachtens nur "ausüben" wenn ich es inne habe. Das Amt nicht mehr ausüben lese ich daher als "Ich will zwar die Privilegien noch genießen, aber nichts mehr für tun."
Vergleiche: "Das Wahlrecht ausüben." Wenn jemand erklärt er werde sein Wahlrecht nicht ausüben, dann setzt das doch auch voraus dass er das Wahlrecht besitzt.
Erstellt am 28.10.2019 um 18:25 Uhr von nicoline
Pjöööng,
tut mir leid, das finde ich zu spitzfindig.
Für mich bedeutet das, er/sie gibt das Amt ab.
Erstellt am 28.10.2019 um 19:28 Uhr von Pjöööng
Spätestens wenn ein Richter darüber entscheiden muss weil es sich dieses BRM doch noch anders überlegt, oder der Arbeitgeber einen Beschluss anficht wird es genau so spitzfindig werden.
Erstellt am 28.10.2019 um 20:21 Uhr von nicoline
Erstellt am 29.10.2019 um 08:36 Uhr von takkus
"Ich will zwar die Privilegien noch genießen, aber nichts mehr für tun."-> Dann muss der BRV mal überlegen, ob ein TOP wäre: "BF zur Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen grober Pflichtverstöße gegen das BetrVG."
Erstellt am 29.10.2019 um 09:30 Uhr von celestro
"Dann muss der BRV mal überlegen, ob ein TOP wäre: "BF zur Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen grober Pflichtverstöße gegen das BetrVG."
Bis das Verfahren weit genug ist, arbeitet der MA nicht mehr in der Firma.
Erstellt am 29.10.2019 um 09:41 Uhr von takkus
Ja celestro, in dem vom Fragesteller beschriebenen Fall korrekt. Meine Äußerung bezog sich auf den allgemeinfall. hab ich nicht dazugeschrieben.
Erstellt am 29.10.2019 um 10:57 Uhr von Pjöööng
So ein Verfahren durch zwei Instanzen zieht sich locker über zwei Jahre. Das ist eher etwas für Betriebsräte die sonst nichts zu tun haben. Und was macht dann das BRM das den BR ärgern möchte? Erscheint einfach wieder zu den Sitzungen wodurch das Rechtschutzbedürfnis entfällt.
Erstellt am 29.10.2019 um 11:07 Uhr von Cyber99
Ich denke diesen Fall sollte man auch noch mal in einer anderen Hinsicht hinterfragen:
Zitat Stauderprinz: "wir würden gerne ohne dieses BRM weiter arbeiten"
Warum möchte denn das Gremium nicht mehr mit diesem BRM arbeiten? Könnte es sein, dass es dem Arbeitgeber gelungen ist, das einzige kritische BRM, das auch mal bereit ist auf Konfrontation zu gehen, per Aufhebungsvertrag aus dem Unternehmen zu katapultieren? Kann es nun dem restlichen Gremium, das vielleicht in Ruhe weiterschlafen will, nicht schnell genug gehen, diesen lästigen Kollegen endlich loszuwerden? Wenn BR-Mitglieder ein Unternehmen per Aufhebungsvertrag verlassen, dann gibt es meistens eine sehr unschöne Vorgeschichte.
Das was ich hier schreibe ist reine Spekulation, es soll aber Gremien geben, die sich genau so verhalten. Ich hoffe natürlich dass das in diesem Fall nicht zutrifft!