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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsmitglied - Verhalten bei Personalgespräch?

N
nanni8988
Jan 2021 bearbeitet

hallo, darf oder bzw. muss der Betriebsrat bei einem Personalgespräch auch den ARBEITNEHMER auf ein fehlverhalten Aufmerksam machen ? z. b: bei einem Personalgespräch stellt sich heraus, das ein AN einen Kollengen geschlagen und beleidigt hat. oder MUSS / Darf der Betriebsart nur Neutral handeln ? Ich als Betriebsratsmitglied bin sehr neu im amt (und noch keine schulungen gehabt- die zwei Kollegen die schon länger im Amt sind leider im Urlaub) und muss bald bei einem Per. gespräch teilnhemen, wo zu 100 % feststeht das ein fehlverhalten vorliegt (nicht das o.g bespiel aber schon sehr gravierend). Der AN streitet alles ab.

wie verhalte ich mich am besten, da ich ehrlichgesagt jetzt in einem solchen Gesprächsverlauf in konflikt geraten würde - in meiner Position als Arbeitnehmervertretung???????

danke und liebe grüße nanni

3.63108

Community-Antworten (8)

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Lotte

11.10.2006 um 00:12 Uhr

nanni, als BRM bist Du AN Vertreterin. Auf das Fehlverhalten wird der AG die AN sicherlich aufmerksam machen. Deine Aufgabe besteht darin, dem AN beizustehen. Du solltest auf jeden Fall schon vor dem Gespräch Kontakt zu dem AN aufnehmen und den Sachverhalt mit ihm besprechen und einen Umgang damit beraten.

RI
Ramses II

11.10.2006 um 00:19 Uhr

nanni8988,

generell ist es dem BRM zu empfehlen sich während des Gespräches möglichst neutral zu verhalten. Aufmerksam zuhören, ggf. mal korrigierend eingreifen wenn das Gespräch aus dem Ruder zu laufen droht, leichte Moderation, aber während des Gesprächs nicht mehr Stellung beziehen als unbedingt notwendig.

Konkret mit dem betroffenen AN reden sollte man erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten. Du bist Berater, Moderator, aber nicht Partei,

M
Mona-Lisa

11.10.2006 um 00:37 Uhr

@nanni8988, "wie verhalte ich mich am besten, da ich ehrlichgesagt jetzt in einem solchen Gesprächsverlauf in konflikt geraten würde - in meiner Position als Arbeitnehmervertretung???????"

Bist du selbst an einem dieser Vorfälle beteiligt? Wenn ja, bist du gezwungen, dich erst recht neutral zu verhalten. Wie allein schon das Wort sagt: Arbeitnehmervertretung!

L
Lotte

11.10.2006 um 00:41 Uhr

Ramses,

warum würdest Du erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten mit dem AN reden?

N
nanni8988

11.10.2006 um 00:42 Uhr

supi.... eure beiträge haben mir sehr geholfen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! vielen dank !!! ich werde mic aufjedenfall mit dem AN vorher nochmal beraten.

grüße nanni

RI
Ramses II

11.10.2006 um 00:54 Uhr

Lotte,

weil ich während der Anwesenheit des Vorgesetzten meinem Kollegen nicht in den Rücken fallen kann indem ich möglicherweise Stellung gegen ihn beziehe.

L
Lotte

11.10.2006 um 01:00 Uhr

Ramses,

aber wenn Du Dich vor dem Gespräch mit dem AN ausgetauscht hast, ist doch die Gefahr, dass Du ihm in den Rücken fällst viel geringer??

Hab' ich'n Denkfehler? Helf mir auf die Sprünge.

RI
Ramses II

11.10.2006 um 01:18 Uhr

Lotte,

manche Leser meiner Beiträge vermuten dass man jedes Wort drei Mal herundrehen müsste.

Ich hatte geschrieben: "KONKRET mit dem betroffenen AN reden sollte man erst nach dem Gespräch mit dem Vorgesetzten."

Vorher bespricht man mit dem Kollegen selbstverständlich wie er eden Fall sieht, welche Informationen und welche Befürchtungen er hat. Stellung beziehen kann ich in dem Moment noch nicht, weil ich den Sachvortrag der Gegenseite noch nicht kenne.

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