Änderung der Arbeitszeit durch BR
Hallo Wissende,
das der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der AG die Arbeitszeit verändern will ist ja klar. Wie aber ist die Vorgehensweise, wenn der BR die Arbeitszeit verändern will? Hintergrund: Wir (Baugewerbe) haben entsprechend den Lichtverhältnissen im Sommer und Winter unterschiedliche Arbeitszeitbeginne. Die Mehrheit der Belegschaft würde gerne die "Sommerbeginnzeit" bis in den Spätherbst verlängern, der AG möchte das aber nicht.
Vielen Dank im Voraus, Quincunx
Community-Antworten (4)
11.10.2012 um 16:39 Uhr
Variante A: BV kündigen und neu Verhandeln. Solange bleibt die alte BV in Kraft bis eine neue abgeschlossen ist. Variante B: Den AG auffordern ernsthafte Verhandlungen über eine BV Arbeitszeit aufzunehmen. Verhandelt er nicht oder nicht ernsthaft. Dann könnt ihr eine Einstelle anrufen. Denn sie ist erzwingbar.
11.10.2012 um 17:04 Uhr
zu Variante B: Natürlich kann es durchaus sein, dass der AG ernsthaft verhandelt, am Ende es aber doch zu keiner Einigung kommt. Natürlich kann auch dann der BR die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen. Es macht i.d.R. auch in diesem Fall Sinn eine bestehende BV zu kündigen. Ohne das die BV gekündigt ist könnte theoretisch der Einigungsstellenvorsitzende keinen Einigungsbedarf erkennen, da ja eine wirksame BV existiert und der BR sein Druckmittel "Kündigung BV" noch nicht einmal gezogen hat.
11.10.2012 um 17:20 Uhr
Grundsätzlich ist die Vorgehensweise die Gleiche - egal ob vom AG oder vom BR die Initiative ausgeht.
Wenn vom BR die Initiative ausgeht, muss er mit klaren Vorstellungen an den AG herantreten und neue Regeln fordern. Eine eventuell bestehende BV muss gekündigt werden, wenn eine einvernehmliche Änderung oder Ergänzung nicht zu erwarten steht und die Anrufung der Einigungsstelle erforderlich erscheint.
Zu beachten wäre, dass eine E-Stelle einen Kompromiss suchen wird. Um so wichtiger ist eine klare Positionierung der Forderung und eine gute und entschlossene Argumentation. Also das Thema gut vorbereiten.
11.10.2012 um 17:41 Uhr
dass eine E-Stelle einen Kompromiss suchen wird
Dass muss nicht zwingend so sein... Gerade in dem Fall AZ kann es auch mal sein, dass sich die Einigungsstelle vollkommen auf die eine oder andere Seite schlägt. Wenn die "neue" Regelung willkürlich ist oder mehr Nachteile für den AG als Vorteile für die AN bringt kann auch einfach die Alte Bestand haben. Insofern ist es wichtig darzustellen, dass die Neue Regelung dem AG keine Nachteile bringt und praktisch auch durchsetzbar ist. Dann kann es auch zu 100% Pro-AN ausgehen. Ein "Kompromiss" bei der AZ bringt i.d.R. keiner der Parteien was.
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