Einem Teilzeit-AN ist die exakte Zeit (d.h. wann die AZ beginnt und wann sie endet) "befehligt" worden. Vorausgegangen ist die Einleitung eines Mobbingverfahrens, da der AN sich durch ein Mitglied der GL benachteiligt fühlte. Daraufhin ist ihm mit der Begründung des einseitigen Direktionsrechts vorgeschrieben worden, von Mo. bis Do. zu einem genau definierten Zeitraum zu arbeiten. In der Arbeitszeit sind 2 Pausen a 15 Minuten enthalten. Vertraglich ist nur die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden festgesetzt. Diese wurde in der Vergangenheit nach betriebsinternen Absprachen eingehalten. Es gibt zwar eine BV "Arbeitszeit" innerhalb des Betriebs, die aber nur regelt, dass der Teilzeit-AN Anrecht auf 30 Minuten Pause hat, die Kernarbeitszeit Mo-Fr von 9-16h ist und die Rahmenarbeitszeit Mo-Fr von 7-20h ist.

Hat der BR in dieser Angelegenheit Mitbestimmungsrechte und wenn ja welche? Oder kann sich die GL auf ihr allgemeines Direktionsrecht berufen?