Arbeitszeitabsprache - gibt es irgendein Gewohnheitsrecht?
Hallo, ich brauche eure hilfe. es geht darum das wir im unternehmen flexible mitabeiter haben und welche mit festgeschriebenen arbeitszeiten. der chef will mit allen mitteln versuchen uns auf flexibel zu bekommen.
nun mein problem: ich besitze eine arbeitszeitabsprache die ich ca 2002 unterschrieben habe. ich habe nie nach meiner arbeitszeit gearbeitet sondern nach der einer in mutterschutz gegangenen kollegin. ich sagte meiner teamleiterin das ich doch garnicht so abeite und sie sagte das das in ordnung geht. unterschreiben brauchte ich die arbeitszeten nicht. die arbeitszeiten meiner kollegin arbeite ich nun schon ca 5 jahre. wie sieht es aus, kann der chef verlangen nach den von mir unterschrieben arbeitzeiten nun zu abeiten oder gibt es irgendein gewohnheitsrecht
es ist wichtig. danke euch im vorfeld..er hat uns 48 std gegeben um eine antwort zu bekommen ob wir nun flexibel werden wollen und da er mich so unter druck setzt mit der unterschriebenen arbeitszeit möchte ich es gerne wissen
Community-Antworten (2)
12.02.2008 um 11:11 Uhr
Hallo wuchtbrumme75, es gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag. Habt ihr eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zu den Arbeitszeiten? Wenn ja, gelten diese, wenn sie günstiger für Euch sind.
12.02.2008 um 14:30 Uhr
hi danke für die antwort...
ich meine wir haben ein betriebsvereinbarung selbst für die flexiblen mitarbeiter gibt es eine seperate betriebsvereinbarung. aber gibt es denn nicht so etwas wie gewohnheitsrecht oder so... ich meine schonmal ewas davon gehört zu haben aber ich bin mir nicht ganz sicher
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