Ich bin kein Betriebsratsmitglied, aber auch kein Arbeitgeber. Ich bin nur "normaler" Angestellter und habe trotzdem die ein- oder ander Frage, die ich auch nach stundenlangem googeln nicht klären konnte:
Ich arbeite zusammen mit einer Kollegin, die Betriebsratsmitglied ist, in einer Abteilung. Wir sind in dieser Abteilung nur zu 2.! Sogesehen bin ich ihr Vorgesetzter, ich bin aber kein Abteilungsleiter! Seit ca. 2 Monaten trifft sich unser Betriebsrat, der übrigens aus 5 Leuten besteht, mehrmals die Woche, ca. 2-3 Mal für mehrere Stunden am Tag! Da wir nur zu 2. sind, muss ich dann die Arbeit für meine Kollegn mitübernehmen, habe aber gar keine Chance das irgendwie zu organisieren, da sie max. 1 Stunde bevor so eine Sitzung stattfindet Bescheid sagt und auch nie weiß, wie lange diese Sitzungen dauern sollen.
1. Ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass sie eine bestimmte Zeitspanne einhalten muss, innerhalb der sie Bescheid gibt, dass wie mal wieder nicht an ihrem Arbeitsplatz ist? Damit ich wenigstens Zeit habe eine Vetretung zu besorgen oder Arbeiten zu verschieben? Eine Stunde vorher ist da absolut nicht tragbar.
2. Ist irgendwo geregelt, wie viele Sitzungen der Betriebsrat pro Woche oder Monat oder in einem anderen Zeitraum abhalten darf? Ich finde 2-3 Mal pro Woche schon recht happig.
Zusätzlich habe ich den Eindruck, dass sie ihre Stellung im Betriensrat nur zu ihrem eigenen Vorteil nutzt: z.B. haben wir gerade die wöchentl. Arbeitszeit von 35 auf 38 Stunden angehoben, ich habe eine die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben, sie nicht. Nun kümmert sie sich aber ausschließlich um die Betriebsvereinbarung zu 35-Stunden-Woche, die sie selbst betrifft. Bei der Betriebsvereinbarung zur 38-Stunden-Woche segnet sie alle Vorschläge der Geschäftsführung sofort ab, ohne vorher mal mit den betroffenen zu sprechen.
3. Ist es daher möglich sie aus dem Betriebsrat wieder herauszuwählen, da sie sich nur um ihre eigenen Vorteile kümmert?
Und zum letzten Punkt: Kürzlich hat der Betriebsrat unsere Gehlats- und Lohnlisten einsehen wollen, daraufhin ist sie direkt am nächsten Tag zur Geschäftsleitung gelaufen und hat eine Gehaltserhöhung verlangt, nachdem sie überall herumposaunt hat, dass sie in der gleichen Gehaltsgruppe ist, wie auch Mitarbeiter X und das sie ja wohl viel mehr verdient hätte.
4. Darf sie durch die Einsicht in die Gehaltslisten solche Vergleiche anstellen und das auch wieder zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen?
Wäre super, wenn ihr ein paar neutrale Antworten zu meinen Fragen hättet, obwohl die meisten von euch wahrscheinlich auch Betriebsratsmitglieder sind! Mich nervt das nämlich mittlerweile richtig an!
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