Erstellt am 10.07.2009 um 11:25 Uhr von kriegsrat
das br-mitglied bleibt br-mitglied mit allen rechten und pflichten
Erstellt am 10.07.2009 um 11:35 Uhr von anuschka
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gibts hier einen Paragraph wo ich dies finden kann oder gibt es hier ein Urteil dazu?
Da die Sitzungen nachmittags stattfinden, müsste die Kollegin extra anfahren.
Übernimmt hier der AG die Kosten und werden die Überstunden gezahlt?
Vielen Dank!
Gruß Anja
Erstellt am 10.07.2009 um 11:56 Uhr von kriegsrat
betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen arbeitszeit wird im § 37 Abs. 3 BetrVG behandelt
Mit Beschluss vom 16.01.2008 - 7 ABR 71/06 - hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber die Reisekosten des Betriebsratmitgliedes für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb zu erstatten hat, wenn das Betriebsratmitglied den Betrieb ausschließlich zur Wahrnehmung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben aufsuchen muss.
Nicht zu erstatten seien Fahrtkosten, die das Betriebsratmitglied ohne Rücksicht auf die Betriebsratsitzung oder die Sitzung des Betriebsausschusses hätte aufwenden müssen, um seiner Arbeitspflicht zu genügen.
Erstellt am 10.07.2009 um 12:12 Uhr von anuschka
Muss der AG Kinderbetreuungskosten übernehmen am BR-Sitzungstag,
wenn die Kollegin hier Nachmittags keine andere Möglichkeit hat?
Erstellt am 10.07.2009 um 12:33 Uhr von kriegsrat
LAG Hessen, Beschluss vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 4/12 TaBV 146/96
(Vorinstanz: ArbG Frankfurt/M. - 14 BV 396/95 - 29.05.96)
(Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds)
Kinderbetreuungskosten können als persönliche Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats gehören (hier: Betreuung dreier minderjähriger Kinder durch eine zu bezahlende Tagesmutter an Nachmittagen, an denen die sonst beim Arbeitgeber in Teilzeit an Vormittagen beschäftigte Mutter als Mitglied des Gesamtbetriebsrates an dessen Sitzungen teilnahm).
Erstellt am 10.07.2009 um 21:23 Uhr von Biggy
Mal eine Frage.
Warum werden die Sitzungen nicht einfach verlegt auf den Vormittag, ich vermute mal dass bei euch auch am Vormittag gearbeitet wird.
Somit wäre es in der Arbeitszeit der Kollegin und alle Fragen wären geklärt.
Erstellt am 13.07.2009 um 07:57 Uhr von anuschka
Da die Kollegin bei uns am Empfang arbeitet wäre dieser dann nicht besetzt.
Desweiteren sind im BR viele Kollegen aus der Produktion (Schichtbetrieb) deren Maschinen dann ebenfalls nicht komplett besetzt wären.
Daher hat man sich hier auf 13.00 Uhr als Sitzungszeit geeinigt, um dies alles zu berücksichtigen.