Nach Kündigung schlechterer AV für BRM?
Guten Abend, liebe Experten! Die Stadtverwaltung hat unsere GmbH (Ambulantes Gesundheitszentrum) ab 1.1.08 an ein priv. Klinikum verkauft. Unser bisherige Standort wurde geschlossen. Unsere Ärzte+Arzthelferinnen zogen in das Klinikum. Die Ärzte erhielten einen neuen AV vom Klinikum. Die Arzthelferinnen arbeiten mit ihrem GmbH-AV dort als Leiharbeiter im neu gegründeten Mediz. Versorgungszentrum (MVZ). Ich, Sekretärin, 30-h-Woche und BRM sowie noch weitere 10 MA wurden mit Sozialplan+Interessenausgleich gekündigt. Leider bin ich im Interessenausgleich namentlich mit aufgeführt. Habe Arbeitsschutzklage eingereicht. Güteverhandlung am 15.01. gescheitert. Kammertermin für 6.3. anberaumt.
Am 24.01. wurde ich mit meinem Anwalt zu einem pers. Gespräch zum GF + sein Anwalt eingeladen. Der GF bot mir einen neuen AV ab 1.1.08 mit folgenden Verschlechterungen an: Brutto von 1.100 € auf 900 €. Begründung: Da keine Stelle als Sekretärin frei ist, werde ich als Arzthelferin in der "Zentralen Anmeldung" eingesetzt. Ich könne nicht mehr verdienen, als die Arzthelferinnen vor Ort zumal ich ja quasi "ungelernt" bin. Außerdem soll der neue AV den gesetzl. Urlaubsanspruch von 24 Tagen, statt bisher 30 Tage lt. unserer Betriebsvereinbarung betragen. Den Januar soll ich dann noch nacharbeiten.
Nacharbeiten und nur noch 24 Tage Urlaub, damit könnte ich noch mitgehen. Aber 200 € weniger Brutto treffen mich ehrlich gesagt hart (2 schulflichtige Kinder + 110 € Benzinkosten monatlich zur Arbeit).
Das Gespräch haben wir verlassen, mit der Zusage, dass ich einen AV zugesandt bekommen und wir uns dann weiter verständigen. Bis heute keine Post.
Kann sich mal bitte jemand dazu äußern.
Habe ich gute Aussichten beim Kammertermin? Oder soll ich bei 900 € einlenken. Ab 1.1.09 falle ich auf 0 €, wenn es bis dahin mit einer neuen Stelle nicht klappt.
Danke und sorry für den langen Text!
Community-Antworten (5)
05.02.2008 um 22:41 Uhr
Pitti, wieso wurdest Du als BRM gekündigt? Gibt es im "neuen" UN keine Sekretärinnen? Dass der GF Dir Angebote macht zeigt vielleicht, dass er sich seiner Sache vor Gericht nicht so sicher ist. Was sagt denn Dein Anwalt? Einen Tipp aus der Ferne halte ich für schwierig. Aber Daumen drücken geht auch von hier aus.
05.02.2008 um 22:48 Uhr
@ Lotto. Erstmal danke. Weil der Betriebsteil Verwaltung (3 MA) stillgelegt wurde. Die Arbeiten dürfen jetzt die MA im Klinikum mitmachen. Im Klinikum gibt es die Sekretärin der GF, der Chefärzte und ein Schreibbüro. Mein Anwalt stört, dass ich im Interessenausgleich namentlich benannt bin.
05.02.2008 um 23:25 Uhr
Pitto, vielleicht hilft das BAG Urteil v. 28.10.2004, 8 AZR 391/03? Was mich wundert: Den Interessensausgleich habt Ihr doch ausgehandelt, oder? Hattet Ihr keinen Berater? Aber solche Fragen helfen Dir jetzt sicher nicht weiter. Du musst Dich wahrscheinlich nochmal intensiv mit Deinem RA beraten.
06.02.2008 um 21:17 Uhr
Pitti, sag mal, wurde der Interessensausgleich ausgehandelt, bevor Du BRM wurdest? Warst Du zu der Zeit schon Wahlbewerber oder im Wahlvorstand?
07.02.2008 um 17:57 Uhr
@ Lotte Ich war bereits gewähltes BRM (seit fast 2 Jahren). Meine Einwende in den Verhandlungen hat der GF mit einem Schulterzucken ignoriert. Der Interessenausgleich wurde unter vier Augen (BRV + GF) von beiden unterschrieben. Wir sind alle das 1. Mal im BR.
Unsere Beraterin, eine Dame von VERDI, war ja auch in den Beratungen anwesend. Im Nachhinein denke ich, sie hätte uns eindringlich darauf hinweisen müssen, dass die BRV nicht unterschreibt, bevor das BRM von der Liste ist. Das ganze Ding war ´ne Nummer zu hoch für uns.
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