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Home Office

S
starter
Nov 2016 bearbeitet

Einem neu einzustellenden Mitarbeiter soll die Möglichkeit einer Home Office-Lösung angeboten werden. Dies stellt eine Neuerung dar, die bisher keinem Mitarbeiter angeboten wurde.

Fällt das unter Mitbestimmung des BR? Muss diese Option (Home Office) dann für alle Mitarbeiter - bei ähnlichem bzw. entsprechenden Voraussetzungen - zugänglich sein?

1.14601

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

09.12.2010 um 08:41 Uhr

. . . ich würde eher denken, dass das unter den § 90 (1)4. fällt, also ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht . . .

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