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AG möchte BRM kündigen

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Zizou79
Jul 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe folgende Frage bzw. Situation. AN A wird innerhalb der Probezeit gekündigt. BRM B geht zur Kollegin C von A und erzählt ihr das im Vertrauen. A hat bis Ausspruch der Kündigung nichts gehört, jedoch hat der AG davon wind bekommen. Jetzt möchte AG dem BRM B in einem Gespräch mit der Personalabteilung vor der Wahl stellen, entweder freiwilliger Rücktritt als BRM oder es kommt zum 103er. Wie soll sich das BRM verhalten? Er bereut auch sein einmaliges Verhalten. AG beruft sich auf den 79er.

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Community-Antworten (81)

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Challenger

19.07.2019 um 23:47 Uhr

Zitat Zizou : Jetzt möchte AG dem BRM B in einem Gespräch mit der Personalabteilung vor der Wahl stellen, entweder freiwilliger Rücktritt als BRM oder es kommt zum 103er.

Wie sich das BRM verhalten soll ? Ganz einfach. Auf KEINEN Fall zurücktreten. Ich wüsste nicht, was daran geheimhaltungsbedürftig sein soll, wenn ein BRM ausplaudert, dass einem AN innerhalb der Probezeit gekündigt werden soll. Selbst wenn ein kündigungsrelevantes Verhalten vorliegen sollte, der AG aber auf die Einleitung eines Verfahrens nach §103 BetrVG verzichtet, wenn das BRM seinen Rücktritt erklärt, bedeutet das meiner Auffassung nach, dass, wenn das BRM nicht zurücktritt, dem AG der Weg zu einer außerordentlichen Kündigung versperrt ist. Der AG könnte allenfalls nach § 23 Abs.1 BetrVG ein arbeitsgerichtliches Ausschlussverfahren aus dem BR einleiten. Im übrigen glaube ich nicht, dass der AG in keinem der beiden Fälle vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben wird. Wie wird die Sache denn innerhalb des BR beurteilt/diskutiert ?

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Giftzwerg

20.07.2019 um 00:11 Uhr

Personalgespräche sind nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt,in denen der AG z.B. über die Änderungen des Arbeitsvertrags mit einem Mitarbeiter sprechen will.Dies kann der Arbeitnehmer ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht nicht verpflichtet,sich aktiv in das Gespräch einzubringen,Stellung zu beziehen oder Fragen konkret zu beantworten. Was bei einem "normalen" Arbeitnehmer gilt,dürfte erst recht für ein BRM gelten

C
celestro

20.07.2019 um 00:21 Uhr

"AG beruft sich auf den 79er."

Schauen wir doch mal:

"Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten."

eine Probezeitkündigung ist wohl weder Geschäfts- noch Betriebsgeheimnis. Außerdem hat der AG dies eher auch nicht ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet.

Ist daher mMn. nicht einschlägig. Und für einen 103er dürfte die Missetat nicht ausreichen. Das der AG hier quasi eine Erpressung vorhat, zeigt dies meiner Ansicht nach schon sehr deutlich. Denn wer Argumente hätte, bräuchte niemanden zu erpressen.

G
Giftzwerg

20.07.2019 um 00:46 Uhr

@Challenger " Ich wüsste nicht, was daran geheimhaltungsbedürftig sein soll, wenn ein BRM ausplaudert, dass einem AN innerhalb der Probezeit gekündigt werden soll. " Das sehe ich genau so. Da müsasen ganz andere Kaliber her. Wie zum Beispiel die Weitergabe von Kundenlisten, Konstruktionszeichnungen, oder Informationen über Vertragsverhandlungen

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Zizou79

20.07.2019 um 06:48 Uhr

Lieben Dank für hilfreichen Antworten.

@Challenger Das schlimme ist, der BRV ist hinter dem AG und was noch schlimmer ist, BRM B weisst noch gar nicht von der bevorstehenden Aktion. Soll B beim Gespräch sein Fehler zugeben und um Entschuldigung bitten oder lieber nichts dazu sagen?

K
kratzbürste

20.07.2019 um 09:55 Uhr

Welcher Fehler? Ich würde mal mit dem Kollegen sprechen und ihn auf das möglicher Weise kommende hinweisen. Dem AG würde ich viel Glück beim 103er wünschen.

Bei der Abstimmung sollte sich die Mehrheit dafür entscheiden dass der BR schweigt.

C
Challenger

20.07.2019 um 14:34 Uhr

Zitat Kratzbürste : Dem AG würde ich viel Glück beim 103er wünschen.

Ich denke, dass war ironisch gemeint. Aber selbst wenn der BR zustimmen würde, glaube ich nicht, dass eine Kündigung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten würde.

G
Giftzwerg

20.07.2019 um 14:55 Uhr

@Challenger Wie sich das BRM verhalten soll ? Ganz einfach. Auf KEINEN Fall zurücktreten.

Challenger aht völlig recht !!!!!!!

G
Giftzwerg

20.07.2019 um 15:00 Uhr

Hallo Zizou79, bist Du selbst auch BRM ? Wie viele Mitglieder hat den der BR ?

K
Kampfschwein

20.07.2019 um 15:38 Uhr

Zitat Zizou79 : Soll B beim Gespräch sein Fehler zugeben und um Entschuldigung bitten oder lieber nichts dazu sagen?

NEIN !!! Hierzu hat Giftzwerg schon folgendes geschrieben : " Darüber hinaus sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht nicht verpflichtet,sich aktiv in das Gespräch einzubringen,Stellung zu beziehen oder Fragen konkret zu beantworten. "

Genau das empfehle ich auch. Je nach Verlauf des Gespräches einfach aufstehen und gehen.Gockel Dir mal dieses Urteil : BAG, Ur­teil vom 23.06.2009, - 2 AZR 606/08 -

Z
Zizou79

20.07.2019 um 16:13 Uhr

@Giftzwerg Ja bin ich und wir sind 15er Gremium. Ich werde mit BRM B sprechen und das empfehlen. Schweigen ggf. alles leugnen

C
celestro

20.07.2019 um 16:38 Uhr

"Schweigen ggf. alles leugnen"

Schweigen .... NICHT leugnen.

C
Challenger

20.07.2019 um 16:47 Uhr

Hallo Zizou79, was ich vergessen habe. Du kannst das BRM nätürlich auch zum Gesprächstermin begleiten, wenn dies vom BRM gewünscht wird. Dies würde ich auf jeden Fall empfehlen.

G
Giftzwerg

20.07.2019 um 16:51 Uhr

Zitat celestro : Schweigen .... NICHT leugnen

celestro, PUNKTLANDUNG. Sehe ich auch so. Auf keinen Fall leugnen.

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Zizou79

20.07.2019 um 16:53 Uhr

@celestro Alles klar..vielen Dank

@Challenger Ja, das werde ich B auf jeden Fall empfehlen. Alleine ist immer gefährlich.

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Zizou79

20.07.2019 um 18:57 Uhr

Hallo nochmal, ich habe gerade mit B telefoniert und ihm die Lage ausführlich erklärt. Die Nachricht traf B wie ein Schlag. Er ist sehr niedergeschlagen. Er ist Familienvater und Alleinverdiener und möchte seinen Job wegen BR und sein Fehler nicht verlieren. Ich kann seine Sichtweise sehr gut verstehen aber auch gesagt, dass die Chancen gut stehen, die ganze Angelegenheit glimpflich ausgeht. Er will es nicht riskieren und die weiße Fahne schwenken. Hab ihm zum Schluss noch gesagt, lass uns Montag nochmal in Ruhe darüber reden. Oh man der tut mir voll leid. Er ist ein sehr guter BRM, der bei der Belegschaft gut ankommt.

Gruß

C
Challenger

20.07.2019 um 20:55 Uhr

Zitat Zizou79 : Er ist Familienvater und Alleinverdiener und möchte seinen Job wegen BR und sein Fehler nicht verlieren.

Nochmal zur Klarstellung. Wegen einer Lappalie und um nichts anderes handelt es sich hier, kann er weder nach §23 BetrVG aus dem BR ausgeschlossen werden, noch kann ihm deswegen auch nur im Ansatz fristlos gekündigt werden. Z.B kann ein Ausschlussverfahren nur dann erfolgreich eingeleitet und durchgeführt werden, wenn dem BRM eine grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten nachgewiesen werden kann.

C
Challengerc

20.07.2019 um 20:58 Uhr

Nochmal zu meiner Frage von gestern abend. Wie wird die Sache denn innerhalb des BR beurteilt/diskutiert ?

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Zizou79

20.07.2019 um 21:23 Uhr

@Challengerc Das Gremium wird erst auf der nächsten Sitzung den Sachverhalt erklärt bekommen. Es wissen von der Sache nur 4 Leute von 15. Alles komisch.

@Challenger Hab ich auch versucht ihm das so zu erklären. Der 79er kann gar nicht berücksichtigt werden. Mir kommt das eine Erpressung sehr nah und der BRV steht hinter der ganzen Aktion (GF angestachelt dagegen vorzugehen)

C
celestro

21.07.2019 um 00:12 Uhr

"Mir kommt das eine Erpressung sehr nah"

Was sollte bis zu einer Erpressung denn noch fehlen?

Z
Zizou79

21.07.2019 um 00:21 Uhr

Ganz mieser Stil..schlimm so was wegen so ne Aktion, die in einem Gespräch zu klären wäre.

G
ganther

21.07.2019 um 00:21 Uhr

ganz eine einfache Lappalie ist es aber nicht. Denn ein Datenschutzverstoß ist es und ich bei uns gibt es im Laden einen ganz aktuellen Fall, wo ein BRM mit einem unbeteiligten Dritten über eine Kündigung gesprochen hat. Er wollte selber im Sachverhalt ermitteln und war etwas zu freizügig als er mit einer Kollegin über die Kündigung gesprochen hat. Der zu Kündigende hat das erfahren, den Landesdatenschutz eingeschaltet. Bußgeldbescheid ist gerade eingetroffen.... 1000 Euro....

Z
Zizou79

21.07.2019 um 00:24 Uhr

@ganther Mag ja richtig sein mit dem Verstoß, aber gleich den 23er, hilfsweise den 103er, zu ziehen bzw. androhen, find ich schon unverhältnismäßig

B
basilica

21.07.2019 um 00:26 Uhr

Nach § 102 Abs 2 BetrVG hat der BR durchaus eine Schweigeverpflichtung. Er hätte statt der Kollegin C zunächst den Kollegen A anhören müssen. Die Kollegin C darf dann nur mit Einverständnis von A informiert werden.

Nach § 120 Abs 2 BetrVG ist die unbefugte Weitergabe persönlicher Daten ein Straftatbestand, und Straftaten können ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Ich würde jetzt einfach mal A fragen, ob er nachträglich die Genehmigung zur Datenweitergabe erteilt. Dabei bitte nicht drängen, er soll sich wirklich frei fühlen, so oder anders zu entscheiden.

Ob eine nachträgliche Genehmigung ausreicht, um eine fristlose Kündigung zu verhindern, weiß ich zwar nicht. Helfen dürfte sie aber allemal.

Weiter könnte ich mir vorstellen, dass Unwissenheit des Kollegen B als mildernder Umstand berücksichtigt werden kann. Hat er eine Schulung bekommen?

Als BR würde ich der Kündigung auf keinen Fall zustimmen. Dann muss der AG beim Gericht innerhalb der 2 Wochen (BGB § 626 Abs 2 Satz1) Antrag auf Zustimmungsersetzung stellen. Weiß der AG das?

Z
Zizou79

21.07.2019 um 00:38 Uhr

@basilica Lieben Dank für die Information. AN A ist nicht mehr da. PZK schon durch. BRM B hat seit 2,5 Jahren nur eine Schulung gehabt. Grundlage betrvg. Die ganze Geschichte kam auf, als A schon weg war.

C
Challenger

21.07.2019 um 01:55 Uhr

Zitat Zizou79 : AN A ist nicht mehr da. PZK schon durch.

Wie lange ist AN A nicht mehr da und was bedeutet PZK ?

Z
Zizou79

21.07.2019 um 02:00 Uhr

AN A ist seit ungefähr 10 Tagen nicht mehr da. Pzk = Probezeitkündigung

B
basilica

21.07.2019 um 03:08 Uhr

In meinem alten Fitting von 2012 heißt es unter § 103 BetrVG Rn 30:

"Liegt allein ein Verstoß des BR-Mitgl. (...) gegen seine Amtspflichten vor, sieht dafür das Gesetz das Ausschlussverfahren nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzl. Pflichten aus dem BRAmt vor; eien Kündigung nach § 15 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 KSchG ist grundsätzlich unzulässig (BAG 23. 10. 08 NZA 09, 855 ff.; BAG 5. 11. 09 - 2 AZR 487/08 - NZA-RR 10, 236; BAG 12. 5. 10 - 2 AZR 587/08 - NZA-RR 11, 15). [...] Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig"

Beim erstgenannten Urteil (2 ABR 59/07) geht es auch um eine Verletzung von Verschwiegenheitspflichten eines BR-Mitgliedes.

Z
Zizou79

21.07.2019 um 12:01 Uhr

@basilica Danke für die Urteile. Was B gemacht ist ja ein Witz dagegen. Klar ist enggenommen ein Verstoß gegeben, aber so schwerwiegend, dass der 103er das gerechtfertigt, auch mit viel Phantasie, sehe ich nicht

C
Challenger

21.07.2019 um 17:25 Uhr

Zitat ganther : ganz eine einfache Lappalie ist es aber nicht.

Nach den Beiträgen von ganther und basilica kommen mir tatsächlich Zweifel, ob es sich lediglich um eine Lappalie handelt. Allerdings glaube ich dennoch nicht, dass, wenn ein BRM dem AN A im Vertrauen zwitschert, dass AN B gekündigt werden soll, derart schwerwiegend ist, dass der AG mit einem Ausschlussverfahren und/oder Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht durchdringen wird

Z
Zizou79

21.07.2019 um 17:40 Uhr

Echt schwierig die ganze Angelegenheit

B
basilica

22.07.2019 um 00:16 Uhr

Der 103er dürfte ausscheiden.

Als Ausschlussgrund ist in meinem Fitting (§ 23 Rn 19) gleich an erster Stelle genannt:

"- Verletzung der Schweigepflicht, wenn sie wiederholt erfolgt oder schwerwiegende Folgen hat...."

Der 23er scheint da auch nicht wirklich zu ziehen.

Der DKKW (15. Aufl 2015, § 23 BetrVG Rn 59a) verweist auf ein Urteil , wo es um eine viel weitergehende unbefugte Datenweitergabe ging:

"Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung im einen eine Wiederholungsgefahr erforderlich. Zum anderen muß der Pflichtverstoß schwerwiegende Folgen zeitigen. 30 Im vorliegenden Fall ist eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar. Der Betriebsratsvorsitzende Diefenbach hat seinen Fehler erkannt, der Betriebsrat hat den Fehler insgesamt eingeräumt. Der Betriebsratsvorsitzende ... hat sich bei den entsprechenden Mitarbeitern entschuldigt. Dies war der erste Fehler des Betriebsratsvorsitzenden in dieser Weise. Die überwiegende Anzahl der betroffenen Mitarbeiter hat die Entschuldigung auch angenommen." ArbG Marburg, 28.05.1999 - 2 BV 4/99 https://research.wolterskluwer-online.de/document/803db55d-43e2-4510-a726-8776c85ea31f

Sieht so aus, als ob es für Euch das größere Problem ist, das Vertrauen Eurer Kollegen wieder zu gewinnen. Wenn Ihr den Kollegen A nicht mehr erreichen könnt, um Euch bei ihm zu entschuldigen, solltet Ihr also - sofern die Sache betriebsöffentlich geworden ist - Euren KollegInnen erklären, dass Ihr den Fehltritt bedauert und dass das nicht wieder vorkommen soll. Zumindest ist dem AG gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.

C
Challenger

22.07.2019 um 00:34 Uhr

Zitat : Er will es nicht riskieren und die weiße Fahne schwenken. Hab ihm zum Schluss noch gesagt, lass uns Montag nochmal in Ruhe darüber reden.

Hallo Zizou79, Wenn Ihr zum Gespräch geht, nimm einen Schreibblock mit und lege ihn demonstrativ auf den Tisch. Je nach Verlauf der Diskussion unterbrecht Ihr das Gespräch und zieht Euch zur Beratung zurück. Also ich sehe hier überhaupt keinen Grund, die weiße Fahne zu schwenken. Bleu ihm ein, dass er als BR auf keinen Fall zurücktreten soll, sonst verliert er (ich glaube nach einem Jahr) den besonderen Kündigungsschutz. Wenn der AG ihn vor eine Entscheidung stellt, soll er auf eine Bedenkzeit beharren. In dieser Zeit kann er sich mit einem Anwalt und/oder mit der Gewerkschaft beraten.

C
Challenger

22.07.2019 um 01:03 Uhr

Zitat basilica : Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung im einen eine Wiederholungsgefahr erforderlich. Zum anderen muß der Pflichtverstoß schwerwiegende Folgen zeitigen

Nach den bisherigen Ausführungen von Zizou79 dürfte eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen sein. Sofern überhaupt ein Pflichtverstoß vorliegt, ist für mich an keiner Stelle erkennbar, welche schwerwiegende Folgen dies für den gekündigten AN, oder sonstige Personen hatte.

Z
Zizou79

22.07.2019 um 07:26 Uhr

@basilica @Challenger Lieben Dank für die hilfreichen Informationen. Das hört sich für mich vielversprechend an. Es war sein einziger Fehler und er bereut es auch. Wiederholungsgefahr nach dieser Aktion ist ausgeschlossen. Er hat seine Lektion gelernt. Mund halten ist das Zauberwort. Soll er jetzt eher schweigen beim Gespräch? Ich werde all die Urteile, die für ihn sprechen ausdrucken und ihm geben. Ferner werde ich ihm zum Gespräch begleiten. Er möchte nicht alleine hin.

C
celestro

22.07.2019 um 11:46 Uhr

"Soll er jetzt eher schweigen beim Gespräch?"

Schweigend kann man kaum miteinander reden. Ob er sich entschuldigt und sagt, es wird nicht wieder vorkommen, oder etwas anderes sagt, muss er wissen. Nur eben sehr deutlich auf der Position beharren, dass man sich nicht zum Rücktritt erpressen lässt und auch selbst (sofern er das so sieht) nicht zurücktreten wird.

P
Pjöööng

22.07.2019 um 12:22 Uhr

Zitat (celestro): "Was sollte bis zu einer Erpressung denn noch fehlen?"

Fast alles!

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Es fehlt an der Rechtswidrigkeit und es fehlt an der Bereicherungsabsicht.

P
paula

22.07.2019 um 12:58 Uhr

@Pjöööng da wäre die Nötigung auch das richtigere Delikt gewesen ;) aber auch da ist die "Rechtswidrigkeit" ein Tatbestandsmerkmal ;)

Für eine Kündigung wird es m.E. auch nicht reichen. Ich würde mir aber als BR das Ganze mal anschauen und mir auch den Kollegen kaufen. Ein solches Verhalten untergräbt das Vertrauen, dass die Belegschaft in den BR setzen sollte massiv. Das Gremium sollte sich vielleicht insgesamt mal mit dem Thema Datenschutz vertraut machen. Nach den ersten Posts von Zizou79 fehlte mir hier auch etwas der Blick für das Problem. Wenn ich der A gewesen wäre, hätte ich hier eine andere Erwartungshaltung gehabt

@ganther Das mit dem Bußgeld finde ich interessant. An wen ging den der Bußgeldbescheid? Wenn ich den BR als Teil der verarbeitenden Stelle sehe, dann wäre ja wohl der AG der Adressat. Oder was hat der Landesdatenschützer gemacht und wie begründet?

C
Challenger

22.07.2019 um 13:06 Uhr

Zitat Zizou79 Mund halten ist das Zauberwort. Soll er jetzt eher schweigen beim Gespräch.

Auf keinen Fall im VORAUSEILENDEN GEHORSAM die weiße Fahne zu schwenken. Er braucht sich im Prinzip nur wenige Worte merken.

  1. Wenn er zum Tatvorwurf befragt wird einfach sagen : " Dazu möchte ich mich nicht äußern." (Denn selbst vor Gericht wird man darauf hingewiesen, dass man sich selbst nicht belasten braucht.)

  2. Wenn das Thema Rücktritt aus dem BR angesprochen wird, einfach sagen : " Ich trete nicht zurück "

Und nicht vergessen, den Schreibblock mitnehmen und demonstrativ auf den Tisch legen.

§
§§Reiter

22.07.2019 um 13:57 Uhr

Wenn man sich als BR einig ist, dass man sich vom AG so einen Mist nicht bieten lassen darf, könnte man hier Zusammenhalt demonstrieren. Am Gesprächstermin eine außerordentliche BR-Sitzung einberufen, MA B sagt den Termin ab (wegen der BR-Sitzung) und man lädt den AG zu einem außerordentlichen Monatsgespräch ein (Da er den Termin angesetzt hat sollte er Zeit haben). Da kann er dann sein Anliegen dem kompletten BR erklären. Das funktioniert aber nur wenn hier wirklich alle an einem Strang ziehen. Wenn da auf einmal einer anfängt pro AG zu argumentieren geht das nach hinten los. Der AG muss aus dem Gespräch raus gehen und 100%ig überzeugt sein, dass der BR geschlossen dagegen vorgehen wird, wenn er versucht das durchzuziehen.

W
wdliss

22.07.2019 um 14:00 Uhr

Zitat Zizou79 20.07.2019 um 04:48 Uhr "Das schlimme ist, der BRV ist hinter dem AG"

Damit fällt dein Plan leider, Reitersmann.

§
§§Reiter

22.07.2019 um 14:10 Uhr

Zitat von wdliss: (Zitat Zizou79 20.07.2019 um 04:48 Uhr) "Das schlimme ist, der BRV ist hinter dem AG"

"Damit fällt dein Plan leider, Reitersmann."

Stimmt! Wenn der kein Einsehen hat, dass er mit seinem Standpunkt dem BR als Ganzes schadet, dann wird das nicht funktionieren. ...aber vielleicht lässt er sich ja überzeugen...

P
Pjöööng

22.07.2019 um 14:36 Uhr

paula, ich denke auch eine Nötigung liegt hier bei Weitem noch nicht vor. Dieses BRM B hat das Vertrauen des Arbeitgebers in die BRM u8nd den Betriebsrat erheblich geschädigt und er ist offensichtlich der Auffasung dass er aus diesem Grunde das Arbeitsverhältnis kündigen dürfe. Insofern ist das Angebot des freiwilligen Rücktritts ja sogar ein Entgegenkommen von ihm.

In der Tat dürfte hier eine Kündigung nicht in Betracht kommen (da es sich um eine Amtsverfehlung handelt), sondern der § 23 wäre zu ziehen und dafür dürfte das Fehlverhalten noch nicht erheblich genug gewesen sein. Aber um es auch mal ganz klar zu sagen: Dieses BRM B ist für das BR-Amt nicht geeignet!

Zitat (Challenger): "Und nicht vergessen, den Schreibblock mitnehmen und demonstrativ auf den Tisch legen."

Ok, mir fehlt im Moment die Phantasie um mir vorzustellen, wie man einen Schreibblock "demonstrativ" auf den Tisch legt. Vielleicht indem man es mit den Worten "Meine Herren, ich lege jetzt einen Schreibblock auf den Tisch!" tut? Aber noch weniger ist mir offensichtlich was denn so ein auf dem Tisch liegender Schreibblock signalisieren soll. Ich habe schon so viele Schreibblöcke auf Tischen gesehen ohne jemals zu ahnen dass diese als Signal verstanden werden können oder müssen. Was ist der Sinn dieses "demonstrativ" auf dem Tisch liegenden Schreibblockes?

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Zizou79

22.07.2019 um 14:42 Uhr

@all Danke für eure Ideen und Informationen. Leider steckt der BRV hinter der ganzen Aktion. (BRV zu GF: ja damit kriegen wir ihn) gaanz ganz böse. BRM B hat was anderes angeregt. Da B zeitgleich die Schwerbehindertenvertretung ist (doppel Mandat), kann er, wenn alle Stricke reißen, sein BR-Amt niederlegen und sein SBV-Amt weiter führen (Da muss er ja auch immer eingeladen werden, sei es Sitzungen oder Ausschüsse). Sein letzter Strohhalm. Hab ihm davon abgeraten und damit fest an seinem BR-Mandat halten.

C
Challenger

22.07.2019 um 15:05 Uhr

Zitat Pjöööng : In der Tat dürfte hier eine Kündigung nicht in Betracht kommen (da es sich um eine Amtsverfehlung handelt), sondern der § 23 wäre zu ziehen und dafür dürfte das Fehlverhalten noch nicht erheblich genug gewesen sein.

Hallo Pjöööng, das sehe ich genau so. Deine Auffassung, :

" Aber um es auch mal ganz klar zu sagen: Dieses BRM B ist für das BR-Amt nicht geeignet! "

kann ich allerdings nicht teilen. Wegen einer einzigen Verfehlung, die noch nicht einmal schwerwiegend ist, davon auszugehen, dass das BRM B für das BR-Amt nicht geeignet ist, halte ich für überzogen. Dies dürfte eher auf den BRV zutreffen, der, wie Zizou79 ihn beschreibt, :

" Leider steckt der BRV hinter der ganzen Aktion. (BRV zu GF: ja damit kriegen wir ihn) gaanz ganz böse. "

offensichtlich mit der GF rumkungelt und damit dem AG offensichtlich nähersteht, als den AN, von denen er gewählt wurde.

Zitat (Challenger): "Und nicht vergessen, den Schreibblock mitnehmen und demonstrativ auf den Tisch legen."

Demonstrativ war nur symbolisch gemeint. Hätte ich in Anführungsstrichen setzen sollen

G
Giftzwerg

22.07.2019 um 15:10 Uhr

Hallo Zizou79, hast Du eine eigene " Fraktion " im BR. Wenn ja, wie viele stehen hinter Dir ?

C
celestro

22.07.2019 um 15:17 Uhr

"Aber noch weniger ist mir offensichtlich was denn so ein auf dem Tisch liegender Schreibblock signalisieren soll. Ich habe schon so viele Schreibblöcke auf Tischen gesehen ohne jemals zu ahnen dass diese als Signal verstanden werden können oder müssen. Was ist der Sinn dieses "demonstrativ" auf dem Tisch liegenden Schreibblockes?"

Man zeigt damit deutlich, dass man sich Notizen machen wird. Also quasi ein Protokoll schreiben und der AG wäre gut beraten, sich seine Worte weise auszusuchen.

Z
Zizou79

22.07.2019 um 15:31 Uhr

@Giftzwerg das immer unterschiedlich (wer grad anwesend ist) aber 6-7 sind fix für B und auch gegen BRV. Leider fehlen immer 1-2 Stimmen.

C
Challenger

22.07.2019 um 15:41 Uhr

Zitat celestro : Man zeigt damit deutlich, dass man sich Notizen machen wird. Also quasi ein Protokoll schreiben und der AG wäre gut beraten, sich seine Worte weise auszusuchen.

Genau das war mein Hintergedanke

P
paula

22.07.2019 um 15:52 Uhr

@Pjöööng was die Nötigung betrifft, bin ich ganz bei dir. Das sollte auch mein Hinweis auf das Tatbestandsmerkmal ausdrücken. ;)

@Challenger "Wegen einer einzigen Verfehlung, die noch nicht einmal schwerwiegend ist, …" Doch schwerwiegend ist es und zwar sogar sehr schwerwiegend! Die rechtliche Betrachtung zur Kündigung ist eine andere, da es sich um eine Verletzung von Verpflichtungen aus dem BetrVG und nicht aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Trotzdem das plappernde BRM ist tödlich für das gesamte Gremium und die Reife für das Amt würde ich als Gremium auch bei dem Kollegen massiv in Frage stellen!

und im Übrigen....SBV geht in meinen Augen erst recht nicht!!!

G
Giftzwerg

22.07.2019 um 16:01 Uhr

@Zizou79 das immer unterschiedlich (wer grad anwesend ist) aber 6-7 sind fix für B und auch gegen BRV. Leider fehlen immer 1-2 Stimmen.

Fast die Hälfte ist ja schon mal eine Hausnummer. Damit könnt Ihr zusätzliche Betriebsratssitzungen vom BRVorsitzenden einfordern.

C
Challenger

22.07.2019 um 18:18 Uhr

Zitat paula : Doch schwerwiegend ist es und zwar sogar sehr schwerwiegend! So kann man es auch sehen, keine Frage. Ich denke jedoch, dass dies eine Sache der Auslegung ist. Würde man Deinen Maßstab anlegen, könnte man auch zu dem Ergebnis gelangen, dass die genug "Holz" für ein Ausschlussverfahren hergeben würde. Dies sehe ich, wie andere Kollegen, hier gerade nicht

P
paula

22.07.2019 um 20:49 Uhr

@challenger auch das sehe ich nicht so. Für mich ist die rechtliche Bewertung nun mal eine andere als die Frage der Eignung eines Kandidaten für den BR und mit wem ich zusammenarbeiten möchte. Ich habe einen gewissen Anspruch an einen BR und das Thema Datenschutz ist gerade bei Kündigung ein enorm hohes gut. Ein Vertrauensbruch in diesem Bereich würde für mich als Mitglied dieses Gremiums sehr ernsthaft die Frage aufwerfen, ob ich mit einem solchen Kollegen noch vertrauensvoll zusammenarbeiten kann. Das hat was mit meinem Anspruch an das Amt zu tun. Wenn Du es anders siehst, dann ist das Dein Ding. Aber auch Du postulierest hier öfters Kritik an Deinen BR Kollegen und wie die mit dem Amt umgehen. Dann darf ich das in diesem Fall ja wohl auch und ja ich hätte mit diesem BRM ein echtes Problem und ich würde es auch begrüßen, wenn der Kollege überdenken würde, was das bedeutet. Und auch klare Aussage: jemand, der den Datenschutz so mit Füßen tritt, ist für mich als SBV völlig ungeeignet

C
Challengercc

22.07.2019 um 22:24 Uhr

Zitat paula : Ich habe einen gewissen Anspruch an einen BR und das Thema Datenschutz ist gerade bei Kündigung ein enorm hohes gut.

Wenn Datenschutzbestimmungen verletzt wurden, dh Weitergabe personenbezogener Daten, hast Du zweifellos recht. Ich bin jedoch im Datenschutz jedoch nicht sattelfest und habe Zweifel, ob das, was das BRM ausgeplaudert hat, :

" AN A wird innerhalb der Probezeit gekündigt. BRM B geht zur Kollegin C von A und erzählt ihr das im Vertrauen. "

tatsächlich unter das Datenschutzgesetz fällt, denn, es wurden doch keine personenbezogenen Daten weitergegeben und, soweit ersichtlich, auch niemand geschädigt. Oder stehe ich voll auf dem Schlauch.

P
Pjöööng

23.07.2019 um 00:09 Uhr

Das Kapital des Betriebsrates ist Vertrauen, Vertrauen der Belegschaft und Vertrauen des Arbeitgebers. Das Vertrauen ist die Bais erfolgreicher Betriebrsátsarbeit. Und dieses Vertrauen hat dieses BRM aus eigennützigen Motiven beschädigt.

Ich habe mich zwei Mal während meiner Betriebsratszeit in Grund und Boden geschämt. Das eine Mal war ich zufälligerweise mit einer Führungskraft zusammen auf der Toilette als dieser mich fragte ob ic mich auch nur in den BR habe wählen lassen damit ich weiß wie viel er verdient. Es stellte sich dann heraus dass ein anderes BRM dessen Gehalt herausposaunt hatte...

Das andere Mal war in der Schlange der Cafteria, vor mir eine Kollegin, kein BR-Mitglied, diese dreht sich um und meinte zu mir "Na, da ist ja noch einer aus diesem Plauderverein!", "Wie meinst Du das?" Und dann konnte mir diese Kollegin eine längere Diskussion um eine personelle Einzelmaßnahme bei ihr in einer Detailtreue wiedergeben, wie ich es selber gar nicht mehr gekonnt hätte. Leider war es auch eine unsägliche Diskussion gewesen bei der einige BRM mehr über ihre Person gesprochen haben als über die personelle Einzelmaßnahme. Und ausgerechnet der der sich am meisten das Mail zerrissen hatte, hatte am Abend nichts besseres zu tun als das alles einer Kollegin zu erzählen die er zufällig traf, worauf diese das Ganze dann der betroffenen Kollegin berichtete.

So etwas kann man einfach nicht gutheißen!

"... es wurden doch keine personenbezogenen Daten weitergegeben ..."

Eine erstaunliche Ansicht.

B
basilica

23.07.2019 um 00:36 Uhr

Zitat Challengercc: "es wurden doch keine personenbezogenen Daten weitergegeben"

Personenbezogene Daten sind nach Art 4 DSGVO "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person" beziehen. Darunter ("alle") fällt eben nicht nur der Name, die Anschrift oder die Körpergröße sondern wohl auch das Gehalt oder der Beschäftigungsstatus (gekündigt ja nein).

Die Verletzung des Datenschutzes ist schon ein Problem. Aus meiner Sicht allerdings das kleinere Problem des BRs. Das größere ist das Versäumnis, den zu kündigenden Kollegen A gar nicht angehört und konsultiert zu haben, wie es eigentlich Pflicht gewesen wäre. Man hat ihn einfach ins Messer laufen lassen. Und dass nur 4 von 15 von der Sache wussten, ist ebenfalls dubios. Und daran, dass diese seltsamen Verhältnisse fortbestehen, sind alle 15 BR-Mitglieder gleichermaßen beteiligt.

Wenn B jetzt Leine zieht und die anderen "Murksproduzenten" alle dableiben, ist nicht wirklich etwas gewonnen. Wenn B Konsequenzen ziehen will, könnte er genausogut mit dem verbreitet-laxen Amtsverständnis etwas weitergehend aufräumen, nämlich nicht nur bei sich sondern auch bei den restlichen 14, deren Schludrigkeit auf das offenbar eher neue BRM Bvielleicht erst den maßgeblich negativen Einfluss erzielt hatte. Dazu müsste er allerdings im Amt bleiben. Und das wird mit Sicherheit der schwierigere und unangenehmere Weg sein.

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celestro

23.07.2019 um 02:50 Uhr

"Das größere ist das Versäumnis, den zu kündigenden Kollegen A gar nicht angehört und konsultiert zu haben, wie es eigentlich Pflicht gewesen wäre."

Erm:

§ 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG: "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."

Ich nehme an, Du wirst uns darlegen können, was genau ein "Hören des AN bei einer Probezeitkündigung" bringen könnte, oder?

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DummerHund

23.07.2019 um 04:30 Uhr

@Zizou79 Für mich hat als Mitleser hier die Sache einige gute Ansätze, ist aber an Affinität nicht zu überbieten. Hier wird der Stab über ein BRM gebrochen, obwohl noch niemand weiss, warum und aus welcher Situation heraus das BRM das vorhaben des AG (und mehr ist es bis zu diesem Punkt vom AG wohl auch nicht gewesen) an eine ausenstehenden Person weiter gegeben hat? Warum spricht niemand dann auch hier davon das die MA die die Information bekommen hat, diese ja im gleichen Maaße hat weiter gegen wiederum einer weiteren Person. Müsste diese MA dann nicht im gleichem Maaße vor dem Kadi? Das BDSG ist in Wahrheit komplexer als es hier der ein oder andere ein bischen probant darlegt. Alleine wegen der Nennung eines Namens eines zu Kündigung stehender Person, wird kein Richter in der Europäischen Union auch nur anstalten machen einen Gerichtstermin zu benennen, solange einem AG und einem AN nicht dadurch einen wirtschaftlichen Schaden entstanden ist Weiter wird ihr eine wohl kommende Tatsachenentscheidung vorgegriffen, die Zeitversetzt eh allen MA im Betrieb zugänglich sind. Von daher fällt auch schon die Sachlage mit dem Betriebsgeheimnis weg. Mag sein das das BRM zu vorschnell gesabbelt hat, aber den Stab über ihn zu brechen, ohne die Gründe und die Situation zu kennen warum er es einer aussenstehenden MA erzählt hat, halte ich für verkehrt. Und hier kann mir keiner erzählen das er nicht schon mal nach einer BR Sitzung nach Hause gekommen ist, Frau fragt: " Warum bist du so schlecht drauf". Er Antwortet. " Ach wir hatten heute über die Kündigung von Marie Antoinette....... du weißt schon......die die neben dem Bäcker wohnt entscheiden müssen":

In wie weit ist es dann noch moralisch vertretbar wenn jemand hier ein BRM das Recht abspricht in einem BR vertreten zu sein, aber im eigenem BR Endlosdiskusionen geführt werden die sich um die Person und nicht um die Sachlage einer zu kündigenden Person statt findet. Armer BRV der so was nicht gleich im Keime ersticken lassen kann. Dann auch noch ein zu bringen das dieses BRM nicht als Schwerbehindertenverreter geeignet ist....kann wohl seine persönliche Meinung sein, schiesst aber am Gesetz vorbei. Er könnte genau so gut sagen wer mit dem Aoto mal ein Unfall gebaut hat dürfte nie einen Bus fahren ( sofern er dazu legitimiert ist): Wie also sollte der MA sich bei einen Gespräch mit dem AG verhalten. Grundsätzlich erst einmal bräuchte das BRM zu dem Gespräch gar nicht erscheinen. Mitarbeitergespräche und dessen Eiladung dazu betreffen MA zu deren Arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Den Verstoß den das BRM begangen hat resultieren aber auf sein Ehrenamt als BRM. Ob er hingeht bleibt also ihm Überlassen. Wegen der unsicherheit in der Person des BRM würde ich aber hingehen..... mit der Person meines Vertrauens. Die Person des Vertrauen ist ja eigentlich angehalten während des Gespräches zu schweigen. Während des Gespräches!!!!!! Deshalb sollte die Person des Vertrauens als erster das Wort ergreifen und kund geben. Das das Gespräch nach Stichpunkten, bei Erfordernis auch wortwörtlich mitgeschrieben wird. Sollte sich das Gespräch um Sachverhalt ..... handeln, man sich vorbehält gegen MA ........ rechtlich vor zu gehen, da diese Daten im selben Maaße weiter gegeben hat. Hier müssten wir dann so handeln das BRM ....... ein wirtschaftlicher Schaden zu drohen scheint. Dies erwarten wir dann auch von Seiten des AG gegen MA..... Weiter kein Wort. Dann soll der AG los legen und man Antwortet ruhig und sachlich, oder aber sagt, dazu möchte ich mich zum jetztigem Zeitpunkt nicht äußern.

Z
Zizou79

23.07.2019 um 07:13 Uhr

@Dummerhund Du sprichst mir aus der Seele. Vielen Dank dafür. Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt. C hat das bestätigt. Dann fing C mit “was los erzähl schon, ich weiß soviele Sachen hier, die ich gar nicht wissen sollte. A wird bestimmt gekündigt oder?“ Da ist es B leider mit einem Ja rausgerutscht.

Heute Nachmittag werden wir mehr wissen. Ich werde dabei sein. PS. Die Diskussion hier im Forum ist mit seinem Einverständnis eröffnet worden.

G
ganther

23.07.2019 um 11:52 Uhr

@dummerhund "Das BDSG ist in Wahrheit komplexer als es hier der ein oder andere ein bischen probant darlegt. Alleine wegen der Nennung eines Namens eines zu Kündigung stehender Person, wird kein Richter in der Europäischen Union auch nur anstalten machen einen Gerichtstermin zu benennen, solange einem AG und einem AN nicht dadurch einen wirtschaftlichen Schaden entstanden ist"

das zeigt aber nun eher deine Ahnungslosigkeit. Das ist zunächst ein reines Verwaltungsverfahren. Da legt kein Richter die Hand an. Der kommt erst bei einem Rechtsbehelf ins Spiel

Den Bußgeldbescheid bei uns gab es auf Grund folgenden Vorfalls: BRM plappert mit einer Kollegin über den bösen AG. Da wird das Großrechnersystem nun abgestellt und alles läuft auf SAP. Und deshalb will der AG nun MA kündigen und dabei kam dann auch die Aussage. "der A wird nun auch deshalb gekündigt. Der AG behauptet der ist nicht qualifizierbar". Der AG als verantwortliche Stelle bekommt das Bußgeld auf Grund dieser Aussage und da er diese nicht beim Amt gemeldet hat. Der Vorfall wurde von A gemeldet.

Es muss kein finanzieller Schaden entstehen. Es geht um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

"Weiter wird ihr eine wohl kommende Tatsachenentscheidung vorgegriffen, die Zeitversetzt eh allen MA im Betrieb zugänglich sind." Wenn ein MA ausscheidet, dann kann das verschiedene Auslöser haben und darüber plappert man nicht. Daher geht Deine Meinung hier fehl. Der MA kann auch selber kündigen, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, oder der MA bleibt auch im Unternehmen, da man im Rahmen der Kündigungsanhörung und der Bedenken des BR zu einer anderen Entscheidung gelangt.

Wie oft haben wir uns im Forum (zu Recht) aufgeregt, weil ein AG im Dienstplan "krank" einträgt. Oder sonstige persönliche Verhältnisse von Führungskräften weitergetragen werden.

Datenschutzverstoß ist inzwischen kein Bagatellunfall. Bei uns ist das BRM zurückgetreten. Es gab dazu einen fairen Austausch im Gremium und auch da war die Meinung eindeutig. Da muss man auch keinen "Stab brechen", da muss man sich nur mal den Sachverhalt ansehen und jeder kann sich eine Meinung bilden. Das machen wir hier übrigens auch jeden Tag im Forum und wenn es um Vorgehensweisen von AG geht sind wir alle schnell dabei eine Meinung zu haben. Da ist dann die Rollen auch schnell verteilt und der Stab wird über dem AG gebrochen.

§
§§Reiter

23.07.2019 um 12:07 Uhr

Danke Dummerhund! Ich finde es auch ziemlich grenzwertig wenn hier ein unerfahrenes BRM für einen dummen aber menschlichen Fehler an den Pranger gestellt wird. Einem BRM die Tauglichkeit abzusprechen, ohne die Umstände und die beteiligten Personen genau zu kennen, halte ich für unsachgemäß. Ob so etwas nun aus echter Überzeugung oder aus reiner Selbstdarstellung geschrieben wird will ich gar nicht beurteilen. Aber so oder so, es hilft dem Fragesteller einfach nicht weiter.

P
Pjöööng

23.07.2019 um 12:29 Uhr

"Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt."

Völlig inakzeptabel!

"" Ach wir hatten heute über die Kündigung von Marie Antoinette....... du weißt schon......die die neben dem Bäcker wohnt entscheiden müssen":"

Damit disqualifiziert sich jedes BRM!

C
celestro

23.07.2019 um 12:45 Uhr

"man sich vorbehält gegen MA ........ rechtlich vor zu gehen, da diese Daten im selben Maaße weiter gegeben hat."

"Dies erwarten wir dann auch von Seiten des AG gegen MA....."

Ernsthaft?

Z
Zizou79

23.07.2019 um 14:26 Uhr

@all

in ein paar Stunden wissen wir mehr. Ich hoffe für den Kollegen, dass er davon kommt und dass er seine Lektion gelernt hat. Jeder Mensch macht Fehler (ob grob oder nicht) und jeder Mensch verdient eine 2. Chance meine Meinung nach. Keiner von uns ist ein Engel und fehlerlos. Die Sache ist jetzt passiert.

G
Giftzwerg

23.07.2019 um 14:28 Uhr

Nur mal so zum Vergleich :

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2011 - 17 Sa 16/11 -

Leitsatz Die heimliche Übertragung (Mitschnitt per Handy) einer Betriebsratssitzung durch ein Betriebsratsmitglied an Dritte stellt sowohl eine Amtspflicht- als auch eine Vertragspflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen. Dies gilt auch, wenn die Kündigung nur auf dem dringenden Verdacht der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestützt wird. Im Rahmen der Interessenabwägung kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls in diesem Fall jedoch eine Abmahnung als angemessene Maßnahme ausreichend sein. ....................................... 6 ........Mit weiterem Schreiben vom 03.09.2010 lud die Beklagte die Klägerin nochmals zu einem Gespräch auf den 06.09.2010 ein (Blatt 69 der erstinstanzlichen Akte) mit dem Ziel, ihr erneut Gelegenheit zu geben, den gegen Sie erhobenen Verdacht auf Mitschneiden/Mithören lassen über Ihr Mobiltelefon auszuräumen und einen entsprechenden Beweis anzutreten. Die Klägerin, welche zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig krank war, nahm diesen Gesprächstermin nicht wahr. ....................................... 17 Die Beklagte vertritt die Meinung, die Klägerin habe massiv gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen. Der Klägerin sei auch ein strafbares Verhalten zur Last zu legen. Zumindest bestehe diesbezüglich der dringende Verdacht. Frau S. habe während der Ausschusssitzung am 01.09.2010 Geräusche aus dem Mobiltelefon der Klägerin vernommen, wie wenn in Papier geblättert werde. Die Klägerin habe auch mehrfach die Position des Handys verändert. Als die Klägerin auf entsprechende Aufforderung ihr Handy aus der Mappe genommen habe, sei ein buntes Display erschienen, welches sich nach Tastendruck durch die Klägerin verändert habe. Auf Frage, ob die Klägerin ihr Handy anhabe, habe sie geantwortet, sie sei angerufen worden, habe aber vergessen, das Handy auszuschalten. Die Kündigung vom 20.09.2010 sei gerechtfertigt, da sich im Anhörungstermin vom 09.09.2010 herausgestellt habe, dass die Klägerin entgegen ihrer eidessstattlichen Versicherung den behaupteten Antrag auf Freistellung vom 29.07.2010 nicht übergeben habe. ......................................... 31 Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das Arbeitsgericht geht zutreffend davon aus, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.09.2010 (1.) noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 20.09.2010 beendet worden ist (2.).

C
Cyber99

23.07.2019 um 15:25 Uhr

Was ereifern wir uns eigentlich so an diesem Fall. Sicher war es unklug was das BR-Mitglied da getan hat. Genauso unklug ist aber das Verhalten des Arbeitgebers. Das sind nur Einschüchterungsversuche und leere Drohungen. Eine außerordentliche Kündigung in einem solchen Fall wäre völlig unverhältnismäßig - eine Abmahnung wäre evtl. angezeigt und mit der könnte man sicher auch ganz gut leben. Arbeitgeber freut es immer ungemein, wenn Betriebsräte sich mit sich selbst beschäftigen, dann stellen die schon sonst nichts Unangenehmes an! Auf diese Weise werden BR-Gremien gespalten und am Schluss bleibt meist ein geschmeidiges, dem Arbeitgeber höriges Gremium übrig.

Z
Zizou79

23.07.2019 um 23:14 Uhr

@all Kein Meeting kein gar nichts..nur der BRV hat Anspielungen auf dem 79er bzw. 23er im Gremium gemacht und dass GF langsam die Schnauze voll hat und BRM B dabei angestarrt. Lächerliche Inszenierung

G
Giftzwerg

23.07.2019 um 23:48 Uhr

Ist die Sache denn damit jetzt erledigt ???

Z
Zizou79

23.07.2019 um 23:56 Uhr

@Giftzwerg Schwer zu sagen! ich denke, man wartet noch ab! 103er ist aber vom Tisch! Bleibt noch der 23er. Ob man es riskiert, bleibt abzuwarten.

D
DummerHund

24.07.2019 um 02:17 Uhr

Nach diesem Aufklärungssatz von Zizou 79 bin ich noch weiter bestärkt in meiner meinung das hier von BRM kein Verstoß des Datenschutzrechrs vorliegt " Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt. C hat das bestätigt. Dann fing C mit “was los erzähl schon, ich weiß soviele Sachen hier, die ich gar nicht wissen sollte. A wird bestimmt gekündigt oder?“ Da ist es B leider mit einem Ja rausgerutscht. " Das BRM hat den Namen wegen einer drohenden Kündigung gar nicht von sich aus ausposaut; Zizuo 79, diesen Satz solltet ihr euch auch so weiter merken, denn dies begründet nich weniger ein Verfahren nach dem 23er. Behaltet den Satz aber erst einmal für euch und gebt diesen nur einer Behördlichen Stelle weiter, wenn es offiziell zu 23er hinausgehen sollte. @ ganther "das zeigt aber nun eher deine Ahnungslosigkeit. Das ist zunächst ein reines Verwaltungsverfahren. Da legt kein Richter die Hand an. Der kommt erst bei einem Rechtsbehelf ins Spiel" Vielleicht hättest denjenigen nennen sollen der den Antrag Vorfall schriftlich aufsetzt, den Postboten und den der den Brief entgegen nimmt. Das schreibe ich jetzt aber mal mit einem lächeln. Nur von einem Erfahrenen BRM sollte man eigentlich erwarten das man nicht jedes i Tüpfelchen nennen muss. Was die Ahnungslosigkeit betrifft muss ich mich hier zwar nicht Rechtfertigen. Da du aber selber das SAP genannt hast........ Bei uns ging es seinerzeit nur um die Einführung und um den "Go Start" von SAP in unserem Konzernunternehmen. Nur alleine dies bezifferte man mit 4,5 Mio. Die Verhandlungen zu einer abschliessenden BV dazu dauerte 1,5 Jahre Und in dieseem gasammten Zeitraum; bis zum Schluss, sind wir von einem externem Unternehmen als BR und KBR begleitet und intensivst geschult worden was das Bundesdatenschutzgesetz bedeutet, wie damit um zu gehen ist, was Verfehlungen sind ...und und und. " Es geht um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. " Dann muss aber auch erst einmal einer da sein der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Im vorliegendem Fall sehe ich niemanden. In dem von dir geschildertem Fall sehr wohl, da der AG sich mit den Aussagen selbst ins Knie geschossen hat. @Pjööng "Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt."

Völlig inakzeptabel!

"" Ach wir hatten heute über die Kündigung von Marie Antoinette....... du weißt schon......die die neben dem Bäcker wohnt entscheiden müssen":"

Damit disqualifiziert sich jedes BRM!

Ich hoffe du weisst schon das diese Sätze nur ein Beispiel darstellen sollten.

Ich glaube dennoch, das gerade die alten Hasen unter uns, aber auch Jüngere BRM´s, schon mal irgend eine unbewusste Äußerung außerhalb des BR gemacht hat, die er so hätte nicht machen dürfen. Er wird es in seinemleben noch nicht einmal erfahren weil der Satz eher mal irgendwo in einem Gespräch nebensächlich gefallen ist. Auch ich würde mich da nie von frei sprechen wollen.

@celestro

"man sich vorbehält gegen MA ........ rechtlich vor zu gehen, da diese Daten im selben Maaße weiter gegeben hat."

"Dies erwarten wir dann auch von Seiten des AG gegen MA....."

Ernsthaft?

Sehe ich aus als würde ich scherzen?

Schau dir den ganzen Verlauf doch mal genau an. Das BRM hat man doch bewusst auflaufen lassen. Wie sonst kommt die Sache denn zurück zum BRV und zum AG. Hier haben wir ja noch nicht mal geklärt ob das BRM von sich aus in der Abteilung Nachforschungen über die drohende Kündigung von dem MA angestellt hat, oder ob er von wem beauftragt wurde. Dazu passt auch das:

Erstellt am 23.07.2019 um 21:56 Uhr von Zizou79 @Giftzwerg Schwer zu sagen! ich denke, man wartet noch ab! 103er ist aber vom Tisch! Bleibt noch der 23er. Ob man es riskiert, bleibt abzuwarten.

@Zizou 79 Und jetzt mal aufhören mit dem 10 x ihm tut es ja auch leid und so. Nach dem hier geschriebenen, A.......rein Brust raus und gestärkt aus der Sache raus gehen.

G
ganther

24.07.2019 um 12:24 Uhr

getroffene Hunde bellen und Deine jetzige Wertung zum Datenschutzverstoß zeigt erneut Deine Ahnungslosigkeit

P
Pjöööng

24.07.2019 um 12:45 Uhr

Zitat (DummerHund): "Ich hoffe du weisst schon das diese Sätze nur ein Beispiel darstellen sollten."

Ja, deshalb schrieb ich ja auch dass ein BRM welches sich so verhält sich selber disqualifiziert. Als BRM habe ich über solche persönlichen Dinge die Klappe zu halten. Das geht auch die Ehefrau (die schon mal überhaupt gar nie nicht) nichts an, über wessen Kündigungsanhörung beraten wurde. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein und wer das anders sieht ist nicht für das Amt geeignet! Wenn ich als BRM mitgeteilt bekomme dass eine Kollegin den Regelungen des Mutterschutzgesetzes unterliegt und mich fragt jemand aus der Belegschaft "Sag mal, ist die XY schwanger?", dann werde ich immer mit "Ich weiß es nicht." antworten, selbst wenn die Kollegin bereits im 10ten Monat ist, jedenfalls solange wie ich nicht von der Kollegin selbst gehört habe dass die es bekannt gemacht hat. Und wenn man sich an diese Grundregeln hält,. dann ist das Leben einfach. Vielleicht ist der ein oder andere Kollege dann unzufrieden weil er seine persönliche Neugier nicht befriedigen kann, wenn er dann aber selber mal ein Problem hat, dann wird er sich möglicherweise daran erinnern bei wem die Informationen gut aufgehoben sind.

C
celestro

24.07.2019 um 13:56 Uhr

"Sehe ich aus als würde ich scherzen?"

Leider nicht!

"Schau dir den ganzen Verlauf doch mal genau an. Das BRM hat man doch bewusst auflaufen lassen. Wie sonst kommt die Sache denn zurück zum BRV und zum AG. Hier haben wir ja noch nicht mal geklärt ob das BRM von sich aus in der Abteilung Nachforschungen über die drohende Kündigung von dem MA angestellt hat, oder ob er von wem beauftragt wurde. Dazu passt auch das:"

Mir egal, was man gemacht hat. Aber ein "wir als BR fordern dann auch Konsequenzen für MA XYZ" geht mal gar nicht.

C
Challenger

24.07.2019 um 15:08 Uhr

Zitat Zizou79 : Als BRM B Kollegin C traf, wollte er am Anfang nur wissen, ob dort im Team Schwierigkeiten mit A gibt. C hat das bestätigt. Dann fing C mit “was los erzähl schon, ich weiß soviele Sachen hier, die ich gar nicht wissen sollte. A wird bestimmt gekündigt oder?“ Da ist es B leider mit einem Ja rausgerutscht.

Ziehen wir das Ding mal von einer ganz anderen Seite auf. So wie Zizou den Vorgang beschreibt, kann sich das BRM auf das sogenannte Augenblicksversagen berufen. Ein solches liegt vor, wenn ein ansonsten umsichtig agierender Mensch für einen kurzen Augenblick die ihm im Verkehr erforderlichen Sorgfaltsplichten unabsichtlichtlich außer Acht lässt. Deshalb ist bei Augenblicksversagen eine Ahndung, insbesondere eine außerordentliche Kündigung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.

Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsbegriff spielt zB im Verkehrsrecht eine gewichtige Rolle, da etwa ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann. Aber auch im Arbeitsrecht hat der Rechtsbegriff des Augenblicksversagens Einzug gehalten.

So hat das Bundesarbeitsgericht mit

Ur­teil vom 20.11.2014, 2 AZR 651/13

eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung (anzügliche Bemerkung und Busengrapschen) für unwirksam erklärt

P
paula

24.07.2019 um 15:16 Uhr

Challenger

und? was willst Du dem geneigten Leser damit sagen?

C
celestro

24.07.2019 um 15:47 Uhr

steht da eigentlich lang und breit erklärt ....

D
DummerHund

25.07.2019 um 01:49 Uhr

@celestro Dann glaube ruhig das ich keine Ahnung habe. Wird dir dann wohl den Einstig ins Wochenende erleichtern.

C
celestro

25.07.2019 um 02:24 Uhr

"Dann glaube ruhig das ich keine Ahnung habe."

Hä??????????

D
DummerHund

25.07.2019 um 02:30 Uhr

@celestro Sooooooorrryyyy hätte an @ganther gehen sollen.

C
Challenger

25.07.2019 um 16:44 Uhr

Hallo Zizou79, halt uns bitte auf dem Laufenden, wenn was Neues passiert.

Z
Zizou79

25.07.2019 um 19:26 Uhr

@Challenger,

Auf jeden Fall..Stand jetzt ist alles ruhig. Aber man traut den Braten nicht.

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