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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sind Fahrten zwischen Home-Office und Betriebsstätte Arbeitszeit?

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UdoWoe
Aug 2019 bearbeitet

Hallo ihr Allwissenden. Wir schreiben gerade an einer BV für Home-Office-Arbeitsplätze. Dazu meine Frage. Wenn jemand einen Home-Office-Arbeitsplatz hat, wie sieht es mit Fahrtkosten bzw. Arbeitszeit bei einer Fahrt zur Betriebsstätte aus? Beispiel: einmal im Monat muss der MA, welcher einen Home-Office hat, für Meetings / Besprechungen oder Schulungen die nur Face-To-Face gemacht werden dürfen an seine zugeordnete Betriebsstätte reisen. Sind diese Fahrzeiten Arbeitszeit? Kann der MA dafür Reisekosten einreichen? Wäre nett wenn ihr eure Kommentare mit Urteilen oder Paragrafen untermauern könntet.

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Community-Antworten (13)

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rtjum

27.08.2019 um 11:01 Uhr

kannst Du deine Fahrzeit als Arbeitszeit anrechnen lassen und bekommst dafür Reisekosten? Wieso sollte das im Home Office bezahlt werden. Aber fordern kann man das natürlich, macht ja durchaus Sinn Forderungen zu stellen, bei denen einem klar ist, dass man die nicht durchbekommt und der Verhandlungspartner sich dafür auf was anderes einläßt.

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seehas

27.08.2019 um 11:17 Uhr

Genau so sehe ich das auch. Wobei es natürlich sein kann, dass der AG so eine Forderung als völlig lächerlich und überzogen ansieht und damit ein ungutes Verhandlungsklima entsteht.

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Kjarrigan

27.08.2019 um 11:17 Uhr

Das ist Verhandlungssache. Entweder zwischen AG und AN - (Einer von beiden möchte ja gerne das Home Office gilt)

oder wenn es einen Betriebsrat gibt, kann (und imho sollte das auch) in einer BV festgelegt warden.

Noch ist es ja normal, dass ein Arbeitsplatz am Standort des Betriebes zur Verfügung steht - Home Office oder Mobiles Arbeiten ist stark im Kommen und sollte dann aber auch geregelt sein / warden.

S
stehipp

27.08.2019 um 11:28 Uhr

In eure BV könnt ihr natürlich alles aufnehmen, solange der AG mitspielt. Auch das die Fahrtkosten ersetzt werden bzw. Fahrtzeit = Arbeitszeit gesetzt wird. Einen Anspruch sehe ich aber nicht. Ihr habt die Vereinbarung, dass der MA einmal im Monat in der Betriebsstelle seinen Arbeitstag hat. Damit ist die Fahrt dorthin eine normale Fahrt zur Arbeit und die ist "Privatvergnügen" und kann bestenfalls über die Steuer verrechnet werden.

K
kratzbürste

27.08.2019 um 12:17 Uhr

Der AN spart ja eher. Früher musste er jeden Arbeitstag zur Arbeit fahren und jetzt nur noch 1 mal im Monat.

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Pjöööng

27.08.2019 um 13:58 Uhr

Sorry, aber bei all den vorherigen Antworten habe ich den Eindruck dass sich die Antwortgeber noch nie näher mit den rechtlichen Problematiken eines Homeoffice beschäftigt haben.

Gehen wir zuerst mal von der steuerrechtlichen Situation aus: Im beschriebenen Falle kann der Arbeitgeber eine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" einrichten, er muss dies aber nicht. Tut er es nicht, dann führt die steuerrechtliche Prüfung des Finanzamtes dazu dass der Arbeitnehmer keine "erste Tätigkeitsstätte" hat. Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist immer auswärts tätig (also auch im Homeoffice).

Der Arbeitgeber könnte hier auch das Büro welches einmal im Monat aufgesucht wird als "erste Tätigkeitsstätte" definieren, womit der Arbeitnehmer an Tagen an denen er in diesem Büro ist nicht auswärts tätig wäre.

Eine wahre Fundgrube für die steuerrechtliche Beurteilung ist das "Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014".

Da sich Arbeitgeber häufig die steuerfrei gewährbaren Sätze anerkennen wird man nicht umhin kommen sich mit dem Zhema "erste Tätigkeitsstätet" näher zu befassen. Ist diese definiert sollte sich an Hand der innerbetrieblichen reisekostenregelung ermitteln lassen, welche Ansprüche bestehen.

Eine Gerechtigkeitsdebatte sollte man daraus besser nicht machen.

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UdoWoe

27.08.2019 um 17:07 Uhr

Hey Pjöööng. Danke für den Tipp mit der "ersten Tätigkeitsstätte" und dem Schreiben. Das hilft zumindest mir sehr weiter. 8-))

Ich hatte nicht vor eie Gerechtigkeitsdebatte anzufachen. Nur wenn ich die Möglichkeit sehe Kolleginnen und Kollegen etwas gutes zu tun, dann möchte ich dies zumindest versucht haben.

P
Pjöööng

27.08.2019 um 17:15 Uhr

Das mit der Gerechtigkeitsdebatte bezog sich auf einige Antworten...

Die Erfahrung zeigt dass diejenigen die kein HO haben vorrangig die Ersparnisse des HO-Inhabers sehen, diejenigen die eines haben hingegen ihre Kosten und die Ersparnisse des Arbeitgebers. Da ist es besser neutral zu sein....

U
UdoWoe

27.08.2019 um 17:26 Uhr

Nochmals Danke. Das sind alles Punkte die weise abgewogen und auch berücksichtigt werden müssen. Auf jeden Fall müssen wir als BR bei allen Arbeiten die wir machen neutral sein. Manchmal klappt das halt nicht immer so einfach. Ein HO kann auch ein Fluch sein. Wenn dann der AG mich auch noch laufend einberuft kann das ganze auch nervig sein. Habe ich meinen HO-Platz in direkter Umgebung ist das O.K. Muss ich aber durch halb Deutschland fahren, kann das ganz schön anstrengend werden. Nochmals Danke Pjöööng. Nehme auch gerne noch weitere Punkte auf.

K
Kjarrigan

27.08.2019 um 18:24 Uhr

Hallo Udo wir haben Anfang 2019 unsere GBV dazu abgeschlossen (home office mit Anlage mobiles arbeiten - insbesondere den Unterschied herausgestellt) geregelt sind ua.a:

  • welche Arbeitsmittel (Notebook, Bildschirm, Drucker, Schriebtisch, Stuhl, Lampe,Telefonanschlußß etc der AG bereitstellen muss)
  • pauchale Aufwandserstattung für Heizung, Reinigung, miet Betriebskosten
  • Prüfungskosten ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGVU Vorschrift 3)
  • Zutritt zur außerbetrieblichen Arbeitsstätte z.B. durch Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat
  • Arbeitszeit
  • Unfallversicherung
  • Daten und informationsschutz
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UdoWoe

29.08.2019 um 10:43 Uhr

Hallo Kjarrigan Wäre es eventuell möglich das ich diese GBV (gerne auch mit geschwärzten Namen des AG ect.) erhalten könnte? Würde dir dann meine richtige Mail-Adresse zusenden. Schon mal Danke für die Tipps. Gruß Udo

P
Pjöööng

29.08.2019 um 11:52 Uhr

"- Zutritt zur außerbetrieblichen Arbeitsstätte z.B. durch Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat"

Wie habt Ihr das geregelt?

U
UdoWoe

29.08.2019 um 11:58 Uhr

Noch gar nicht Pjöööng. Das soll ja alles in unsere BV rein. Bin über jeden Tipp daher dankbar. Nehme auch gerne vorhanden BVs (auch entsprechend geschwärzte) als Arbeitgrundlage entgegen. Ich wollte bei uns vorschlagen, dass wir nach den gesetzlichen Vorgaben vorgehen. D.h. ein einmaliger angemeldeter Besuch. Anschließend scheint das wohl nicht mehr nötig zu sein. So habe ich dies zumindest gelesen. Wie ist es bei euch?

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