Altersteilzeit - MBR des BR
Bitte um Hilfe! Haben wir vom BR ein Mitspracherecht, wenn Mitarbeiter für die Altersteilzeit ausgesucht weden. Wenn ja, wo steht was geschrieben. Danke im voraus!!!!! Putzer
Community-Antworten (5)
22.09.2008 um 21:51 Uhr
@Putzer IMHO::: da mit der Altersteilzeit eine Veränderung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit verbunden ist, kann – wenn eine Vielzahl der MA betroffen sind das Mitbestimmungsrecht des BR nach § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG eingreifen....
22.09.2008 um 22:28 Uhr
pirat, aber wenn der BR da zur MB kommt, ist die ATZ wahrscheinlich schon vollzogen, oder?
Putzer, gibt es einen TV zur ATZ? oder eine BV? Falls diese nichts aussagen oder nicht existieren, könnte man m.E. lediglich über § 85 versuchen für die unberücksichtigten AN etwas zu erreichen.
23.09.2008 um 00:05 Uhr
Ahoi Lotte, meine Schöne.. manchmal sehe ich den Mast vor lauter Segeln nicht. Bitte verzeih.. .-)
Das Biest
23.09.2008 um 00:39 Uhr
pirat, meist steuerst Du alter Haudegen Dein Schiff aber trotz der vielen Segel sehr gut durch die gefährlichen Gefilde... ;-))
23.09.2008 um 00:53 Uhr
Nun ja... Personalräte haben scheinbar nach §78 Personalvertretungsgesetz ein MBR bei der Altersteilzeit...dieser ist schon in gewisser Weise mit §87 BetrVG vergleichbar... Warum sollte es dann nicht Möglich sein eine BV dazu abzuschliessen? Vorausgesetzt es gibt keinen TV der dies regelt.
Pirat...ich finde deinen Ansatz sehr interessant:-) Da zB Arbeitgebern geraten wird...
Da zudem mit der Altersteilzeit eine Veränderung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit verbunden sei, könne – wenn eine Vielzahl der Mitarbeiter betroffen ist – das Betriebsrat-Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG greifen. Unabhängig davon jedoch sollten in einer Betriebsvereinbarung, sofern nicht schon tariflich festgelegt, folgende Punkte geregelt werden:
Der Kreis derjenigen, die in Altersteilzeit gehen dürfen Angabe der Auswahlkriterien Frist für (schriftliche) Antragstellung und Entscheidung des Arbeitgebers Dauer und Form der Altersteilzeit (z. B. Blockmodell) Aufstockung des Arbeitsentgelts oder des Rentenbeitrags Ausgleich von Rentenabschlägen Behandlung von steuerfreien Entgeltbestandteilen Ausgleich von Mehrarbeit in Form von Freizeit Höhe der Lohnfortzahlung in Arbeits-und Freistellungsphasen Zahlung einer Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden Insolvenzsicherung
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