Nach diesem Aufklärungssatz von Zizou 79 bin ich noch weiter bestärkt in meiner meinung das hier von BRM kein Verstoß des Datenschutzrechrs vorliegt
" Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt. C hat das bestätigt. Dann fing C mit “was los erzähl schon, ich weiß soviele Sachen hier, die ich gar nicht wissen sollte. A wird bestimmt gekündigt oder?“ Da ist es B leider mit einem Ja rausgerutscht. "
Das BRM hat den Namen wegen einer drohenden Kündigung gar nicht von sich aus ausposaut;
Zizuo 79, diesen Satz solltet ihr euch auch so weiter merken, denn dies begründet nich weniger ein Verfahren nach dem 23er. Behaltet den Satz aber erst einmal für euch und gebt diesen nur einer Behördlichen Stelle weiter, wenn es offiziell zu 23er hinausgehen sollte.
@ ganther
"das zeigt aber nun eher deine Ahnungslosigkeit. Das ist zunächst ein reines Verwaltungsverfahren. Da legt kein Richter die Hand an. Der kommt erst bei einem Rechtsbehelf ins Spiel"
Vielleicht hättest denjenigen nennen sollen der den Antrag Vorfall schriftlich aufsetzt, den Postboten und den der den Brief entgegen nimmt. Das schreibe ich jetzt aber mal mit einem lächeln. Nur von einem Erfahrenen BRM sollte man eigentlich erwarten das man nicht jedes i Tüpfelchen nennen muss.
Was die Ahnungslosigkeit betrifft muss ich mich hier zwar nicht Rechtfertigen. Da du aber selber das SAP genannt hast........ Bei uns ging es seinerzeit nur um die Einführung und um den "Go Start" von SAP in unserem Konzernunternehmen. Nur alleine dies bezifferte man mit 4,5 Mio. Die Verhandlungen zu einer abschliessenden BV dazu dauerte 1,5 Jahre Und in dieseem gasammten Zeitraum; bis zum Schluss, sind wir von einem externem Unternehmen als BR und KBR begleitet und intensivst geschult worden was das Bundesdatenschutzgesetz bedeutet, wie damit um zu gehen ist, was Verfehlungen sind ...und und und.
" Es geht um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. "
Dann muss aber auch erst einmal einer da sein der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Im vorliegendem Fall sehe ich niemanden.
In dem von dir geschildertem Fall sehr wohl, da der AG sich mit den Aussagen selbst ins Knie geschossen hat.
@Pjööng
"Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt."
Völlig inakzeptabel!
"" Ach wir hatten heute über die Kündigung von Marie Antoinette....... du weißt schon......die die neben dem Bäcker wohnt entscheiden müssen":"
Damit disqualifiziert sich jedes BRM!
Ich hoffe du weisst schon das diese Sätze nur ein Beispiel darstellen sollten.
Ich glaube dennoch, das gerade die alten Hasen unter uns, aber auch Jüngere BRM´s, schon mal irgend eine unbewusste Äußerung außerhalb des BR gemacht hat, die er so hätte nicht machen dürfen. Er wird es in seinemleben noch nicht einmal erfahren weil der Satz eher mal irgendwo in einem Gespräch nebensächlich gefallen ist. Auch ich würde mich da nie von frei sprechen wollen.
@celestro
"man sich vorbehält gegen MA ........ rechtlich vor zu gehen, da diese Daten im selben Maaße weiter gegeben hat."
"Dies erwarten wir dann auch von Seiten des AG gegen MA....."
Ernsthaft?
Sehe ich aus als würde ich scherzen?
Schau dir den ganzen Verlauf doch mal genau an. Das BRM hat man doch bewusst auflaufen lassen. Wie sonst kommt die Sache denn zurück zum BRV und zum AG.
Hier haben wir ja noch nicht mal geklärt ob das BRM von sich aus in der Abteilung Nachforschungen über die drohende Kündigung von dem MA angestellt hat, oder ob er von wem beauftragt wurde. Dazu passt auch das:
Erstellt am 23.07.2019 um 21:56 Uhr von Zizou79
@Giftzwerg
Schwer zu sagen! ich denke, man wartet noch ab! 103er ist aber vom Tisch! Bleibt noch der 23er. Ob man es riskiert, bleibt abzuwarten.
@Zizou 79
Und jetzt mal aufhören mit dem 10 x ihm tut es ja auch leid und so.
Nach dem hier geschriebenen, A.......rein Brust raus und gestärkt aus der Sache raus gehen.