Home Office
Einem neu einzustellenden Mitarbeiter soll die Möglichkeit einer Home Office-Lösung angeboten werden. Dies stellt eine Neuerung dar, die bisher keinem Mitarbeiter angeboten wurde.
Fällt das unter Mitbestimmung des BR? Muss diese Option (Home Office) dann für alle Mitarbeiter - bei ähnlichem bzw. entsprechenden Voraussetzungen - zugänglich sein?
Community-Antworten (1)
09.12.2010 um 08:41 Uhr
. . . ich würde eher denken, dass das unter den § 90 (1)4. fällt, also ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht . . .
Verwandte Themen
Corona Arbeitsschutzverordnung für Betriebsratsarbeit?
ÄlterHallo zusammen, unser Arbeitgeber "spackt", wenn es um Home Office geht... Er bewertet viele Arbeitsplätze so, dass angeblich Home Office nicht (also auch nicht teilweise) möglich sein soll. Wir sehen
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zum Thema Home Office
ÄlterHat jemand damit Erfahrung. Eine langjährige Mitarbeiterin kommt nach 1,25 Jahr Mutterschutz+Elternzeit zurück zu Ihrer Arbeit, arbeitet auf eigenem Wunsch bis auf Weiteres wieder in Teilzeit. Da erf
Home Office
ÄlterWerte Betriebsratskollegen, ich habe eine Frage zum Thema Home Office. Wir stehen gerade vor einer Betriebsänderung (Umzug). Um die Nachteile der Mitarbeiter auszugleichen, diskutieren wir gerad
Vom Home Office zur BR-Sitzung - Weg = Arbeitszeit?
ÄlterFolgender Fall: Ein BR-Mitglied hat an festen Tagen in der Woche vertraglich Home Office vereinbart, die anderen Tage werden an der Betriebsstätte gearbeitet. An einem Home Office Tag kam eine Einla
Home Office und Beschlussfähigkeit
ÄlterIch stelle die Frage noch einmal separat, weil sie nicht zwingend etwas mit dem Corona Virus zu tun hat. 7köpfiges Gremium + 1 Ersatzmitglied. 5 Mitglieder im Home Office bzw. krank. Mitglied im Home