Gewohnheitsrecht
Brauch mal wieder eure Hilfe,+
unsere lieben Chefs wollen unsere Überstunden ab einer gewissen anzahl kappen. Nun ist es so, wir haben eine Regelung die besagt das der MA +/- 16 Stunden Gleitzeit nehmen kann alles was darüber oder darunter ist wird entweder gekappt oder mit dem nächsten Gehalt verrechnet.
Seit unserem bestehen das sind, jetzt 5 Jahre wurde sich nicht an diese Regelung +/- 16 Stunden gehalten. Jeder Mitarbeiter konnte soviel Überstunden aufbauen wie er wollte und unsere Chefs haben die so hingenomnmen.
Jetzt meine Frage fällt dies dann nicht unter das Gewohnheitsrecht das der MA weiter ein offenes Zeitkonto haben kann? Und in welchem Gesetzt finde ich ein rechtlich Grundlage dazu?
Community-Antworten (7)
03.05.2010 um 15:44 Uhr
Hier könnte in der Tat der "Tatbestand" der betrieblichen Übung greifen.
03.05.2010 um 16:13 Uhr
Habt ihr dafür eine bestehende BV, die nicht gelebt wurde, oder gibt es etwas ähnliches?
03.05.2010 um 16:52 Uhr
@Harzhexe
Nein wir haben keine Betriebsvereinbarung, dieser Passus mit +/- 16 Stunden ist in unseren allgemeinen Richtlinien festgehalten. Diese Richtline wurde in den letzten 5 Jahren nicht gelebt.
03.05.2010 um 17:02 Uhr
Ihr habt etwas geregelt, an das sich 5 Jahre niemand gehalten hat??? Warum habt ihr es damals überhaupt geregelt, und warum hat sich niemand um die Einhaltung gekümmert????
Jetzt wundert ihr euch darüber, das die Chefs diese Regelung einfordern??
Ist es ein Gewohnheitsrecht, wenn man seit 5 Jahren bei Rot über die Ampel fährt, nie angezeigt wurde, plötzlich einen Strafzettel bekommt, und den dann mit dem Hinweis auf das Gewohnheitsrecht nicht bezahlt???
03.05.2010 um 17:57 Uhr
@widder Was für ein blö... Vergleich. Du kannst doch eine Ordnungswidrigkeit und damit einen Gesetzesverstoss hier nicht zum Vergleich heranziehen.
Ich bleibe dabei: Hier könnte eine betriebliche Übung entstanden sein. Dies wird final aber nur ein gericht klären können.
03.05.2010 um 18:20 Uhr
@ geploeg
Schade, das du denn Sinn dieses "blö... Vergleiches" wie du es nennst nicht verstanden hast.....
03.05.2010 um 20:19 Uhr
@Widder http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung ... Es geht hier tatsächlich nicht um den Vergleich eines Verstosses gegen rechtliche Vorgaben (Ordnungswidrigkeit) mit einem Verhalten innerhalb des Betriebs, dass einen gewissen Vertrauensschutz geniesst.
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