Hallo Kollegen,
meine liebe Firma hat zugestimmt, dass sie aufgrund verspäteter Zahlung von Gehaltsbestandteilen Verzugszinsen zu zahlen hat.
Nun habe ich meine Abrechnung erhalten und sehe, dass die Verzugszinsen dem Bruttomonatsverdienst zugeschlagen wurden, also sozialversicherunge- und steuerpflichtig sind. . . .
Ich hätte jetzt je einfach gedacht, dass Verzugszinsen eventuell noch unter die Versteuerung von Zinseinkünften fallen würden, aber das hier hatte ich nicht erwartet.
Wer kann mir sagen, was hier richtig ist: voll abgebenpflichtig oder nicht?