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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es bei der Arbeitszeit sowas wie Gewohnheitsrecht?

O
Olle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! eine Kollegin ist bei uns als Aushilfe(kein Teilzeit!) angestellt. bei ihrer Einstellung wurde es so geregelt dass sie zu bestimmten Zeiten frei haben muss. Da sie Kinder zu versorgen hat. das lief auch lange ganz gut...doch jetzt wird sie immer kurzfristig für andere Schichten eingaplant, kommt weit über ihre Stunden. Dazu kommt noch das sie kein Urlaub bekommt und wenn nur umbe´zahlt.... ist das rechtens? Gib es nicht sowas wie "Gewohnheitsrecht"? Mfg Olle

4.54707

Community-Antworten (7)

S
sh_9260

29.04.2006 um 01:38 Uhr

Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht ist die "betriebliche Übung" http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung

das ist aber auf deinen Fall, denke ich, relativ schwierig anzuwenden. Wenn nichts vertraglich abgesichert ist dann muss nachgewiesen werden. Was willst du den erreichen definierte Arbeitszeiten oder bezahlen Urlaub oder was ?

RI
Ramses II

29.04.2006 um 02:54 Uhr

Olle,

vergiß die Antwort von sh_9260, er gibt hier nur Vermutungen ab.

Nach regelmässiger Rechstprechung kann bezüglich der Arbeitszeit keine betriebliche Übung eintreten.

Zu prüfen wäre ob die Lage der Arbeitszeit vertraglich (auch mündlich) vereinbart wurde. Ansonsten hilft nur noch die Überprüfung und Abwägung der betrieblichen Gründe gegen die persönlichen Gründe.

S
sh_9260

29.04.2006 um 03:07 Uhr

@Ramses II Ej HALLO

ich habe doch eindeutig geschrieben: "Wenn nichts vertraglich abgesichert ist dann muss nachgewiesen werden. " habe auch darauf hingewiesen das "das ist aber auf deinen Fall, denke ich, relativ schwierig anzuwenden"

Deutschland deine Schwätzer, was sollen sollche Sprüche ???????

RI
Ramses II

29.04.2006 um 03:12 Uhr

sh_9260,

bist Du eigentlich Merkbefreit?

Etwas was es nicht gibt kann wohl kaum "relativ schwierig anzuwenden" sein!

Wenn es hier einen Schwätzer gibt, dann bist Du wohl der selbige!

S
sh_9260

29.04.2006 um 03:56 Uhr

Oh gottlicher Ramses, der Nickname allein spricht ja schon für eine unendliche Überheblichkeit !

die Fragestellung war: "gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsrecht?"

die gibt es und sie nennt sich "betriebliche Übung" nur das hat mit der Fragestellung relativ wenig zu tun. so what ??

O
olle

29.04.2006 um 09:52 Uhr

Guten Morgen, Die Kollegin braucht geregelte Arbeitszeiten. Da sie für eine Aushilfe weit über ihre Stunden kommt. Gibt es bei teilzeitkäften nicht eine Stundenzahl die sie nicht überschreiten dürfen? Und wieviel Urlaub könnte ihnen mindestens zustehen?

F
Fayence

29.04.2006 um 14:30 Uhr

@ olle "Gibt es bei teilzeitkäften nicht eine Stundenzahl die sie nicht überschreiten dürfen?" Ja gibt es, geregelt im Arbeitszeitgesetz.

Hat aber mit dem Hintergrund Deiner Fragestellung nichts zu tun. Aus einer Teilzeitkraft wird keine Vollzeitkraft, nur weil von dieser mehr oder weniger regelmässig Mehrarbeit geleistet wird. Die Verpflichtung zu Mehrarbeit könnte sogar individuell vertraglich vereinbart worden sein.

Darüberhinaus wage ich mal den Status Eurer "Aushilfe" zu bezweifeln. Aushilfen sind die AN, die zwecks kurzfristiger Überbrückung personeller Engpässe für max. 1 Monat eingestellt werden. Siehe NachwG §1.

Als BR würde ich dieser Kollegin eher den Rat geben, ihren Status einmal durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.

Gruß Fayence

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