Erstellt am 08.08.2006 um 17:41 Uhr von cheetah
1. Frage: steht etwas zur Arbeitszeitgetaltung im AV
2. Da es sich um die Arbeitszeit einer Einzelperson handelt, besteht kein MBR des BR
3. Evttl hilft es den §85 aus der Tasche zu ziehen. Eine Einigungsstelle ist ja auch nicht schlecht.
Erstellt am 08.08.2006 um 21:23 Uhr von Heini
Der BR sollte mit dem AG eine BV “Dienstplan” abschließen. In dieser BV wird dann, die Zustimmung des BR vorausgesetzt, für jeden AN der Beginn und das Ende der Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage rechtzeitig festgelegt. Weiterhin solltet ihr den AG mit der BV verpflichten vor jeder vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die Zustimmung des BR einzuholen.
Wenn AG sich weigert eine BV abzuschließen oder ihr werdet nicht einig über den Inhalt, umgehend die Einigungsstelle anrufen.
Grundlage siehe: § 87 Abs.:1, Ziff.2, Ziff.3 BetrVG.
Erstellt am 09.08.2006 um 09:27 Uhr von Hewickl
Herzlichen Dank für die Antworten und Ratschläge! Zu Punkt 1 im Thread von cheetah: Im AV steht zur Arbeitsgestaltung nur, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden beträgt. Näheres ist nicht geregelt. Interessant dein Punkt, dass kein MBR des BR besteht, da es sich um eine Einzelperson handelt.
Heini, Deine Anregung eine BV "Dienstplan" abzuschließen, ist eine sehr gute.