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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verspätete Gehaltszahlung

F
flummi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, welchen "Hebel" hat der BR bei regelmäßig verspäteten (nicht immer bei allen Kollegen) Gehaltszahlungen ( mal der 2./3./4. Tag des Monats) im Betrieb mit AVR Tarif/alt und freie Verträege neu? Der AG erklärt außer "Ich kann die pünktliche Zahlung nicht garantieren; kommt auf die Zahlungseingänge an; nichts an die MA. Diese erfahren also nie, ob sie beim nächsten Monat die Betroffenen sind. Merci

98503

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

03.12.2015 um 18:06 Uhr

Wenn dem tatsächlich so ist, schrappt der Arbeitgeber jeden Monat haarscharf an der Insolvenz vorbei.

Falls Ihr einen Wirtschaftsausschuss habt, sollte der sich mal damit beschäftigen.

G
gironimo

03.12.2015 um 18:45 Uhr

.... die Ratten verlassen das sinkende Schiff......

Außer mahnende Worte habt Ihr eigentlich kaum was in der Hand.

Natürlich könnt Ihr über den § 87 Abs. 1 Nr.4 BetrVG Eure Mitbestimmung einfordern. Aber wenn das Geld nun mal nicht da ist ........

A
AlterMann

04.12.2015 um 00:03 Uhr

Ihr könnt ja selbst Vorschläge machen, wie die Firma wieder flott gemacht werden kann. In dem Zusammenhang habt Ihr das Recht auf (fast) alle dazu notwendigen Informationen.

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