Guten Abend, liebe Experten!
Die Stadtverwaltung hat unsere GmbH (Ambulantes Gesundheitszentrum) ab 1.1.08 an ein priv. Klinikum verkauft. Unser bisherige Standort wurde geschlossen. Unsere Ärzte+Arzthelferinnen zogen in das Klinikum. Die Ärzte erhielten einen neuen AV vom Klinikum. Die Arzthelferinnen arbeiten mit ihrem GmbH-AV dort als Leiharbeiter im neu gegründeten Mediz. Versorgungszentrum (MVZ).
Ich, Sekretärin, 30-h-Woche und BRM sowie noch weitere 10 MA wurden mit Sozialplan+Interessenausgleich gekündigt. Leider bin ich im Interessenausgleich namentlich mit aufgeführt.
Habe Arbeitsschutzklage eingereicht. Güteverhandlung am 15.01. gescheitert. Kammertermin für 6.3. anberaumt.

Am 24.01. wurde ich mit meinem Anwalt zu einem pers. Gespräch zum GF + sein Anwalt eingeladen. Der GF bot mir einen neuen AV ab 1.1.08 mit folgenden Verschlechterungen an: Brutto von 1.100 € auf 900 €. Begründung: Da keine Stelle als Sekretärin frei ist, werde ich als Arzthelferin in der "Zentralen Anmeldung" eingesetzt. Ich könne nicht mehr verdienen, als die Arzthelferinnen vor Ort zumal ich ja quasi "ungelernt" bin. Außerdem soll der neue AV den gesetzl. Urlaubsanspruch von 24 Tagen, statt bisher 30 Tage lt. unserer Betriebsvereinbarung betragen. Den Januar soll ich dann noch nacharbeiten.

Nacharbeiten und nur noch 24 Tage Urlaub, damit könnte ich noch mitgehen. Aber 200 € weniger Brutto treffen mich ehrlich gesagt hart (2 schulflichtige Kinder + 110 € Benzinkosten monatlich zur Arbeit).

Das Gespräch haben wir verlassen, mit der Zusage, dass ich einen AV zugesandt bekommen und wir uns dann weiter verständigen. Bis heute keine Post.

Kann sich mal bitte jemand dazu äußern.

Habe ich gute Aussichten beim Kammertermin? Oder soll ich bei 900 € einlenken. Ab 1.1.09 falle ich auf 0 €, wenn es bis dahin mit einer neuen Stelle nicht klappt.

Danke und sorry für den langen Text!