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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen Betriebsratsmitglieder sich so verhalten - wann Abmeldung zur Sitzung?

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Timo-Teimann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin kein Betriebsratsmitglied, aber auch kein Arbeitgeber. Ich bin nur "normaler" Angestellter und habe trotzdem die ein- oder ander Frage, die ich auch nach stundenlangem googeln nicht klären konnte: Ich arbeite zusammen mit einer Kollegin, die Betriebsratsmitglied ist, in einer Abteilung. Wir sind in dieser Abteilung nur zu 2.! Sogesehen bin ich ihr Vorgesetzter, ich bin aber kein Abteilungsleiter! Seit ca. 2 Monaten trifft sich unser Betriebsrat, der übrigens aus 5 Leuten besteht, mehrmals die Woche, ca. 2-3 Mal für mehrere Stunden am Tag! Da wir nur zu 2. sind, muss ich dann die Arbeit für meine Kollegn mitübernehmen, habe aber gar keine Chance das irgendwie zu organisieren, da sie max. 1 Stunde bevor so eine Sitzung stattfindet Bescheid sagt und auch nie weiß, wie lange diese Sitzungen dauern sollen.

  1. Ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass sie eine bestimmte Zeitspanne einhalten muss, innerhalb der sie Bescheid gibt, dass wie mal wieder nicht an ihrem Arbeitsplatz ist? Damit ich wenigstens Zeit habe eine Vetretung zu besorgen oder Arbeiten zu verschieben? Eine Stunde vorher ist da absolut nicht tragbar.
  2. Ist irgendwo geregelt, wie viele Sitzungen der Betriebsrat pro Woche oder Monat oder in einem anderen Zeitraum abhalten darf? Ich finde 2-3 Mal pro Woche schon recht happig.

Zusätzlich habe ich den Eindruck, dass sie ihre Stellung im Betriensrat nur zu ihrem eigenen Vorteil nutzt: z.B. haben wir gerade die wöchentl. Arbeitszeit von 35 auf 38 Stunden angehoben, ich habe eine die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben, sie nicht. Nun kümmert sie sich aber ausschließlich um die Betriebsvereinbarung zu 35-Stunden-Woche, die sie selbst betrifft. Bei der Betriebsvereinbarung zur 38-Stunden-Woche segnet sie alle Vorschläge der Geschäftsführung sofort ab, ohne vorher mal mit den betroffenen zu sprechen. 3. Ist es daher möglich sie aus dem Betriebsrat wieder herauszuwählen, da sie sich nur um ihre eigenen Vorteile kümmert?

Und zum letzten Punkt: Kürzlich hat der Betriebsrat unsere Gehlats- und Lohnlisten einsehen wollen, daraufhin ist sie direkt am nächsten Tag zur Geschäftsleitung gelaufen und hat eine Gehaltserhöhung verlangt, nachdem sie überall herumposaunt hat, dass sie in der gleichen Gehaltsgruppe ist, wie auch Mitarbeiter X und das sie ja wohl viel mehr verdient hätte. 4. Darf sie durch die Einsicht in die Gehaltslisten solche Vergleiche anstellen und das auch wieder zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen?

Wäre super, wenn ihr ein paar neutrale Antworten zu meinen Fragen hättet, obwohl die meisten von euch wahrscheinlich auch Betriebsratsmitglieder sind! Mich nervt das nämlich mittlerweile richtig an!

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Community-Antworten (5)

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Frank B

30.01.2008 um 07:47 Uhr

Genau, ich bin Betriebsratsmitglied. Zu dem ersten Abschnitt ist zu sagen, das sich hier die Kollegen durch aus korrekt verhält, der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, das der Betriebsrat seine Arbeit (als Betriebsrat) machen kann. Um den störungsfreien Ablauf zu gewähren, müsste er demzufolge zusätzliches Personal einstellen. Wenn der Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben 2-3 Sitzungen die Woche benötigt ist das korrekt.

Thema Einsicht in die Lohnliste: die Einsicht darf natürlich der BR nehmen, wenn das so ist wie du schreibst, ist das natürlich nicht die feine Art.

Wenn du eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über eine 38 Stundenwoche unterschrieben hast ist es dein Bier, daran ist sie nicht Schuld. Wenn sie das nicht getan hat, war sie vielleicht kleverer als du. ;-) Die Länge der Arbeitszeit kann nicht Bestandteil einer BV sein, dies geht aus dem §77 Abs.3 BetrVG hervor. Allerdings ohne den Inhalt der BV zu kennen, kann man aus der Ferne dies schlecht beurteilen.

Die "Abwahl" eines BR- Miglieds steht im §23 Abs.1 BetrVG, es geht nur über das Arbeitsgericht.

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see-see

30.01.2008 um 10:20 Uhr

Ich bin auch BR-Mitglied... Timo, lass dich doch auch in den BR wählen... Dann kannst du die vielen "Vorteile" eines BR-Mitglieds genauso mitnehmen wie die noch häufigeren Sticheleien der neidischen Kollegen...

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Mona-Lisa

30.01.2008 um 10:35 Uhr

@Timo, auch ich reihe mich in die Riege derjenigen ein, die auch für dich da sind ..... :-))

Bist du nun der Vorgesetzte der Kollegin oder fühlst du dich nur so? Ich kann aber deinen Frust insoweit verstehen, dass die Kollegin zumindest die Sitzungen, von den sie früher Kenntnis hat mitteilt um evtl. organisatorische Änderungen vornehmen zu können.
Nicht alle Sitzungen finden kurzfristig statt!

Der AG ist verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, denn Betriebsratsarbeit IST Arbeitszeit und hat in der Arbeitszeit zu erfolgen.

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Timo-Teimann

30.01.2008 um 15:33 Uhr

@alle erstmal Danke für eure Antworten

@Frank B Was macht man denn mit dem zusätzlich eingestellten Personal in den Zeiten wo der Betriebsrat nicht tagt und die Betriebsratsmitgleider ihrer normalen Arbeit nachgehen? An die Seite stellen? Das Problem ist nicht, dass ich jetzt eine 38-Stunden-Woche arbeite und sie nicht. Das Problem ist, dass sie sich jetzt nur noch für die 35-Stunden-Woche interessiert und sich nicht um die Belange der Kollegen schert, die jetzt eine 38-Stunden Woche arbeiten müssen/wollen! Sollte es nicht so sein, dass sie für die komplette Belegschaft da ist und nicht nur für die Dinge, die sie selbst betreffen? Ich schaue mir jetzt erstmal den §77 an, Danke für den Hinweis!

@see-see Ganz ehrlich? Ich arbeite um meinen Job, den ich mir ausgesucht habe, zu machen und nicht um mich in ein Gremium wählen zu lassen, dass mit meiner eigentlichen Berufung nichts zu tun hat und mich von meiner Arbeit abhält! Aber Hut-Ab vor allen die sich das noch freiwillig zusätzlich aufhalsen. Aber Neid habe ich deswegen auf keinen Fall! Eher Unverständnis, wenn sich der Betriebsrat 8 Wochen 2-3 Mal die Woche wegen des selben Themas zusammen setzt und immernoch kein Ergebnis in Sicht ist!

@Mona-Lisa Ich bin laut meinem Arbeitsvertrag der Kollegin weisungsbefugt, also vorgesetzt, wir haben aber noch einen Abteilungsleiter, dem wir beide unterstellt sind. Klar ist Betriebsratsarbeit Arbeitszeit, aber wie soll das praktisch funktionieren, wenn meine Kollegin um 8:45 h sagt, dass sie ab 9:00 h beim Betriebsrat ist - Ende offen, wo soll ich denn in den 15 Minuten Ersatz herbekommen? Und wie oft, darf sich ein Betriebsrat wegen der selben Angelegenheit zusammen setzten? Und jedes Mal pünktlich zu Feierabend ohne Ergebnis wieder trennen, um sich dann am darauffolgenden Tag wieder zusammen zu setzten und so weiter!? Und das mittlerweile wochenlang?

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Timo-Teimann

30.01.2008 um 16:37 Uhr

@ Frank B "Die Länge der Arbeitszeit kann nicht Bestandteil einer BV sein, dies geht aus dem §77 Abs.3 BetrVG hervor. Allerdings ohne den Inhalt der BV zu kennen, kann man aus der Ferne dies schlecht beurteilen." "(3) 1Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. 2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt." Ich verstehe noch nicht ganz, also nicht die Länge der Arbeitszeit im Sinne von 35 oder 38 Stunden die Woche wird da bei uns im Betriebsrat fast täglich diskutiert, sondern die Arbeitszeiten, also -ganz vereinfacht- wann jede Abteilung im Einzelnen morgens anfängt und abends aufhört zu arbeiten und wann die Pausen sind! Das darf schon in einern BV geregelt werden, oder? Zur Info: wir sind OT!

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