Brauch mal wieder eure Hilfe,+

unsere lieben Chefs wollen unsere Überstunden ab einer gewissen anzahl kappen.
Nun ist es so, wir haben eine Regelung die besagt das der MA +/- 16 Stunden Gleitzeit nehmen kann alles was darüber oder darunter ist wird entweder gekappt oder mit dem nächsten Gehalt verrechnet.

Seit unserem bestehen das sind, jetzt 5 Jahre wurde sich nicht an diese Regelung +/- 16 Stunden gehalten. Jeder Mitarbeiter konnte soviel Überstunden aufbauen wie er wollte und unsere Chefs haben die so hingenomnmen.

Jetzt meine Frage fällt dies dann nicht unter das Gewohnheitsrecht das der MA weiter ein offenes Zeitkonto haben kann? Und in welchem Gesetzt finde ich ein rechtlich Grundlage dazu?