Erstellt am 03.05.2010 um 13:44 Uhr von geploeg
Hier könnte in der Tat der "Tatbestand" der betrieblichen Übung greifen.
Erstellt am 03.05.2010 um 14:13 Uhr von Harzhexe
Habt ihr dafür eine bestehende BV, die nicht gelebt wurde, oder gibt es etwas ähnliches?
Erstellt am 03.05.2010 um 14:52 Uhr von TD
@Harzhexe
Nein wir haben keine Betriebsvereinbarung, dieser Passus mit +/- 16 Stunden ist in unseren allgemeinen Richtlinien festgehalten. Diese Richtline wurde in den letzten 5 Jahren nicht gelebt.
Erstellt am 03.05.2010 um 15:02 Uhr von Widder
Ihr habt etwas geregelt, an das sich 5 Jahre niemand gehalten hat???
Warum habt ihr es damals überhaupt geregelt, und warum hat sich niemand um die Einhaltung gekümmert????
Jetzt wundert ihr euch darüber, das die Chefs diese Regelung einfordern??
Ist es ein Gewohnheitsrecht, wenn man seit 5 Jahren bei Rot über die Ampel fährt, nie angezeigt wurde, plötzlich einen Strafzettel bekommt, und den dann mit dem Hinweis auf das Gewohnheitsrecht nicht bezahlt???
Erstellt am 03.05.2010 um 15:57 Uhr von geploeg
@widder
Was für ein blö... Vergleich. Du kannst doch eine Ordnungswidrigkeit und damit einen Gesetzesverstoss hier nicht zum Vergleich heranziehen.
Ich bleibe dabei: Hier könnte eine betriebliche Übung entstanden sein. Dies wird final aber nur ein gericht klären können.
Erstellt am 03.05.2010 um 16:20 Uhr von Widder
@ geploeg
Schade, das du denn Sinn dieses "blö... Vergleiches" wie du es nennst nicht verstanden hast.....
Erstellt am 03.05.2010 um 18:19 Uhr von Endeavor
@Widder
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung ...
Es geht hier tatsächlich nicht um den Vergleich eines Verstosses gegen rechtliche Vorgaben (Ordnungswidrigkeit) mit einem Verhalten innerhalb des Betriebs, dass einen gewissen Vertrauensschutz geniesst.