Erstellt am 28.04.2006 um 23:38 Uhr von sh_9260
Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht ist die "betriebliche Übung"
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung
das ist aber auf deinen Fall, denke ich, relativ schwierig anzuwenden.
Wenn nichts vertraglich abgesichert ist dann muss nachgewiesen werden.
Was willst du den erreichen definierte Arbeitszeiten oder bezahlen Urlaub oder was ?
Erstellt am 29.04.2006 um 00:54 Uhr von Ramses II
Olle,
vergiß die Antwort von sh_9260, er gibt hier nur Vermutungen ab.
Nach regelmässiger Rechstprechung kann bezüglich der Arbeitszeit keine betriebliche Übung eintreten.
Zu prüfen wäre ob die Lage der Arbeitszeit vertraglich (auch mündlich) vereinbart wurde. Ansonsten hilft nur noch die Überprüfung und Abwägung der betrieblichen Gründe gegen die persönlichen Gründe.
Erstellt am 29.04.2006 um 01:07 Uhr von sh_9260
@Ramses II
Ej HALLO
ich habe doch eindeutig geschrieben:
"Wenn nichts vertraglich abgesichert ist dann muss nachgewiesen werden.
"
habe auch darauf hingewiesen das "das ist aber auf deinen Fall, denke ich, relativ schwierig anzuwenden"
Deutschland deine Schwätzer, was sollen sollche Sprüche ???????
Erstellt am 29.04.2006 um 01:12 Uhr von Ramses II
sh_9260,
bist Du eigentlich Merkbefreit?
Etwas was es nicht gibt kann wohl kaum "relativ schwierig anzuwenden" sein!
Wenn es hier einen Schwätzer gibt, dann bist Du wohl der selbige!
Erstellt am 29.04.2006 um 01:56 Uhr von sh_9260
Oh gottlicher Ramses,
der Nickname allein spricht ja schon für eine unendliche Überheblichkeit !
die Fragestellung war:
"gibt es nicht sowas wie Gewohnheitsrecht?"
die gibt es und sie nennt sich "betriebliche Übung"
nur das hat mit der Fragestellung relativ wenig zu tun.
so what ??
Erstellt am 29.04.2006 um 07:52 Uhr von olle
Guten Morgen,
Die Kollegin braucht geregelte Arbeitszeiten. Da sie für eine Aushilfe weit über ihre Stunden kommt. Gibt es bei teilzeitkäften nicht eine Stundenzahl die sie nicht überschreiten dürfen?
Und wieviel Urlaub könnte ihnen mindestens zustehen?
Erstellt am 29.04.2006 um 12:30 Uhr von Fayence
@ olle
"Gibt es bei teilzeitkäften nicht eine Stundenzahl die sie nicht überschreiten dürfen?"
Ja gibt es, geregelt im Arbeitszeitgesetz.
Hat aber mit dem Hintergrund Deiner Fragestellung nichts zu tun. Aus einer Teilzeitkraft wird keine Vollzeitkraft, nur weil von dieser mehr oder weniger regelmässig Mehrarbeit geleistet wird. Die Verpflichtung zu Mehrarbeit könnte sogar individuell vertraglich vereinbart worden sein.
Darüberhinaus wage ich mal den Status Eurer "Aushilfe" zu bezweifeln. Aushilfen sind die AN, die zwecks kurzfristiger Überbrückung personeller Engpässe für max. 1 Monat eingestellt werden. Siehe NachwG §1.
Als BR würde ich dieser Kollegin eher den Rat geben, ihren Status einmal durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.
Gruß
Fayence