W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmeldung zu Sitzungen

X
Xantippe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitwisser, wie wird es bei euch mit den Einladungen und Informationen an die Geschäftsführer gehalten? Bei uns ist es bisher üblich gewesen das der BRV die termine für das kommende Quartal an die Geschäftsführung und Abteilungsleiter gegeben hat mit der Bitte die BRM freizustellen. Nach der versendung der Termine für die BR-Sitzungen im laufenden Quartal wurde mitgeteilt das die BRM nicht alle freigestellt weren könnten und außerdem diese Sitzungen viel zu häufig angesetzt wären. Es würde ja reichen wie in der Vergangenheit 2 x im monat zusammen zu kommen. Wir befinden uns gerade mitten in den ersten tarifverhandlungen für unseren betrieb und sind der Meinung das es notwendig ist wöchentlich zusmammen zu kommen da ja viele BV vorbereitet werden müssen. Wie macht ihr es mit den Abmeldungen zu ganz normalen Betriebsratssitzungen? Müssen sich die einzelnen BRM selbst abmelden oder ist das mit der Bekanntgabe der termine durch den BRV erledigt? Danke für Infos

2.230011

Community-Antworten (11)

S
seesee Akzeptiert

04.04.2014 um 17:27 Uhr

Ein BR muss nicht um Freistellung bitten... Bei uns ist es so: Per Geschäftsordnung haben wir die regelmäßigen Sitzungen am 1. und 3. Donnerstag im Monat festgelegt. Dies haben wir sowohl dem GF als auch allen Vorgesetzten mitgeteilt. Somit muss sich für die regelmäSigen Sitzungen kein BRM mehr abmelden. Bei außerordentlichen Sitzungen wird der GF informiert mit der Bitte, die Vorgesetzten zu informieren. Also meldet sich das einzelne BRM auch hier nicht selbst ab. Lediglich für BR-Arbeit außerhalb der Sitzungen melden sich die BRMs selbst beim Vorgesetzten ab. Übrigens: ob 2 Sitzungen im Monat ausreichen oder nicht, hängt entscheidend von der Betriebsgröße ab.

R
Rapper

03.04.2014 um 16:21 Uhr

Xantippe,

sowohl, als auch. Will sagen, es reicht aus, wenn sich das BRM bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten abmeldet. Wir handhaben es so, dass die BRM die Einladung mit den TOP´s bekommen und der BRV an die Vorgesetzen eine Mail schreibt, dass am soundsovielten die nächste ordentliche oder außerordentliche BR-Sitzung stattfindet, mit der Bitte um Freistellung. Die Einaldung gilt als Nachweis. Wir haben ebenfalls feste Termine, immer Mittwochs alle 14 Tage. Bei Sondersachen ebend dann auch zwischendurch. Der AG ist verfplichtet, die BRM freizustellen, solange keine besonderen aussergewöhlichen Umstände die Teilnahme an der Sitzung verneinen (Havarien, Unfall, ein Auftrag muss fertig gemacht werden etc.).

Was ich nicht verstehe, warum ihr wegen Tarifverhandlungen wöchendlich eine Sitzung machen müsst? Tarifverhandlungen sind Sache der Tarifparteien (Gewerkschaft und AG). Dort hat der BR meines Wissens nichts mit zu tun (Er darf keinen Tarifvertrag aushandeln).

T
Thessa

03.04.2014 um 16:26 Uhr

Moin,

wir haben mir unserer (sehr prakmatisch veranlagten) GL die Übereinkunft getroffen, dass wir und nicht für jede Sitzung oder sonstiger BR-Aktivität gesondert abmelden müssen. Wir dürfen unsere BR-Arbeit machen und müssen lediglich die Zeit in der Zeiterfassung angeben.

Mit diesem "Freibrief" gehen wie aber auch sehr umsichtig um.

Eine Sitzung alle 2 Wochen....das halte ich für zu wenig. Was macht ihr, wenn mal eine Einwochenfrist oder gar eine Dreitagefrist einzuhalten ist?

Gruß, Thessa

G
gironimo

03.04.2014 um 17:59 Uhr

ACHTUNG: Der AG hat nicht aktiv zu werden und muss die Freistellung nicht genehmigen noch kann er sie verweigern (bestenfalls bei Erdbeben, Feuersbrunst usw.).

Der BR legt die regelmäßigen Sitzungen laut Beschluss fest. Der BRV teilt dem AG mit, wann die turnusmäßigen Sitzungen stattfinden.

Das einzelne BR-Mitglied meldet sich zur BR-Arbeit (also z.B. der Sitzung) bei seinem Vorgesetzten ab - und geht dann !!!! Danach meldet er sich wieder an.

Über die Häufigkeit regelmäßiger Sitzungen beschließt der BR nach pflichtgemäßen ermessen selbst.

R
Rattle

03.04.2014 um 18:00 Uhr

Hallo,

kennt ihr denn § 37 Abs.2 BetrVG nicht. im zweifelsfall einen anwalt (arbeitsrecht) mit beschluss zu beauftragen wenn sich der ArbG nicht bewegt, wenn es denn ArbG etwas kostet (der Anwalt) wird er vielleicht mal nachdenken und einlenken, sollte aber das letzte mittel sein.

den ArbG mal auf die vertrauensvolle zusammen arbeit hinweisen, könnte auch helfen.

MFG

G
gironimo

03.04.2014 um 18:04 Uhr

Nachtrag: Wie das An- und Abmelden am Arbeitsplatz am Besten geschieht, sollte jedes BR-Mitglied praktischer Weise einmal grundsätzlich mit dem Vorgesetzten besprechen.

Aber wie gesagt - er hat die Abmeldung hinzunehmen. Spätestens mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiß der AG, dass AN xyz wegen BR-Tätigkeit ausfallen wird und kann organisatorisch vorbeugend planen.

N
nicoline

03.04.2014 um 20:10 Uhr

Wir befinden uns gerade mitten in den ersten tarifverhandlungen für unseren betrieb und sind der Meinung das es notwendig ist wöchentlich zusmammen zu kommen da ja viele BV vorbereitet werden müssen.* Wer ist wir, der BR?

G
Globus

03.04.2014 um 20:46 Uhr

vermutich wird hier BV und TV durcheinandergeworfen ;-)

X
Xantippe

03.04.2014 um 21:03 Uhr

Danke an alle für die Antworten, die Traifverhandlungen sind logisch von den Tarifparteien zu führen. Aber es sollen auch diverse Dinge über BV geregelt werden. Da wir gerade neu gewählt wurden (20.03) als BR möchten wir natürlich auch kurzfristig vernünftige Erfolge erzielen. Wir werden hoffentlich mal ein BR sein der 4 Jahre durchhält, das war leider bisher nie der Fall. Letztes jahr war im Sommer Wechsel des Geschäftsführers und ab 14.04. bekommen wir schon wieder nen neuen. Mal schauen ob es irgendwann mal beser wird in der Zusammenarbeit ansonsten müssen wir uns tatsächlich mal nen Anwalt holen und "auf den Tisch hauen"

A
AlterMann

03.04.2014 um 22:35 Uhr

Hallo Xantippe, das mit dem "auf den Tisch hauen" würde ich mir für lohnendere Sachen aufheben. Hier reicht auch eine freundlich-kühle Antwort, dass ihr die dem Geschäftsführer bereits bekannten Termine beschlossen habt und die BRM sich zu diesen Terminen abmelden werden. Die Information an den GL sei deshalb erfolgt, damit er (ganz im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit) die Arbeitsausfälle besser einplanen kann...

F
Farce

04.04.2014 um 00:36 Uhr

Zitat Globus: "vermutich wird hier BV und TV durcheinandergeworfen"

Nicht unbedingt.

Hat schon einmal jemand einen Haustarifvertrag abgeschlossen? Wer stellt dort wohl in den meisten Fällen die Tarifkommission?

Für eine GW ist die Bildung einer Tarifkommission, neben der Kosten auch eine Rechtsfrage. Die GW eigene Tarifkommission dürfte hier bestimmt nicht aktiv werden. Also wird bei einem Haustarifvertrag in der Regel eine Kommission aus den Mitgliedern der Belegschaft gebildet. Dass hier ein BR natürlich auch der erste Ansprechpartner ist, dürfte wohl einleuchten.

Auch wenn ein BR als Gremium hier nicht auch die Kommission bildet, so sind doch in der Regel dessen Mitglieder die, die eine solche bilden. Auch dürfte hier kaum etwas gegen den Willen eines BR laufen.

Auch wenn ein Haustarif unter der Hoheit einer GW ausgehandelt wird, so erfolgt es in der Regel immer in Absprache und einvernehmen mit einem örtlichen BR.

Ihre Antwort