Erstellt am 10.10.2006 um 22:12 Uhr von Lotte
nanni,
als BRM bist Du AN Vertreterin. Auf das Fehlverhalten wird der AG die AN sicherlich aufmerksam machen. Deine Aufgabe besteht darin, dem AN beizustehen. Du solltest auf jeden Fall schon vor dem Gespräch Kontakt zu dem AN aufnehmen und den Sachverhalt mit ihm besprechen und einen Umgang damit beraten.
Erstellt am 10.10.2006 um 22:19 Uhr von Ramses II
nanni8988,
generell ist es dem BRM zu empfehlen sich während des Gespräches möglichst neutral zu verhalten. Aufmerksam zuhören, ggf. mal korrigierend eingreifen wenn das Gespräch aus dem Ruder zu laufen droht, leichte Moderation, aber während des Gesprächs nicht mehr Stellung beziehen als unbedingt notwendig.
Konkret mit dem betroffenen AN reden sollte man erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten. Du bist Berater, Moderator, aber nicht Partei,
Erstellt am 10.10.2006 um 22:37 Uhr von Mona-Lisa
@nanni8988,
"wie verhalte ich mich am besten, da ich ehrlichgesagt jetzt in einem solchen Gesprächsverlauf in konflikt geraten würde - in meiner Position als Arbeitnehmervertretung???????"
Bist du selbst an einem dieser Vorfälle beteiligt? Wenn ja, bist du gezwungen, dich erst recht neutral zu verhalten.
Wie allein schon das Wort sagt: Arbeitnehmervertretung!
Erstellt am 10.10.2006 um 22:41 Uhr von Lotte
Ramses,
warum würdest Du erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten mit dem AN reden?
Erstellt am 10.10.2006 um 22:42 Uhr von nanni8988
supi.... eure beiträge haben mir sehr geholfen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! vielen dank !!!
ich werde mic aufjedenfall mit dem AN vorher nochmal beraten.
grüße
nanni
Erstellt am 10.10.2006 um 22:54 Uhr von Ramses II
Lotte,
weil ich während der Anwesenheit des Vorgesetzten meinem Kollegen nicht in den Rücken fallen kann indem ich möglicherweise Stellung gegen ihn beziehe.
Erstellt am 10.10.2006 um 23:00 Uhr von Lotte
Ramses,
aber wenn Du Dich vor dem Gespräch mit dem AN ausgetauscht hast, ist doch die Gefahr, dass Du ihm in den Rücken fällst viel geringer??
Hab' ich'n Denkfehler? Helf mir auf die Sprünge.
Erstellt am 10.10.2006 um 23:18 Uhr von Ramses II
Lotte,
manche Leser meiner Beiträge vermuten dass man jedes Wort drei Mal herundrehen müsste.
Ich hatte geschrieben: "KONKRET mit dem betroffenen AN reden sollte man erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten."
Vorher bespricht man mit dem Kollegen selbstverständlich wie er eden Fall sieht, welche Informationen und welche Befürchtungen er hat. Stellung beziehen kann ich in dem Moment noch nicht, weil ich den Sachvortrag der Gegenseite noch nicht kenne.