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Mitbestimmung bei verspäteter Lohnzahlung?

E
Ea2016
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Unternehmen wird das Arbeitsentgelt normalerweise zum 10. des Folgemonats ausbezahlt. Leider ist in diesem Monat ein Geldeingang eines Kunden ausgeblieben, sodass die Belegschaft erst am Mittag des 10. Mai eine Mail der Geschäftsleitung erhalten hat, in der der Verzug der Lohnzahlung angekündigt wurde. Neuer Zahltermin soll der 25.05. sein. Wir als Betriebsrat wurden darüber im Vorfeld nicht in Kenntnis gesetzt und auch unser Betriebsratsvorsitzender zuckt nur mit den Schultern, da er keine rechtliche Grundlage für irgendein Handeln durch den Betriebsrat sieht... Auch eine Sondersitzung des Betriebsrats hat er nicht einberufen, obwohl einige Mitglieder darauf gedrängt haben. Eine BV zum Thema Entgelt gibt es bei uns aktuell nicht. Gibt es für uns als Betriebsrat etwas, das wir machen können? Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.

UPDATE: Der Auszahlungstermin ist NICHT in den mir bekannten Arbeitsverträgen geregelt. Auch kenne ich kein Dokument, in dem das niedergeschrieben ist. Es wird einfach so gehandhabt. Ein Teil der Mitarbeiter hat den AG angemahnt zur Entgeltzahlung mit der Verzugspauschale i.H.v. 40 Euro.

372012

Community-Antworten (12)

C
celestro

17.05.2023 um 11:34 Uhr

Ich sehe hier auch nicht, was der BR da mitreden könnte.

Eine Sitzung hat der BRV einzuberufen, wenn mindestens 1/4 der BRM das fordern.

G
GabrielBischoff

17.05.2023 um 11:34 Uhr

bei uns im Unternehmen wird das Arbeitsentgelt normalerweise zum 10. des Folgemonats ausbezahlt

Wie die jungen Leute sagen - sus. Steht das so im Arbeitsvertrag oder mach der AG das mal so eben?

Leider ist in diesem Monat ein Geldeingang eines Kunden ausgeblieben

Aha und das ist wessen Problem?

Neuer Zahltermin soll der 25.05. sein

Hoffentlich mit Verzugszinsen!

Gibt es für uns als Betriebsrat etwas, das wir machen können?

Liebe Leute - aufwachen! Euer Unternehmen steht anscheinend kurz vor der Insolvenz und jeden Monat könnte es soweit sein.

NB
nicht brauchen

17.05.2023 um 11:35 Uhr

Meines Wissens ist das Gehalt bis zum 15ten auszuzahlen. Wenn es so um die Firma steht würde ich vorsichtshalber mal meine Überstunden abbauen, da diese im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse fließen und ich von diesen nicht mehr viel oder gar nichts bekomme. Habe ne Insolvenz grad hinter mir....

J
jutti1965

17.05.2023 um 11:37 Uhr

was steht denn in den AV ? Der MA hat eventuell das recht auf Verzugszinsen, dass muss aber individualrechtlich geklärt werden.

R
rtjum

17.05.2023 um 11:53 Uhr

Hallo, Problem ist leider, dass das alles halt Individualrecht ist und wenn er tatsächlich am 25 zahlt dann ist der Klagegrund hinfällig bis es bei Gericht überhaupt bearbeitet wird. Wenn es einmalig ist ok. Ich habe eine Bekannte bei der passiert das mit schöner Regelmäßigkeit, die versuchen alles mögliche um gegen den AG vorzugehen aber kommen auch nicht weiter.

M
Moreno

17.05.2023 um 11:54 Uhr

Gibt es einen Wirtschaftsausschuss? Der BR muss hier dringend handeln! Tretet euren BRV kräftig auf die Füße!

C
Catweazle

17.05.2023 um 12:07 Uhr

Der BR hat schon Handlungsmöglichkeiten. Immerhin ist er nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG in der Mitbestimmung was den Zeitpunkt der Lohnzahlung angeht.

G
ganther

17.05.2023 um 15:30 Uhr

@Catweazle und was macht der BR mit seinem schönen MBR? Rein faktisch kann er es nicht ändern. Beschlussverfahren? In 2 Jahren ein Ergebnis, dass das MBR verletzt ist? Einstweilige Verfügung? Der BR kann auf diesem Weg keine Leistungen erwirken. Das klappt doch alles nicht...

Der BR sollte sich wie hier beschrieben lieber Gedanken über die Sicherung der Arbeitsplätze machen. Zahlt der AG denn wenigstens rechtzeitig die Sozialversicherungsbeiträge? Wenn nicht, ist höchste Insolvenzgefahr! AOK und Co fackeln da nicht lang und stellen teilweise ohne Nachfrage und Nachfrist Insolvenzantrag

C
Catweazle

17.05.2023 um 17:58 Uhr

@ ganther, so ist es. Möglichkeiten zu haben bedeutet ja nicht sie zu nutzen. Es ist sicher nicht verkehrt sie zu kennen

G
GabrielBischoff

17.05.2023 um 18:03 Uhr

Danke für die Aktualisierung, Ea2016.

Ist die Fälligkeit nicht im Arbeitsvertrag geregelt, ist das Gehalt am 1. des Folgemonats fällg. Sprich das Januargehalt muss am ersten Februar bei mir auf dem Konto sein, sonst ist der AG im Verzug. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html

Wann ist eure nächste Betriebsversammlung? Schaut mal in 43 (2). https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__43.html Der Arbeitgeber [...] hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung [...] über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs [...] zu berichten [...].

Wenn ihr über 100 Mitarbeiter habt, könnt ihr noch tiefer in die Materie eindringen über einen Wirtschaftsausschuss.

Zum konkreten Fall haben die Mitarbeiter es genau richtig gemacht. Frist gesetzt mit Verzugspauschale.

C
Catweazle

17.05.2023 um 23:00 Uhr

Das Geld muss am 1. des Monats auf dem Konto sein. Das ist nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber muss am letzten Tag im Monat zahlen. Wie lange die Bank des Arbeitnehmers für die Gutschrift braucht liegt nicht im Einfluss des Arbeitgebers.

C
celestro

18.05.2023 um 02:10 Uhr

"Das ist nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber muss am letzten Tag im Monat zahlen."

Muss er nicht (unbedingt):

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/arbeitgeberpflichten-faelligkeit-gehalt-2072858?tkcm=ab

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