Erstellt am 06.07.2014 um 09:22 Uhr von Hoppel
@ eisbusch
Es sollte möglich sein, dass geplante Abwesenheiten wg. Urlaub etc. dem BRV sofort angezeigt werden. Hier sehe ich eine Verpflichtung eines jeden BRM und das sollte im Rahmen einer BR Sitzung auch thematisiert werden.
Ob tatsächlich ein Verhinderungsgrund vorliegt, der zur Ladung eines E-BRM berechtigt, ist vom BRV zu eruieren. Unabhängig davon wird man aber nicht vermeiden können, dass ein BRM z.B. kurzfristig erkrankt und deswegen verhindert ist.
Aber auch bei kurzfristiger Verhinderung eines BRM muss der BRV unverzüglich versuchen, ein Ersatzmitglied zu laden.
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/btrvg_ersatzmitgliedschaft.pdf