Erstellt am 29.01.2008 um 17:57 Uhr von Kölner
@Siegfried9
Vielleicht hättet Ihr bereits in der Vergangenheit mal öfters in den Raum reinplatzen sollen! Stellt beim AG doch einmal einen Antrag auf einen eigenen BR-Raum - notfalls mal die Notwendigkeiten schriftlich darlegen und ggf. einen Sachverhalt klären lassen per ArbGer.
Erstellt am 29.01.2008 um 20:58 Uhr von Tigerente40
Damit der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, ist es unbedingt erforderlich, dass an der Zimmertür ein Schloss angebracht wird. Ein abschließbarer Schrank sollte ebenfalls vorhanden sein. Es muss gewährleistet sein, dass Unbefugte keinen Zutritt zum Betriebsratsbüro haben.
§40 (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 29.01.2008 um 21:00 Uhr von Kölner
@Tigerente40
Aber mit dem eigenen Raum ist das so eine Sache: Man muss im Zweifel nachweisen inwiefern ein solcher ständig gebraucht wird! Demnach halte ich Deine Aussage auch für sehr "relativ" und wenig hilfreich.
Erstellt am 29.01.2008 um 21:12 Uhr von Tiger40
Hallo Kölner,
sehe ich anders - steht jedem BR zu. Finds auch nicht schwer da zu argumentieren, wenn man es müsste. z.B. was hälst du von der Tatsache das ein BR jederzeit und sofort bei aktuellen Problemen zusammentreten kann und muss. Einen Raum braucht wenn ein Mitarbeiter ein Problem hat, was jederzeit und ohne Anmeldung passieren kann. Ein Raum wo der BR jederzeit ungestört telefonieren kann. etc. etc.
Stimme dir zu man muss mit dem AG zusammen den Raum festlegen und auch schriftlich festhalten - aber die Frage ob - stellt sich mir hier nicht.
Bin aber gerne für weitere Diskussionen offen - lerne gerne noch was dazu :-)
Lg
Tiger
Erstellt am 29.01.2008 um 21:25 Uhr von Kölner
@Tiger40
Einen BR-Raum haben zu wollen ist edel! Ob man ihn bekommt müsste im Zweifel belegt werden. Das wiederum macht man am besten, indem man den Bedarf stetig anmeldet und beweist.
Im oben angegebenen Fall ist es aber schon seit Jahren so, dass sie weichen (können).
Erstellt am 29.01.2008 um 21:35 Uhr von Tiger40
also frei nach dem Motto - dat war schon immer so ...dat bleibt auch so?
Seh ich anders ein BR darf sich auch durchaus weiterentwickeln
Hier mal ein Beispiel für ein Gerichtsurteil was das Problem aus meiner Sicht streift, okay können uns über den Begriff "geeignet" streiten, aber wenn ich den Beitrag oben lesen scheint er ja nicht geeignet zu sein.
40 Abs. 2 BetrVG
Büroraum und PC für den Betriebsrat
Einem fünfköpfigen Betriebsrat ist gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. Ist im Betrieb kein geeigneter Raum vorhanden, muß der Arbeitgeber einen Raum in Betriebsnähe anmieten oder einen Bürocontainer auf dem Betriebsgelände aufstellen. Der zur Verfügung zu stellende Raum ist angemessen einzurichten und muß beheizbar, beleuchtbar und belüftbar sein. Dem Betriebsrat ist auch ein PC zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat auch einen Anspruch darauf, ein "Schwarzes Brett" zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Einzelfall kann auch ein Anspruch auf einen abschließbaren Informationskasten bestehen.
ArbG Würzburg, Beschluß vom 23. Juni 1998 - 2 BV 1/97 (rechtskräftig)
AiB 1999, 402 mit Anm. Rudolph
vgl. zum BR-Büro insges. DKK, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rn. 70 ff.
Erstellt am 29.01.2008 um 22:09 Uhr von paula
Tiger40
schön abgeschrieben.... frage mich aber wo...
Du hast selber schon die entsprechende Stelle genannt: §40 BetrVG
".... erforderlichem Umfang Räume..."
das Problem ist der erforderliche Umfang. Das BAG hat in der wunderbaren Entscheidung vom 16.5.2007
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=cfa624fa90e219d5fb3e6d0f39773da6&nr=12054&pos=0&anz=2
ganz klar gemacht, dass es hier keinen Automatismus gibt! Daher ist Deine pauschale Antwort einfach nicht hilfreich!!!