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BR-Mitgliedschaft bei Teilzeit nach MuSchu

A
anuschka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein BR-Mitglied kommt nun aus dem Mutterschutz zurück und wird nur noch Teilzeit auf einem anderen Arbeitsplatz arbeiten. Ist dieser Mitarbeiter nun weiterhin BR-Mitglied oder erlischt durch die Vertragsänderung bzw. einen Neuvertrag die Mitgliedschaft?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß Anja

6.43307

Community-Antworten (7)

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 13:25 Uhr

das br-mitglied bleibt br-mitglied mit allen rechten und pflichten

A
anuschka

10.07.2009 um 13:35 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gibts hier einen Paragraph wo ich dies finden kann oder gibt es hier ein Urteil dazu? Da die Sitzungen nachmittags stattfinden, müsste die Kollegin extra anfahren. Übernimmt hier der AG die Kosten und werden die Überstunden gezahlt?

Vielen Dank! Gruß Anja

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 13:56 Uhr

betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen arbeitszeit wird im § 37 Abs. 3 BetrVG behandelt

Mit Beschluss vom 16.01.2008 - 7 ABR 71/06 - hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber die Reisekosten des Betriebsratmitgliedes für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb zu erstatten hat, wenn das Betriebsratmitglied den Betrieb ausschließlich zur Wahrnehmung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben aufsuchen muss.

Nicht zu erstatten seien Fahrtkosten, die das Betriebsratmitglied ohne Rücksicht auf die Betriebsratsitzung oder die Sitzung des Betriebsausschusses hätte aufwenden müssen, um seiner Arbeitspflicht zu genügen.

A
anuschka

10.07.2009 um 14:12 Uhr

Muss der AG Kinderbetreuungskosten übernehmen am BR-Sitzungstag, wenn die Kollegin hier Nachmittags keine andere Möglichkeit hat?

K
Kriegsrat

10.07.2009 um 14:33 Uhr

LAG Hessen, Beschluss vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 4/12 TaBV 146/96

(Vorinstanz: ArbG Frankfurt/M. - 14 BV 396/95 - 29.05.96)

(Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds)

Kinderbetreuungskosten können als persönliche Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats gehören (hier: Betreuung dreier minderjähriger Kinder durch eine zu bezahlende Tagesmutter an Nachmittagen, an denen die sonst beim Arbeitgeber in Teilzeit an Vormittagen beschäftigte Mutter als Mitglied des Gesamtbetriebsrates an dessen Sitzungen teilnahm).

B
Biggy

10.07.2009 um 23:23 Uhr

Mal eine Frage. Warum werden die Sitzungen nicht einfach verlegt auf den Vormittag, ich vermute mal dass bei euch auch am Vormittag gearbeitet wird. Somit wäre es in der Arbeitszeit der Kollegin und alle Fragen wären geklärt.

A
anuschka

13.07.2009 um 09:57 Uhr

Da die Kollegin bei uns am Empfang arbeitet wäre dieser dann nicht besetzt. Desweiteren sind im BR viele Kollegen aus der Produktion (Schichtbetrieb) deren Maschinen dann ebenfalls nicht komplett besetzt wären. Daher hat man sich hier auf 13.00 Uhr als Sitzungszeit geeinigt, um dies alles zu berücksichtigen.

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