Erstellt am 09.01.2014 um 13:51 Uhr von Oblatixx
Warum wollt ihr diesen Einstellungen wiedersprechen?
Lasst doch den Mitarbeiter ordentlich Geld verdienen und versucht lieber, anschließend für die Anderen etwas zu erreichen.
Erstellt am 09.01.2014 um 14:45 Uhr von Kulum
Auch dir ein gutes neues Jahr
Falls das von dir Geschilderte euer einziges Hemmnis ist, könnt ihr nicht widersprechen und im Grunde beantwortest du deine Frage auch selbst. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind abschließend in §99 Abs.2 BetrVG aufgezählt. Wenn du da nichts passendes findest, gibts es schlicht keinen Grund der Einstellung zu widersprechen
Erstellt am 09.01.2014 um 15:44 Uhr von gironimo
Niemals widersprechen, wenn AN "zu viel" Geld verdienen.
lasst den AG eine Weile gewähren. Dann macht Eure Mitbestimmung bei den Beurteilungskriterien und den allgemeinen Entgeltgrundsätzen gelten, wenn Ihr darin eine Chance seht, dadurch eine bessere Entgeltgerechtigkeit hinzubekommen (gründliche Vorbereitung erforderlich!)
Erstellt am 09.01.2014 um 15:58 Uhr von Globus
Auch wenn schon alles richtig gesagt wurde, möchte ich meinen "Senf" dann dennoch dazu geben...
Wenn ein AN ein solches Verhandlungsgeschick hat, ist es doch ok... und Eurem AG ist diese Forderung es ja wohl wert, wie du geschrieben hast. Warum sollen sie schlechter qualifizierte für weniger Geld holen?
Auch wenn es vielleicht in deinen Augen nicht immer gerecht ist - es ist wie es ist... Wen man Glück hat, kommt man zum genau richtigen Zeitpunkt... und dann ist das so...
Das einzige wo ihr ein wenig aufpassen müßtet ist, was passiert, wenn der AG mal "günstigere" AN bekommen könnte... dann seid ihr wieder am Zug, euren jetzigen Kollegen zu schützen...
Erstellt am 09.01.2014 um 16:04 Uhr von Globus
@gironimo
"Dann macht Eure Mitbestimmung bei den Beurteilungskriterien und den allgemeinen Entgeltgrundsätzen gelten, wenn Ihr darin eine Chance seht,"
das darfst du mir jetzt bitte erklären... erst Recht im Hinblick auf "zwar nach Tarif richtig eingruppiert aber teilweise mit sehr hohen übertariflichen Zulagen. Es handelt sich wirklich meistens um Stellen die eine besondere Qualifikation erfordern." AT´ler sind ja wohl in keinem TV ausgeschlossen... oder kenne ich einen solchen nur nicht?
Erstellt am 09.01.2014 um 17:49 Uhr von schmitti
Globus, AT = außer Tarif. Bedeutet der TV findet dort keine Anwendung.
Erstellt am 09.01.2014 um 18:01 Uhr von Globus
sagte ich das nicht? Sie sind ja laut tarif eingruppiert... allerdings mit zulagen...