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Betriebsstätte oder nicht?

B
BRHale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma (190 Mitarbeiter), Betriebsrat hat nun ca. 10 km von der eigentlichen Betriebsstätte entfernt 3 Räume angemietet, weißt diese als Konferenzräume aus und möchte uns als Betriebsrat dort die Mitbestimmung verwehren.

1.36902

Community-Antworten (2)

W
wölfchen

28.01.2011 um 21:45 Uhr

. . . worüber wollt Ihr da mitbestimmen?

R
rkoch

31.01.2011 um 09:37 Uhr

Hängt von der Situation ab. Wenn die Konferenzräume regelmäßig von den eigenen AN genutzt werden wüßte ich da schon einiges.

Die Frage ist doch aber gar nicht WAS mitbestimmt werden soll sondern OB der BR darf.

Das hängt von zwei Faktoren ab:

  1. ist es tatsächlich eine Betriebsstätte des Unternehmens? Vgl. Betriebsbegriff in den Kommentaren

  2. Wie viele AN werden dort regelmäßig beschäftigt? <5: Kleinstbetrieb, der dem Hauptbetrieb zugeordnet wird

=5: Betriebsteil, welcher selbst einen BR wählen kann oder sich dem Hauptbetrieb anschließen kann. =0: Sonderfall. Rein faktisch macht dieser Fall im Sinne des BetrVG wenig Sinn (wenn auch MBR notwendig werden können wenn dort regelmäßig AN des Betriebes eingesetzt werden). Nach h.M. soll das aber kein Negativ-Faktum gegen die Existenz eines Betriebes sein, also wie <5 zu behandeln.

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